Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712.erhalten getrachtet, derer sich auch die Könige in Spanien und Franckreich anno 1659 bey dem Pyrenaeischen Frieden angenommen, indem sie unter sich pacisciret, beyderseits bey dem Pabste vor Modena zu intercediren. Es ist der Pabst aber nichts desto weniger bißhero in Besitz geblieben, und ob der itzige Hertzog zu Modena zwar anno 1708 nicht wenig Hoffnung schöpffte, dieses Hertzogthum bey denen zwischen dem Päbstlichen Stuhl und dem Käyser entstandenen Irrungen wieder zu erlangen, so hat ihme doch das Glück darinnen nicht favorisiren wollen; vielmehr ward in dem zwischen dem Käyser und dem Pabste anno 1709 gemachten Vergleiche artic. 21. von Ihr. Käyserl. Maj. garantiret, und versprochen, daß unter noch währendem itzigem Kriege weder der Hertzog von Modena, noch sonsten jemand, gegen Ihr. Päbstl. Heil. und dero Unterthanen Feindseligkeit ausübe, oder ihm sonst auff einige Weise beschwerlich falle. Anderes Capitel, Von des Hertzogs zu Modena Praetension auff Comachio. Dieser Ort lieget nicht weit von Ferrara, und soll, wie der Päbstliche Stuhl vorgiebet, auch zum Hertzogthum Ferrara gehören, wurd dahero auch nach des letzten Hertzogs zu Ferrara Alphonsi II Tod, nebst dem Hertzogthum Ferrara, von Pabst Clemente VIII eingezogen; deme aber nicht allein der Käyser , sondern auch der Hertzog von Modena widerspricht, vorgebend, es sey Reichs-Lehen, und von dem Hertzogthum Ferrara separiret, und machen diese dahero beständig Praetension darauff. In dem Pyrenäischen Friedenschluß ward zwar zwischen denen Königen in Spanien verabredet, daß sie beyderseits vor den Hertzog zu Modena bey dem Pabst intercediren, und diesen dahin zu disponiren suchen wolten, daß Modena entweder zur Possession von Comachio kommen, oder die deshalb so lange geschwebte Streitigkeit in Güte beygeleget werden möchte; es ist aber bißhero nichts erfolget. Bey der zwischen dem Käyser und dem Päbstlichen Stuhl neulich entstandenen Uneinigkeit aber, ist Comachio von dem Käyser in Possession genommen worden, deme es auch in dem anno 1709 gemachten Vergleiche, biß zur ausgemachten Sache, verblieben. Ob es nun der Pabst oder der Hertzog zu Modena künfftig wieder bekommen werde, muß die Zeit lehren. Drittes Capitel, Von der Hertzoge zu Modena Streitigkeit mit Lucca wegen des Graffignanischen Ländleins. Es meldet Franckenberg, daß wegen dieses Ländleins zwischen dem Hertzoge zu Modena und der Republic Lucca Streitigkeit seyn soll, worinnen solche aber bestehe, setzet er nicht. Zwey und zwantzigste Section, Von denen Praetensionen und Streitigkeiten des Fürstl. Hauses Nassau. Erstes Capitel, Von des Fürstl. Hauses Nassau Praetens. auff die Grafschafft Catzenellenbogen, und die Helffte von Dietz. Amelot de la Houssaie en l' histoire du Gouvernement de V enise p. 128. artic. 99. Pac. Pyren. quae extat ap. Autorem der Einleitung zur Historie aus den täglichen Zeitungen. Part. 16. p. 1376. Georg Leti in l' Italia regnante Part. 1. p. 377. Sprenger. in Roma nova p. 183. vid. supr. des Reichs Praetens. auff Comachio. Franckenberg im Europ. Herold. Part. 2. p. 697. Artic. 99. quae extat ap. Autorem der Einleitung zur Historie aus den täglichen Zeitungen. Part. 16. p. 1376. im Europ. Herold. Part. 2. p. 610.
erhalten getrachtet, derer sich auch die Könige in Spanien und Franckreich anno 1659 bey dem Pyrenaeischen Frieden angenommen, indem sie unter sich pacisciret, beyderseits bey dem Pabste vor Modena zu intercediren. Es ist der Pabst aber nichts desto weniger bißhero in Besitz geblieben, und ob der itzige Hertzog zu Modena zwar anno 1708 nicht wenig Hoffnung schöpffte, dieses Hertzogthum bey denen zwischen dem Päbstlichen Stuhl und dem Käyser entstandenen Irrungen wieder zu erlangen, so hat ihme doch das Glück darinnen nicht favorisiren wollen; vielmehr ward in dem zwischen dem Käyser und dem Pabste anno 1709 gemachten Vergleiche artic. 21. von Ihr. Käyserl. Maj. garantiret, und versprochen, daß unter noch währendem itzigem Kriege weder der Hertzog von Modena, noch sonsten jemand, gegen Ihr. Päbstl. Heil. und dero Unterthanen Feindseligkeit ausübe, oder ihm sonst auff einige Weise beschwerlich falle. Anderes Capitel, Von des Hertzogs zu Modena Praetension auff Comachio. Dieser Ort lieget nicht weit von Ferrara, und soll, wie der Päbstliche Stuhl vorgiebet, auch zum Hertzogthum Ferrara gehören, wurd dahero auch nach des letzten Hertzogs zu Ferrara Alphonsi II Tod, nebst dem Hertzogthum Ferrara, von Pabst Clemente VIII eingezogen; deme aber nicht allein der Käyser , sondern auch der Hertzog von Modena widerspricht, vorgebend, es sey Reichs-Lehen, und von dem Hertzogthum Ferrara separiret, und machen diese dahero beständig Praetension darauff. In dem Pyrenäischen Friedenschluß ward zwar zwischen denen Königen in Spanien verabredet, daß sie beyderseits vor den Hertzog zu Modena bey dem Pabst intercediren, und diesen dahin zu disponiren suchen wolten, daß Modena entweder zur Possession von Comachio kommen, oder die deshalb so lange geschwebte Streitigkeit in Güte beygeleget werden möchte; es ist aber bißhero nichts erfolget. Bey der zwischen dem Käyser und dem Päbstlichen Stuhl neulich entstandenen Uneinigkeit aber, ist Comachio von dem Käyser in Possession genommen worden, deme es auch in dem anno 1709 gemachten Vergleiche, biß zur ausgemachten Sache, verblieben. Ob es nun der Pabst oder der Hertzog zu Modena künfftig wieder bekommen werde, muß die Zeit lehren. Drittes Capitel, Von der Hertzoge zu Modena Streitigkeit mit Lucca wegen des Graffignanischen Ländleins. Es meldet Franckenberg, daß wegen dieses Ländleins zwischen dem Hertzoge zu Modena und der Republic Lucca Streitigkeit seyn soll, worinnen solche aber bestehe, setzet er nicht. Zwey und zwantzigste Section, Von denen Praetensionen und Streitigkeiten des Fürstl. Hauses Nassau. Erstes Capitel, Von des Fürstl. Hauses Nassau Praetens. auff die Grafschafft Catzenellenbogen, und die Helffte von Dietz. Amelot de la Houssaie en l' histoire du Gouvernement de V enise p. 128. artic. 99. Pac. Pyren. quae extat ap. Autorem der Einleitung zur Historie aus den täglichen Zeitungen. Part. 16. p. 1376. Georg Leti in l' Italia regnante Part. 1. p. 377. Sprenger. in Roma nova p. 183. vid. supr. des Reichs Praetens. auff Comachio. Franckenberg im Europ. Herold. Part. 2. p. 697. Artic. 99. quae extat ap. Autorem der Einleitung zur Historie aus den täglichen Zeitungen. Part. 16. p. 1376. im Europ. Herold. Part. 2. p. 610.
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erhalten getrachtet, derer sich auch die Könige in Spanien und Franckreich anno 1659 bey dem Pyrenaeischen Frieden angenommen, indem sie unter sich pacisciret, beyderseits bey dem Pabste vor Modena zu intercediren. Es ist der Pabst aber nichts desto weniger bißhero in Besitz geblieben, und ob der itzige Hertzog zu Modena zwar anno 1708 nicht wenig Hoffnung schöpffte, dieses Hertzogthum bey denen zwischen dem Päbstlichen Stuhl und dem Käyser entstandenen Irrungen wieder zu erlangen, so hat ihme doch das Glück darinnen nicht favorisiren wollen; vielmehr ward in dem zwischen dem Käyser und dem Pabste anno 1709 gemachten Vergleiche artic. 21. von Ihr. Käyserl. Maj. garantiret, und versprochen, daß unter noch währendem itzigem Kriege weder der Hertzog von Modena, noch sonsten jemand, gegen Ihr. Päbstl. Heil. und dero Unterthanen Feindseligkeit ausübe, oder ihm sonst auff einige Weise beschwerlich falle.
Anderes Capitel, Von des Hertzogs zu Modena Praetension auff Comachio.
Dieser Ort lieget nicht weit von Ferrara, und soll, wie der Päbstliche Stuhl vorgiebet, auch zum Hertzogthum Ferrara gehören, wurd dahero auch nach des letzten Hertzogs zu Ferrara Alphonsi II Tod, nebst dem Hertzogthum Ferrara, von Pabst Clemente VIII eingezogen; deme aber nicht allein der Käyser , sondern auch der Hertzog von Modena widerspricht, vorgebend, es sey Reichs-Lehen, und von dem Hertzogthum Ferrara separiret, und machen diese dahero beständig Praetension darauff. In dem Pyrenäischen Friedenschluß ward zwar zwischen denen Königen in Spanien verabredet, daß sie beyderseits vor den Hertzog zu Modena bey dem Pabst intercediren, und diesen dahin zu disponiren suchen wolten, daß Modena entweder zur Possession von Comachio kommen, oder die deshalb so lange geschwebte Streitigkeit in Güte beygeleget werden möchte; es ist aber bißhero nichts erfolget. Bey der zwischen dem Käyser und dem Päbstlichen Stuhl neulich entstandenen Uneinigkeit aber, ist Comachio von dem Käyser in Possession genommen worden, deme es auch in dem anno 1709 gemachten Vergleiche, biß zur ausgemachten Sache, verblieben. Ob es nun der Pabst oder der Hertzog zu Modena künfftig wieder bekommen werde, muß die Zeit lehren.
Drittes Capitel, Von der Hertzoge zu Modena Streitigkeit mit Lucca wegen des Graffignanischen Ländleins.
Es meldet Franckenberg, daß wegen dieses Ländleins zwischen dem Hertzoge zu Modena und der Republic Lucca Streitigkeit seyn soll, worinnen solche aber bestehe, setzet er nicht.
Zwey und zwantzigste Section, Von denen Praetensionen und Streitigkeiten des Fürstl. Hauses Nassau. Erstes Capitel, Von des Fürstl. Hauses Nassau Praetens. auff die Grafschafft Catzenellenbogen, und die Helffte von Dietz.
Amelot de la Houssaie en l' histoire du Gouvernement de V enise p. 128.
artic. 99. Pac. Pyren.
quae extat ap. Autorem der Einleitung zur Historie aus den täglichen Zeitungen. Part. 16. p. 1376.
Georg Leti in l' Italia regnante Part. 1. p. 377. Sprenger. in Roma nova p. 183.
vid. supr. des Reichs Praetens. auff Comachio.
Franckenberg im Europ. Herold. Part. 2. p. 697.
Artic. 99.
quae extat ap. Autorem der Einleitung zur Historie aus den täglichen Zeitungen. Part. 16. p. 1376.
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