Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712.übergeben , und kam solcher gestalt diese Grafschafft mit dem Stifft Halberstadt an das Durchl. Chur-Hauß Brandenburg. Das Hauß Anhalt that hiewieder zwar auff dem Reichs-Tage viele Remonstrationes, und hielte zuletzt nicht sowohl umb die bißhero gesuchte Restitution, als nur umb ein AEquivalent an , in welchem Gesuch es auch von Sr. Churfürstl. Durchl. zu Brandenburg selbst secundiret wurde , hat aber weiter nichts erhalten können, als daß Anno 1683 den 24 Maji durch ein allgemeines Reichs-Conclusum beliebet worden, daß das Hauß Anhalt an die Mitbelehnschafft der Grafschafft Ascanien auffgenommen werden, und 24 Jahr von allen Reichs- und Creyß-Oneribus befreyet seyn solte, jedoch so, daß weder dem Reich noch einigem andern Reichs-Stande daraus einiges Praejudiz zuwüchse ; und dahero führet das Hauß, Anhalt auch noch beständig das Wapen und den Titul der Grafen von Ascanien. Anderes Capitel/ Von des Hauses Anhalt Praetension auff die Marck Brandenburg. Hiervon ist nachfolgeude Genealogische Tabel zu mercken. Albrecht Churfürst zu Brandenburg.[unleserliches Material] ALbrecht der Bäringer genannt, Graf zu Ascanien, Ballenstäd, und Berenburg, wurd umb das Jahr 1152, nach Abgang der alten Marggrafen zu Brandenburg, wegen seiner dem Käyser Lothario und Conrado III treu geleisteten Dienste, von diesem mit der Chur und Marck Brandenburg belehnet, und hinterließ unter andern 2 Söhne, die sich in 2 Linien theileten/ der älteste davon Otto propagirte aber Bernhardus die Anhaltische und nach dm Chur-Sächsische. Wie nun die Chur-Brandenburgische Linie mit Johanne IV Anno 1322 abgieng, praetendirten zwar Rudolphus Churfürst in Sachsen, und Albrecht der jüngere Fürst zu Anhalt, als nechste Agnati und Vettern, die Succession, allein Käyser Ludovicus IV gieng diese vorbey, zog die Chur und die Marck Brandenburg, als ein heimgefallenes Lehen, ein, und belehnte damit seinen Sohn Ludovicum den ältern, oder Bavarum. Die wahre Ursache solcher Exclusion der Agnaten aber soll, nach Brotuffii Bericht, gewesen seyn, weil Churfürst Rudolphus in Sachsen seine Stimme bey der Käyserlichen Wahl nicht Ludovico, sondern Friderico gegeben, und weder gedachter Rudolphus, noch die andern Fürsten von Anhalt, die Belehnung von Ihme empfangen wollen. Rudolphus und die andern Fürsten aus Anhalt beklagten sich hierüber zwar bey dem Pabst, und suchten mit Gewalt die Marck Brandenburg unter sich zu bringen, es war aber alles vergebens. Ludovicus Bavarus trat nachdem die Marck Brandenburg seinem Bruder Ludwig dem Römer ab, mit Vorbehalt der Chur- und Ertz-Cämmerer Würde, die aber nach Ludovici Bavari Tode auch auff diesen kam; Ludovico dem Römer succedirte darinnen sein Bruder Otto, der solche seinem Schwäher Käyser Carolo IV vor 200000 Ungarische Ducaten verkauffte. Nun hatte gedachter Käyser zwar vor solchem Kauff Rudolpho Hertzog in Sachsen nebst Alberto und Woldemaro Fürsten zu Anhalt Lehen-Brie- vid. Instr. Pac. Osnab. Art. XI. pr. vid. Fritsch. ad Instr. Pac. Westphal. p. 683. seqq. Londorp. Tom. XI. Act. Publ. L. 12. c. 189. n. 7. p. 585. vid. Chur-Brandenburgisches Recommendation-Schreiben de anno 1679. den 11. Dec. quod exhibet Germanus Sincerus in seinen curiosen Hoff- und Staats-Schreiben. p. 407. quod extat ap. Londorp. d. l. n. 37. p. 597. add. Imhoff in Notit. Proc. L. 4. c. 11. §. 6. Franckenberg im Europ. Herold d. l. Autor des Staats von Anhalt p. 80. vid. Spener in hist. Insign. L. 1. c. 5. §. 16. & 31. vid. Brotuffii Chron-Anhalt. L. 2. c. 1. p. 28. b. in d. Chron. Anhalt. L. 3. c. 1. p. 54. b. 55. a.
übergeben , und kam solcher gestalt diese Grafschafft mit dem Stifft Halberstadt an das Durchl. Chur-Hauß Brandenburg. Das Hauß Anhalt that hiewieder zwar auff dem Reichs-Tage viele Remonstrationes, und hielte zuletzt nicht sowohl umb die bißhero gesuchte Restitution, als nur umb ein AEquivalent an , in welchem Gesuch es auch von Sr. Churfürstl. Durchl. zu Brandenburg selbst secundiret wurde , hat aber weiter nichts erhalten können, als daß Anno 1683 den 24 Maji durch ein allgemeines Reichs-Conclusum beliebet worden, daß das Hauß Anhalt an die Mitbelehnschafft der Grafschafft Ascanien auffgenommen werden, und 24 Jahr von allen Reichs- und Creyß-Oneribus befreyet seyn solte, jedoch so, daß weder dem Reich noch einigem andern Reichs-Stande daraus einiges Praejudiz zuwüchse ; und dahero führet das Hauß, Anhalt auch noch beständig das Wapen und den Titul der Grafen von Ascanien. Anderes Capitel/ Von des Hauses Anhalt Praetension auff die Marck Brandenburg. Hiervon ist nachfolgeude Genealogische Tabel zu mercken. Albrecht Churfürst zu Brandenburg.[unleserliches Material] ALbrecht der Bäringer genannt, Graf zu Ascanien, Ballenstäd, und Berenburg, wurd umb das Jahr 1152, nach Abgang der alten Marggrafen zu Brandenburg, wegen seiner dem Käyser Lothario und Conrado III treu geleisteten Dienste, von diesem mit der Chur und Marck Brandenburg belehnet, und hinterließ unter andern 2 Söhne, die sich in 2 Linien theileten/ der älteste davon Otto propagirte aber Bernhardus die Anhaltische und nach dm Chur-Sächsische. Wie nun die Chur-Brandenburgische Linie mit Johanne IV Anno 1322 abgieng, praetendirten zwar Rudolphus Churfürst in Sachsen, und Albrecht der jüngere Fürst zu Anhalt, als nechste Agnati und Vettern, die Succession, allein Käyser Ludovicus IV gieng diese vorbey, zog die Chur und die Marck Brandenburg, als ein heimgefallenes Lehen, ein, und belehnte damit seinen Sohn Ludovicum den ältern, oder Bavarum. Die wahre Ursache solcher Exclusion der Agnaten aber soll, nach Brotuffii Bericht, gewesen seyn, weil Churfürst Rudolphus in Sachsen seine Stimme bey der Käyserlichen Wahl nicht Ludovico, sondern Friderico gegeben, und weder gedachter Rudolphus, noch die andern Fürsten von Anhalt, die Belehnung von Ihme empfangen wollen. Rudolphus und die andern Fürsten aus Anhalt beklagten sich hierüber zwar bey dem Pabst, und suchten mit Gewalt die Marck Brandenburg unter sich zu bringen, es war aber alles vergebens. Ludovicus Bavarus trat nachdem die Marck Brandenburg seinem Bruder Ludwig dem Römer ab, mit Vorbehalt der Chur- und Ertz-Cämmerer Würde, die aber nach Ludovici Bavari Tode auch auff diesen kam; Ludovico dem Römer succedirte darinnen sein Bruder Otto, der solche seinem Schwäher Käyser Carolo IV vor 200000 Ungarische Ducaten verkauffte. Nun hatte gedachter Käyser zwar vor solchem Kauff Rudolpho Hertzog in Sachsen nebst Alberto und Woldemaro Fürsten zu Anhalt Lehen-Brie- vid. Instr. Pac. Osnab. Art. XI. pr. vid. Fritsch. ad Instr. Pac. Westphal. p. 683. seqq. Londorp. Tom. XI. Act. Publ. L. 12. c. 189. n. 7. p. 585. vid. Chur-Brandenburgisches Recommendation-Schreiben de anno 1679. den 11. Dec. quod exhibet Germanus Sincerus in seinen curiosen Hoff- und Staats-Schreiben. p. 407. quod extat ap. Londorp. d. l. n. 37. p. 597. add. Imhoff in Notit. Proc. L. 4. c. 11. §. 6. Franckenberg im Europ. Herold d. l. Autor des Staats von Anhalt p. 80. vid. Spener in hist. Insign. L. 1. c. 5. §. 16. & 31. vid. Brotuffii Chron-Anhalt. L. 2. c. 1. p. 28. b. in d. Chron. Anhalt. L. 3. c. 1. p. 54. b. 55. a.
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übergeben , und kam solcher gestalt diese Grafschafft mit dem Stifft Halberstadt an das Durchl. Chur-Hauß Brandenburg. Das Hauß Anhalt that hiewieder zwar auff dem Reichs-Tage viele Remonstrationes, und hielte zuletzt nicht sowohl umb die bißhero gesuchte Restitution, als nur umb ein AEquivalent an , in welchem Gesuch es auch von Sr. Churfürstl. Durchl. zu Brandenburg selbst secundiret wurde , hat aber weiter nichts erhalten können, als daß Anno 1683 den 24 Maji durch ein allgemeines Reichs-Conclusum beliebet worden, daß das Hauß Anhalt an die Mitbelehnschafft der Grafschafft Ascanien auffgenommen werden, und 24 Jahr von allen Reichs- und Creyß-Oneribus befreyet seyn solte, jedoch so, daß weder dem Reich noch einigem andern Reichs-Stande daraus einiges Praejudiz zuwüchse ; und dahero führet das Hauß, Anhalt auch noch beständig das Wapen und den Titul der Grafen von Ascanien.
Anderes Capitel/ Von des Hauses Anhalt Praetension auff die Marck Brandenburg.
Hiervon ist nachfolgeude Genealogische Tabel zu mercken.
Albrecht Churfürst zu Brandenburg._
ALbrecht der Bäringer genannt, Graf zu Ascanien, Ballenstäd, und Berenburg, wurd umb das Jahr 1152, nach Abgang der alten Marggrafen zu Brandenburg, wegen seiner dem Käyser Lothario und Conrado III treu geleisteten Dienste, von diesem mit der Chur und Marck Brandenburg belehnet, und hinterließ unter andern 2 Söhne, die sich in 2 Linien theileten/ der älteste davon Otto propagirte aber Bernhardus die Anhaltische und nach dm Chur-Sächsische. Wie nun die Chur-Brandenburgische Linie mit Johanne IV Anno 1322 abgieng, praetendirten zwar Rudolphus Churfürst in Sachsen, und Albrecht der jüngere Fürst zu Anhalt, als nechste Agnati und Vettern, die Succession, allein Käyser Ludovicus IV gieng diese vorbey, zog die Chur und die Marck Brandenburg, als ein heimgefallenes Lehen, ein, und belehnte damit seinen Sohn Ludovicum den ältern, oder Bavarum. Die wahre Ursache solcher Exclusion der Agnaten aber soll, nach Brotuffii Bericht, gewesen seyn, weil Churfürst Rudolphus in Sachsen seine Stimme bey der Käyserlichen Wahl nicht Ludovico, sondern Friderico gegeben, und weder gedachter Rudolphus, noch die andern Fürsten von Anhalt, die Belehnung von Ihme empfangen wollen. Rudolphus und die andern Fürsten aus Anhalt beklagten sich hierüber zwar bey dem Pabst, und suchten mit Gewalt die Marck Brandenburg unter sich zu bringen, es war aber alles vergebens.
Ludovicus Bavarus trat nachdem die Marck Brandenburg seinem Bruder Ludwig dem Römer ab, mit Vorbehalt der Chur- und Ertz-Cämmerer Würde, die aber nach Ludovici Bavari Tode auch auff diesen kam; Ludovico dem Römer succedirte darinnen sein Bruder Otto, der solche seinem Schwäher Käyser Carolo IV vor 200000 Ungarische Ducaten verkauffte. Nun hatte gedachter Käyser zwar vor solchem Kauff Rudolpho Hertzog in Sachsen nebst Alberto und Woldemaro Fürsten zu Anhalt Lehen-Brie-
vid. Instr. Pac. Osnab. Art. XI. pr.
vid. Fritsch. ad Instr. Pac. Westphal. p. 683. seqq. Londorp. Tom. XI. Act. Publ. L. 12. c. 189. n. 7. p. 585.
vid. Chur-Brandenburgisches Recommendation-Schreiben de anno 1679. den 11. Dec. quod exhibet Germanus Sincerus in seinen curiosen Hoff- und Staats-Schreiben. p. 407.
quod extat ap. Londorp. d. l. n. 37. p. 597.
add. Imhoff in Notit. Proc. L. 4. c. 11. §. 6. Franckenberg im Europ. Herold d. l. Autor des Staats von Anhalt p. 80.
vid. Spener in hist. Insign. L. 1. c. 5. §. 16. & 31.
vid. Brotuffii Chron-Anhalt. L. 2. c. 1. p. 28. b.
in d. Chron. Anhalt. L. 3. c. 1. p. 54. b. 55. a.
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