Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712.ten Da aber der Pabst, und andere Italiänische Städte, dazu sauer sehen wolten, und Fridericus sich an Franckreich addressirte, so machte Ferdinandus unversehens mit König Ludovico XII in Franckreich, mit dem er noch in Languedoc bißhero gekrieget hatte, Frieden, und theilte Neapolis mit ihm, so daß Ferdinandus Calabrien uud Apulien, Ludovicus aber das übrige nehmlich Neapolim, Terram di Lavoro und Abruzzo haben solte; um aber auch dem Pabste diese verhaßte Sache angenehm zu machen, so gelobten sie, den Türcken daraus zu bekriegen. Es war aber diese Einigkeit zwischen denen Frantzosen und Spaniern nicht lange beständig; dann weil die Gräntzen in obgedachter Theilung nicht accurat genung waren bezeichnet worden, und die Frantzosen des Ferdinandi Antheil wegen der Zölle und andern Einkünffte besser hielten, so kam es deshalb unter beyden Theilen zur großen Uneinigkeit, und endlich gar zum Kriege, worinnen die Spanier die Oberhand behielten, und die Frantzosen aus gantz Italien vertrieben. Endlich kam es anno 1505 wieder zum Frieden, und vermählte sich der alte Ferdinandus mit des Ludovici XII Schwester Tochter Germana Foxia, wobey verabredet wurde, daß des Ludovici Theil von Neapolis der Germanae Foxiae Brautschatz seyn solte, und dafern diese vor Ferdinando ohne Kinder stürbe, solte gantz Neapolis bey Ferdinando, wann aber dieser vor der Germana ohne Kinder stürbe, solte gantz Neapolis bey Germana verbleiben, nach derer Tode es an die Cron Franckreich zurückfallen solte. Nun trug sich zwar derletzte Fall anno 1516 zu, und praetendirten die Frantzosen also Neapolis zu haben; die Spanier aber waren anders Sinnes, gaben vor Ferdinandus hätte zum praejuditz seiner Tochter und Enckels, und ohne Consens des Pabstes, als des Lehen-Herrn, dergestalt nicht pacisciren können, und blieben nicht allein in Besitz, sondern Carolus V. des Ferdinandi Successor, erhielte auch von Pabst Julio II, der den Frantzosen wegen potegirung des Pisanischen Concilii sehr gehäßig war, die Belehnung von gantz Neapolis. Welches König Franciscum I in Franckreich bewog, sich mit Carolo in Güte zu setzen, und ward deshalb zu Noyon Friede gemachet, wobey Carolo des Francisci noch in der Wiege liegende Tochter zur Gemahlin versprochen, und dieser der Frantzosen Recht auf Neapolis zum Brautschatz mit gegeben wurde, im Fall diese aber vor Vollziehung der Ehe verstürbe, und Francisco eine andere Tochter gebohren würde, ward ihm diese zugesaget, wofern ihm aber keine gebohren würde, solte er Renatam heyrathen, doch wurd dabey von diesen beerbet würde, Neapolis an Franckreich restituiret werden solte. In solchem Stande blieb es biß anno 1525, da Franciscus I von Käyser Carolo V bey Pauia gefangen wurde, da er zu Erhaltung der Freyheit in dem Madritischen Frieden unter andern auch auf Neapolis Verzich thun muste, welches anno 1529 in dem Cambrayschen, und anno 1544 in dem Crespischen Frieden wiederholet wurde. Zwar wolte Francisci Sohn Henricus II sein Glück an Neapolis noch einmahl anno 1558 versuchen; allein das Glück wolte ihm nicht favorisiren, dahero er anno 1559 zu Chatau en Cambresis Frieden machte, und die occupirten Oerter restituirte, seit welcher Zeit die Könige in Spanien in geruhigem Besitz so wohl von Neapolis als Sicilien geblieben; Doch machen die Frantzosen noch immer praetension darauff. Zu dessen Behauptung beruffen sie sich: vid. Guicciardin. L. 5. p. 443. seqq. Mariana L. 26. c. 7. Jovius L. 8. Bzovius ad ann. 1497. n. 1. ad ann. 1499. n. 6. Thuan. L. 1. hist. ad ann. 1504. Belcarius L. 9. §. 2. seqq. vid. Marian. L. 27. c. 21. L. 28. c. 1. 2. Gulcciardin. d. L. 5. & 6. Jovius L. 8. seqq. Ulloa in vita Caroli V. L. 1. Belcarius L. 9. seqq. Bzovius ad ann. 1502. n. 2. Thuan. L. 1. hist. Guicciardin. d. L. 6. in fin. Ulloa. d. L. 1. Guicciardin. L. 7. Thuan. L. 1. hist. Sirita L. 1. c. 11. Indic. Rerum Arrag. Ciacon. in Vita Pontific. in Julio. 11. vid. Jovius L. 18. hist. in fin. Guicciardin. L. 12. hist. vid. supr. c. 7. vid. Thuan. L. 17. hist. Belcarius L. 27. seqq. Masenius in vita Caroli V. L. 7. p. 189. Tractus hujus pacis referunt Ulloa in vita Caroli V. L. 5. in fin. Thuan. L. 22. hist. p. 458. Belcarius L. 28. p. 918. Meteranus. L. 1. p. 37. vid. Jaques de Cassan Recherches des Droits du Roy de France sur les Royaumes. L. 1. c. 5. Du Puy des Droits du Roy de France sur plusieurs Etats. p. 1. seqq. Fr. Macedo propugn. Lusit. Gall. Part. 2. qv. 2. p. 345. seqq. & ex els Spener hist. Insign. L. 1. c. 38. §. 18. Burgoldens. ad Instr. Pac. Part. 1. Disc. 6. §. 12. Georg. Leti l' Italia regnante. part. 1. p. 350. seqq.
ten Da aber der Pabst, und andere Italiänische Städte, dazu sauer sehen wolten, und Fridericus sich an Franckreich addressirte, so machte Ferdinandus unversehens mit König Ludovico XII in Franckreich, mit dem er noch in Languedoc bißhero gekrieget hatte, Frieden, und theilte Neapolis mit ihm, so daß Ferdinandus Calabrien uud Apulien, Ludovicus aber das übrige nehmlich Neapolim, Terram di Lavoro und Abruzzo haben solte; um aber auch dem Pabste diese verhaßte Sache angenehm zu machen, so gelobten sie, den Türcken daraus zu bekriegen. Es war aber diese Einigkeit zwischen denen Frantzosen und Spaniern nicht lange beständig; dann weil die Gräntzen in obgedachter Theilung nicht accurat genung waren bezeichnet worden, und die Frantzosen des Ferdinandi Antheil wegen der Zölle und andern Einkünffte besser hielten, so kam es deshalb unter beyden Theilen zur großen Uneinigkeit, und endlich gar zum Kriege, worinnen die Spanier die Oberhand behielten, und die Frantzosen aus gantz Italien vertrieben. Endlich kam es anno 1505 wieder zum Frieden, und vermählte sich der alte Ferdinandus mit des Ludovici XII Schwester Tochter Germana Foxia, wobey verabredet wurde, daß des Ludovici Theil von Neapolis der Germanae Foxiae Brautschatz seyn solte, und dafern diese vor Ferdinando ohne Kinder stürbe, solte gantz Neapolis bey Ferdinando, wann aber dieser vor der Germana ohne Kinder stürbe, solte gantz Neapolis bey Germana verbleiben, nach derer Tode es an die Cron Franckreich zurückfallen solte. Nun trug sich zwar derletzte Fall anno 1516 zu, und praetendirten die Frantzosen also Neapolis zu haben; die Spanier aber waren anders Sinnes, gaben vor Ferdinandus hätte zum praejuditz seiner Tochter und Enckels, und ohne Consens des Pabstes, als des Lehen-Herrn, dergestalt nicht pacisciren können, und blieben nicht allein in Besitz, sondern Carolus V. des Ferdinandi Successor, erhielte auch von Pabst Julio II, der den Frantzosen wegen potegirung des Pisanischen Concilii sehr gehäßig war, die Belehnung von gantz Neapolis. Welches König Franciscum I in Franckreich bewog, sich mit Carolo in Güte zu setzen, und ward deshalb zu Noyon Friede gemachet, wobey Carolo des Francisci noch in der Wiege liegende Tochter zur Gemahlin versprochen, und dieser der Frantzosen Recht auf Neapolis zum Brautschatz mit gegeben wurde, im Fall diese aber vor Vollziehung der Ehe verstürbe, und Francisco eine andere Tochter gebohren würde, ward ihm diese zugesaget, wofern ihm aber keine gebohren würde, solte er Renatam heyrathen, doch wurd dabey von diesen beerbet würde, Neapolis an Franckreich restituiret werden solte. In solchem Stande blieb es biß anno 1525, da Franciscus I von Käyser Carolo V bey Pauia gefangen wurde, da er zu Erhaltung der Freyheit in dem Madritischen Frieden unter andern auch auf Neapolis Verzich thun muste, welches anno 1529 in dem Cambrayschen, und anno 1544 in dem Crespischen Frieden wiederholet wurde. Zwar wolte Francisci Sohn Henricus II sein Glück an Neapolis noch einmahl anno 1558 versuchen; allein das Glück wolte ihm nicht favorisiren, dahero er anno 1559 zu Chatau en Cambresis Frieden machte, und die occupirten Oerter restituirte, seit welcher Zeit die Könige in Spanien in geruhigem Besitz so wohl von Neapolis als Sicilien geblieben; Doch machen die Frantzosen noch immer praetension darauff. Zu dessen Behauptung beruffen sie sich: vid. Guicciardin. L. 5. p. 443. seqq. Mariana L. 26. c. 7. Jovius L. 8. Bzovius ad ann. 1497. n. 1. ad ann. 1499. n. 6. Thuan. L. 1. hist. ad ann. 1504. Belcarius L. 9. §. 2. seqq. vid. Marian. L. 27. c. 21. L. 28. c. 1. 2. Gulcciardin. d. L. 5. & 6. Jovius L. 8. seqq. Ulloa in vita Caroli V. L. 1. Belcarius L. 9. seqq. Bzovius ad ann. 1502. n. 2. Thuan. L. 1. hist. Guicciardin. d. L. 6. in fin. Ulloa. d. L. 1. Guicciardin. L. 7. Thuan. L. 1. hist. Sirita L. 1. c. 11. Indic. Rerum Arrag. Ciacon. in Vita Pontific. in Julio. 11. vid. Jovius L. 18. hist. in fin. Guicciardin. L. 12. hist. vid. supr. c. 7. vid. Thuan. L. 17. hist. Belcarius L. 27. seqq. Masenius in vita Caroli V. L. 7. p. 189. Tractus hujus pacis referunt Ulloa in vita Caroli V. L. 5. in fin. Thuan. L. 22. hist. p. 458. Belcarius L. 28. p. 918. Meteranus. L. 1. p. 37. vid. Jaques de Cassan Recherches des Droits du Roy de France sur les Royaumes. L. 1. c. 5. Du Puy des Droits du Roy de France sur plusieurs Etats. p. 1. seqq. Fr. Macedo propugn. Lusit. Gall. Part. 2. qv. 2. p. 345. seqq. & ex els Spener hist. Insign. L. 1. c. 38. §. 18. Burgoldens. ad Instr. Pac. Part. 1. Disc. 6. §. 12. Georg. Leti l' Italia regnante. part. 1. p. 350. seqq.
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ten Da aber der Pabst, und andere Italiänische Städte, dazu sauer sehen wolten, und Fridericus sich an Franckreich addressirte, so machte Ferdinandus unversehens mit König Ludovico XII in Franckreich, mit dem er noch in Languedoc bißhero gekrieget hatte, Frieden, und theilte Neapolis mit ihm, so daß Ferdinandus Calabrien uud Apulien, Ludovicus aber das übrige nehmlich Neapolim, Terram di Lavoro und Abruzzo haben solte; um aber auch dem Pabste diese verhaßte Sache angenehm zu machen, so gelobten sie, den Türcken daraus zu bekriegen.
Es war aber diese Einigkeit zwischen denen Frantzosen und Spaniern nicht lange beständig; dann weil die Gräntzen in obgedachter Theilung nicht accurat genung waren bezeichnet worden, und die Frantzosen des Ferdinandi Antheil wegen der Zölle und andern Einkünffte besser hielten, so kam es deshalb unter beyden Theilen zur großen Uneinigkeit, und endlich gar zum Kriege, worinnen die Spanier die Oberhand behielten, und die Frantzosen aus gantz Italien vertrieben.
Endlich kam es anno 1505 wieder zum Frieden, und vermählte sich der alte Ferdinandus mit des Ludovici XII Schwester Tochter Germana Foxia, wobey verabredet wurde, daß des Ludovici Theil von Neapolis der Germanae Foxiae Brautschatz seyn solte, und dafern diese vor Ferdinando ohne Kinder stürbe, solte gantz Neapolis bey Ferdinando, wann aber dieser vor der Germana ohne Kinder stürbe, solte gantz Neapolis bey Germana verbleiben, nach derer Tode es an die Cron Franckreich zurückfallen solte. Nun trug sich zwar derletzte Fall anno 1516 zu, und praetendirten die Frantzosen also Neapolis zu haben; die Spanier aber waren anders Sinnes, gaben vor Ferdinandus hätte zum praejuditz seiner Tochter und Enckels, und ohne Consens des Pabstes, als des Lehen-Herrn, dergestalt nicht pacisciren können, und blieben nicht allein in Besitz, sondern Carolus V. des Ferdinandi Successor, erhielte auch von Pabst Julio II, der den Frantzosen wegen potegirung des Pisanischen Concilii sehr gehäßig war, die Belehnung von gantz Neapolis. Welches König Franciscum I in Franckreich bewog, sich mit Carolo in Güte zu setzen, und ward deshalb zu Noyon Friede gemachet, wobey Carolo des Francisci noch in der Wiege liegende Tochter zur Gemahlin versprochen, und dieser der Frantzosen Recht auf Neapolis zum Brautschatz mit gegeben wurde, im Fall diese aber vor Vollziehung der Ehe verstürbe, und Francisco eine andere Tochter gebohren würde, ward ihm diese zugesaget, wofern ihm aber keine gebohren würde, solte er Renatam heyrathen, doch wurd dabey von diesen beerbet würde, Neapolis an Franckreich restituiret werden solte.
In solchem Stande blieb es biß anno 1525, da Franciscus I von Käyser Carolo V bey Pauia gefangen wurde, da er zu Erhaltung der Freyheit in dem Madritischen Frieden unter andern auch auf Neapolis Verzich thun muste, welches anno 1529 in dem Cambrayschen, und anno 1544 in dem Crespischen Frieden wiederholet wurde. Zwar wolte Francisci Sohn Henricus II sein Glück an Neapolis noch einmahl anno 1558 versuchen; allein das Glück wolte ihm nicht favorisiren, dahero er anno 1559 zu Chatau en Cambresis Frieden machte, und die occupirten Oerter restituirte, seit welcher Zeit die Könige in Spanien in geruhigem Besitz so wohl von Neapolis als Sicilien geblieben; Doch machen die Frantzosen noch immer praetension darauff.
Zu dessen Behauptung beruffen sie sich:
vid. Guicciardin. L. 5. p. 443. seqq. Mariana L. 26. c. 7. Jovius L. 8. Bzovius ad ann. 1497. n. 1. ad ann. 1499. n. 6. Thuan. L. 1. hist. ad ann. 1504. Belcarius L. 9. §. 2. seqq.
vid. Marian. L. 27. c. 21. L. 28. c. 1. 2. Gulcciardin. d. L. 5. & 6. Jovius L. 8. seqq. Ulloa in vita Caroli V. L. 1. Belcarius L. 9. seqq. Bzovius ad ann. 1502. n. 2. Thuan. L. 1. hist.
Guicciardin. d. L. 6. in fin. Ulloa. d. L. 1.
Guicciardin. L. 7. Thuan. L. 1. hist.
Sirita L. 1. c. 11. Indic. Rerum Arrag. Ciacon. in Vita Pontific. in Julio. 11.
vid. Jovius L. 18. hist. in fin. Guicciardin. L. 12. hist.
vid. supr. c. 7.
vid. Thuan. L. 17. hist. Belcarius L. 27. seqq. Masenius in vita Caroli V. L. 7. p. 189.
Tractus hujus pacis referunt Ulloa in vita Caroli V. L. 5. in fin. Thuan. L. 22. hist. p. 458. Belcarius L. 28. p. 918. Meteranus. L. 1. p. 37.
vid. Jaques de Cassan Recherches des Droits du Roy de France sur les Royaumes. L. 1. c. 5. Du Puy des Droits du Roy de France sur plusieurs Etats. p. 1. seqq. Fr. Macedo propugn. Lusit. Gall. Part. 2. qv. 2. p. 345. seqq. & ex els Spener hist. Insign. L. 1. c. 38. §. 18. Burgoldens. ad Instr. Pac. Part. 1. Disc. 6. §. 12. Georg. Leti l' Italia regnante. part. 1. p. 350. seqq.
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