Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712.abziehen, und zu friden seyn, daß er von Pabst Clemente VII zu Avignon zum Könige in Sicilien und Neapolis gekröhnet wurde; welche Ehre auch seinem Sohn Ludovico II anno 1389 wiederfuhr. Johanna aber starb im Gefängnüß, und Carolus Dyrachius so wohl, als sein Sohn Ladislaus blieben in possesion, und da dieser ohne Erben verstarb succedirte ihm seine Schwester Johanna. Diese Johanna II vermählte sich erstlich an Johannem Hertzog zu Geldern, und nach dessen Tod, an Jacobum von Bourbon, deme sie zwar die Regierung mit auftrug, aber nachgehends so viel Händel und Unruhe anrichtete, daß Jacobus von ihr nach Franckreich in ein Kloster gieng. Pabst Martinus rieff deswegen Ludovicum III von Anjou, des Ludovici II Sohn aus Franckreich wider diese Johannam, und übergab ihm das Recht über Neapel; Johanna aber adoptirte an. 1420 zu ihrem Schutz Alfonsum, König in Arragonien und Sicilien, der sich die Sache auch wider den von Anjou sehr angelegen seyn ließ. Weil die Königin Johanna ihm aber wenig Gewalt im Rech verstattete, Alphonsus sich aber zu mehrer Gewißheit künfftiger Succession gerne feste gesetzet hätte; so kamen sie darüber zum Streit, und kündigte Johanna Alphonso die Adoption auf, und übertrug solche an. 1423 an ihren vorigen Feind Ludovicum III von Anjou, welche adoption sie doch auch anno 1433 wieder revociret, und des Alfonsi seine wiederholet hat. Ludovicus aber satzte nichts desto weniger seinen Bruder Renatum zum Erben ein, weil er keine Kinder hatte, in dessen faveur die Johanna auch noch vor ihrem Ende im Testamente soll disponiret haben; dahero es nach der Johannae Tod zwischen Renato von Anjou, und König Alfonso in Arragonien, zu einem neuen Kriege kam, worinnen Alfonsus endlich die Oberhand behielte, das Neapolitanische Reich völlig an sich brachte, und von dem Pabst Eugenio so wohl als nachgehends von Pio II die Investitur erhielte. Weil er aber keine Kinder hatte, überließ er seinem Bruder Johanni Arragonien und Sicilien, seinem unechten Sohn Ferdinando aber das Königreich Neapolis; deme zwar Renati Sohn Johannes anfangs Händel machte, so er aber glücklich überwandt. Renatus von Anjou setzte indessen anno 1480 seines Brudern Sohn Carl von von Maine zum Erben ein, weil sein Sohn Johannes vor ihm starb, und er seiner Tochter Kindern den Hertzogen in Lothringen seine Länder nicht gönnete; vid. Carolus von Maine vermachte seine Güter und Gerechtigkeiten hinwiederum König Ludovico XI in Franckreich anno 1481. Dessen Sohn König Carolus VIII'auch anno 1494 einen Zug nach Neapolis machte. Weil König Ferdinandus Catholicus aber des obgedachten Königs Johannis in Arragonien Sohn, sich des Ferdinandi II theils wegen der Verwandschafft, theils wegen des benachbarten Siciliens annahm, und die Frantzosen wegen ihres viehischen und geilen Lebens bey den Neapolitanern ziemlich verhast wurden, so blieb Carolus nur kurtze Zeit in Besitz, und Ferdinandus II ward wieder eingesetzet. Wie dieser aber kurtz darauff ohne Kinder verstarb, und seines Vaters Bruder Fridericum zum Erben benennete, der von dem Pabste auch confirmiret wurde, that Ferdinandus Catholicus Anspruch auf das Reich, weil dieses Friderici Vater, Ferdinandus I, wie oben gemeldet, des Königs Alphonsi unechter Sohn gewesen, dahero schon damahlen das Königreich seinem Vater Johanni, des Alphonsi rechtem Sohne, zugekommen wäre; befahl demnach seinem General Gonsalvo, die denen Frantzosen abgenommene Oerter Friderico nicht abzutre- vid. Ordonance & mystere du Sacre & Coronation du Roy Louis [unleserliches Material] de Sicile, Duc d' Anjou, & Comte de Provence faite a Avignon par nostre St. Pere le Pape Clement. VII. le jour de Tour-Saints 1389. ap. Leibnitz. d. l. n. 107. p. 250. vid. Autores supra citati. Pand. Collenut. L. 5. ad ann. 1420. Blondus L. 10. p. 291. Machiavell. hist. Flor. L. 1. p. 35. Nosteradam Histor. de Provence. p. 563. Machiav. d. l. p. 36. Surita Ind. rer. Arrag. Tom. III. L. 13. c. 15. ad ann. 1433. vid. Thom. Fazell. Rer. Sic. Dec. post. L. 9. c. 9. Pandul. Collenut L. 5. seqq. Mariana L. 21. c. 5. seqq. Marini. Sicul. L. XI. p. 401. seqq. supra des Königs in Franckreich Praetens. auf das Herrzogthum Lothringen. vid. Cominae. de bello Neapol. L. 1. & 2. Guicciar. L. 1. hist. ad ann. 1494. Naucler. Vol. 3. gen. 50. ad ann. 1494. Paul. Jovius. L. 1. Hist. Part. 1. p. 9. Belearius. L. 6. ad ann. 1495. vid. Cominae. d. l. L. 2. seqq. Guicciardin. L. 2. in din. ad ann. 1496. Mariana L. 26. c. 10. Jovius L. 3. p. 50. Bzovius ad ann. 1496. n. 1. Belcarius. L. 6. §. 40. seqq.
abziehen, und zu friden seyn, daß er von Pabst Clemente VII zu Avignon zum Könige in Sicilien und Neapolis gekröhnet wurde; welche Ehre auch seinem Sohn Ludovico II anno 1389 wiederfuhr. Johanna aber starb im Gefängnüß, und Carolus Dyrachius so wohl, als sein Sohn Ladislaus blieben in possesion, und da dieser ohne Erben verstarb succedirte ihm seine Schwester Johanna. Diese Johanna II vermählte sich erstlich an Johannem Hertzog zu Geldern, und nach dessen Tod, an Jacobum von Bourbon, deme sie zwar die Regierung mit auftrug, aber nachgehends so viel Händel und Unruhe anrichtete, daß Jacobus von ihr nach Franckreich in ein Kloster gieng. Pabst Martinus rieff deswegen Ludovicum III von Anjou, des Ludovici II Sohn aus Franckreich wider diese Johannam, und übergab ihm das Recht über Neapel; Johanna aber adoptirte an. 1420 zu ihrem Schutz Alfonsum, König in Arragonien und Sicilien, der sich die Sache auch wider den von Anjou sehr angelegen seyn ließ. Weil die Königin Johanna ihm aber wenig Gewalt im Rech verstattete, Alphonsus sich aber zu mehrer Gewißheit künfftiger Succession gerne feste gesetzet hätte; so kamen sie darüber zum Streit, und kündigte Johanna Alphonso die Adoption auf, und übertrug solche an. 1423 an ihren vorigen Feind Ludovicum III von Anjou, welche adoption sie doch auch anno 1433 wieder revociret, und des Alfonsi seine wiederholet hat. Ludovicus aber satzte nichts desto weniger seinen Bruder Renatum zum Erben ein, weil er keine Kinder hatte, in dessen faveur die Johanna auch noch vor ihrem Ende im Testamente soll disponiret haben; dahero es nach der Johannae Tod zwischen Renato von Anjou, und König Alfonso in Arragonien, zu einem neuen Kriege kam, worinnen Alfonsus endlich die Oberhand behielte, das Neapolitanische Reich völlig an sich brachte, und von dem Pabst Eugenio so wohl als nachgehends von Pio II die Investitur erhielte. Weil er aber keine Kinder hatte, überließ er seinem Bruder Johanni Arragonien und Sicilien, seinem unechten Sohn Ferdinando aber das Königreich Neapolis; deme zwar Renati Sohn Johannes anfangs Händel machte, so er aber glücklich überwandt. Renatus von Anjou setzte indessen anno 1480 seines Brudern Sohn Carl von von Maine zum Erben ein, weil sein Sohn Johannes vor ihm starb, und er seiner Tochter Kindern den Hertzogen in Lothringen seine Länder nicht gönnete; vid. Carolus von Maine vermachte seine Güter und Gerechtigkeiten hinwiederum König Ludovico XI in Franckreich anno 1481. Dessen Sohn König Carolus VIII'auch anno 1494 einen Zug nach Neapolis machte. Weil König Ferdinandus Catholicus aber des obgedachten Königs Johannis in Arragonien Sohn, sich des Ferdinandi II theils wegen der Verwandschafft, theils wegen des benachbarten Siciliens annahm, und die Frantzosen wegen ihres viehischen und geilen Lebens bey den Neapolitanern ziemlich verhast wurden, so blieb Carolus nur kurtze Zeit in Besitz, und Ferdinandus II ward wieder eingesetzet. Wie dieser aber kurtz darauff ohne Kinder verstarb, und seines Vaters Bruder Fridericum zum Erben benennete, der von dem Pabste auch confirmiret wurde, that Ferdinandus Catholicus Anspruch auf das Reich, weil dieses Friderici Vater, Ferdinandus I, wie oben gemeldet, des Königs Alphonsi unechter Sohn gewesen, dahero schon damahlen das Königreich seinem Vater Johanni, des Alphonsi rechtem Sohne, zugekommen wäre; befahl demnach seinem General Gonsalvo, die denen Frantzosen abgenommene Oerter Friderico nicht abzutre- vid. Ordonance & mystere du Sacre & Coronation du Roy Louis [unleserliches Material] de Sicile, Duc d' Anjou, & Comte de Provence faite a Avignon par nostre St. Pere le Pape Clement. VII. le jour de Tour-Saints 1389. ap. Leibnitz. d. l. n. 107. p. 250. vid. Autores supra citati. Pand. Collenut. L. 5. ad ann. 1420. Blondus L. 10. p. 291. Machiavell. hist. Flor. L. 1. p. 35. Nosteradam Histor. de Provence. p. 563. Machiav. d. l. p. 36. Surita Ind. rer. Arrag. Tom. III. L. 13. c. 15. ad ann. 1433. vid. Thom. Fazell. Rer. Sic. Dec. post. L. 9. c. 9. Pandul. Collenut L. 5. seqq. Mariana L. 21. c. 5. seqq. Marini. Sicul. L. XI. p. 401. seqq. supra des Königs in Franckreich Praetens. auf das Herrzogthum Lothringen. vid. Cominae. de bello Neapol. L. 1. & 2. Guicciar. L. 1. hist. ad ann. 1494. Naucler. Vol. 3. gen. 50. ad ann. 1494. Paul. Jovius. L. 1. Hist. Part. 1. p. 9. Belearius. L. 6. ad ann. 1495. vid. Cominae. d. l. L. 2. seqq. Guicciardin. L. 2. in din. ad ann. 1496. Mariana L. 26. c. 10. Jovius L. 3. p. 50. Bzovius ad ann. 1496. n. 1. Belcarius. L. 6. §. 40. seqq.
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abziehen, und zu friden seyn, daß er von Pabst Clemente VII zu Avignon zum Könige in Sicilien und Neapolis gekröhnet wurde; welche Ehre auch seinem Sohn Ludovico II anno 1389 wiederfuhr. Johanna aber starb im Gefängnüß, und Carolus Dyrachius so wohl, als sein Sohn Ladislaus blieben in possesion, und da dieser ohne Erben verstarb succedirte ihm seine Schwester Johanna.
Diese Johanna II vermählte sich erstlich an Johannem Hertzog zu Geldern, und nach dessen Tod, an Jacobum von Bourbon, deme sie zwar die Regierung mit auftrug, aber nachgehends so viel Händel und Unruhe anrichtete, daß Jacobus von ihr nach Franckreich in ein Kloster gieng. Pabst Martinus rieff deswegen Ludovicum III von Anjou, des Ludovici II Sohn aus Franckreich wider diese Johannam, und übergab ihm das Recht über Neapel; Johanna aber adoptirte an. 1420 zu ihrem Schutz Alfonsum, König in Arragonien und Sicilien, der sich die Sache auch wider den von Anjou sehr angelegen seyn ließ. Weil die Königin Johanna ihm aber wenig Gewalt im Rech verstattete, Alphonsus sich aber zu mehrer Gewißheit künfftiger Succession gerne feste gesetzet hätte; so kamen sie darüber zum Streit, und kündigte Johanna Alphonso die Adoption auf, und übertrug solche an. 1423 an ihren vorigen Feind Ludovicum III von Anjou, welche adoption sie doch auch anno 1433 wieder revociret, und des Alfonsi seine wiederholet hat. Ludovicus aber satzte nichts desto weniger seinen Bruder Renatum zum Erben ein, weil er keine Kinder hatte, in dessen faveur die Johanna auch noch vor ihrem Ende im Testamente soll disponiret haben; dahero es nach der Johannae Tod zwischen Renato von Anjou, und König Alfonso in Arragonien, zu einem neuen Kriege kam, worinnen Alfonsus endlich die Oberhand behielte, das Neapolitanische Reich völlig an sich brachte, und von dem Pabst Eugenio so wohl als nachgehends von Pio II die Investitur erhielte. Weil er aber keine Kinder hatte, überließ er seinem Bruder Johanni Arragonien und Sicilien, seinem unechten Sohn Ferdinando aber das Königreich Neapolis; deme zwar Renati Sohn Johannes anfangs Händel machte, so er aber glücklich überwandt.
Renatus von Anjou setzte indessen anno 1480 seines Brudern Sohn Carl von von Maine zum Erben ein, weil sein Sohn Johannes vor ihm starb, und er seiner Tochter Kindern den Hertzogen in Lothringen seine Länder nicht gönnete; vid. Carolus von Maine vermachte seine Güter und Gerechtigkeiten hinwiederum König Ludovico XI in Franckreich anno 1481. Dessen Sohn König Carolus VIII'auch anno 1494 einen Zug nach Neapolis machte. Weil König Ferdinandus Catholicus aber des obgedachten Königs Johannis in Arragonien Sohn, sich des Ferdinandi II theils wegen der Verwandschafft, theils wegen des benachbarten Siciliens annahm, und die Frantzosen wegen ihres viehischen und geilen Lebens bey den Neapolitanern ziemlich verhast wurden, so blieb Carolus nur kurtze Zeit in Besitz, und Ferdinandus II ward wieder eingesetzet. Wie dieser aber kurtz darauff ohne Kinder verstarb, und seines Vaters Bruder Fridericum zum Erben benennete, der von dem Pabste auch confirmiret wurde, that Ferdinandus Catholicus Anspruch auf das Reich, weil dieses Friderici Vater, Ferdinandus I, wie oben gemeldet, des Königs Alphonsi unechter Sohn gewesen, dahero schon damahlen das Königreich seinem Vater Johanni, des Alphonsi rechtem Sohne, zugekommen wäre; befahl demnach seinem General Gonsalvo, die denen Frantzosen abgenommene Oerter Friderico nicht abzutre-
vid. Ordonance & mystere du Sacre & Coronation du Roy Louis _ de Sicile, Duc d' Anjou, & Comte de Provence faite a Avignon par nostre St. Pere le Pape Clement. VII. le jour de Tour-Saints 1389. ap. Leibnitz. d. l. n. 107. p. 250.
vid. Autores supra citati.
Pand. Collenut. L. 5. ad ann. 1420. Blondus L. 10. p. 291. Machiavell. hist. Flor. L. 1. p. 35.
Nosteradam Histor. de Provence. p. 563. Machiav. d. l. p. 36.
Surita Ind. rer. Arrag. Tom. III. L. 13. c. 15. ad ann. 1433.
vid. Thom. Fazell. Rer. Sic. Dec. post. L. 9. c. 9. Pandul. Collenut L. 5. seqq. Mariana L. 21. c. 5. seqq. Marini. Sicul. L. XI. p. 401. seqq.
supra des Königs in Franckreich Praetens. auf das Herrzogthum Lothringen.
vid. Cominae. de bello Neapol. L. 1. & 2. Guicciar. L. 1. hist. ad ann. 1494. Naucler. Vol. 3. gen. 50. ad ann. 1494. Paul. Jovius. L. 1. Hist. Part. 1. p. 9. Belearius. L. 6. ad ann. 1495.
vid. Cominae. d. l. L. 2. seqq. Guicciardin. L. 2. in din. ad ann. 1496. Mariana L. 26. c. 10. Jovius L. 3. p. 50. Bzovius ad ann. 1496. n. 1. Belcarius. L. 6. §. 40. seqq.
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