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Schurz, Karl: Der Studentencongreß zu Eisenach am 25. September 1848. Bonn, 1848.

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die ausgetretenen Abg. vertretenen Majorität in Halle zugeschickt werden solle.

Es erscheint eine Deputation des Lehrercongresses, welche zu einem gemeinsamen Festzuge auffordert.

12. Sitzung. 1. Oktober. Vorm.

Präs. Lehmann. - Zum Vorort der deutschen Studentenschaft wird Bonn gewählt. Bericht der Commission für Entwurf einer Universitätsverfassung. Berichterstatter Schurz. Die §§. 1 und 2 (s. u.) nach kurzer Debatte angenommen. Der §. 3 wird nach dreistündiger Debatte mit Abwerfung einer Menge von Amendements angenommen.

13. Sitzung. 1. Oktober. Nachm.

Präs. Jordan aus Tübingen. - Der §. 4 des Verfassungsentwurfs berathen und so angenommen: Die unumschränkte Lehrfreiheit und selbstständige Verwaltung bleibt der Universität. In staatsbürgerlicher Hinsicht genießt sie keinerlei Exemtion. Ihre Verfassung geht von der Nationalversammlung aus (später wurde dieser § von der Redaktionscommission in §. 4. u. §. 5 getrennt).

14. Sitzung. 2. Oktober Vorm.

Präs. Jordan. - Die §§. 6 und 7 des Verfassungsentwurfs berathen und angenommen.

15. Sitzung. 2. Oktober Nachm.

Präs. Rechenberg aus Berlin, Abg. für Königsberg. - Eine Commission gewählt zur Berichterstattung über die Beschlüsse des Frankfurter Congresses zur Gründung einer freien akademischen Universität. Gewählt: Gräfe (Wien), Jordan (Tübingen), Rahl (Wien), Giseke (Breslau), Rechenberg. Der §. 9 des Commissionsentwurfs nach langer Debatte mit 4 Stimmen Mehrheit so angenommen: "Die Lehrer der Universität sind besoldete und unbesoldete. Die besoldeten werden auf Vorschlag des Universitätsausschusses vom Staate ernannt. Das Recht, ohne Besoldung zu lehren, ertheilt der Universitätsausschuß.

die ausgetretenen Abg. vertretenen Majorität in Halle zugeschickt werden solle.

Es erscheint eine Deputation des Lehrercongresses, welche zu einem gemeinsamen Festzuge auffordert.

12. Sitzung. 1. Oktober. Vorm.

Präs. Lehmann. – Zum Vorort der deutschen Studentenschaft wird Bonn gewählt. Bericht der Commission für Entwurf einer Universitätsverfassung. Berichterstatter Schurz. Die §§. 1 und 2 (s. u.) nach kurzer Debatte angenommen. Der §. 3 wird nach dreistündiger Debatte mit Abwerfung einer Menge von Amendements angenommen.

13. Sitzung. 1. Oktober. Nachm.

Präs. Jordan aus Tübingen. – Der §. 4 des Verfassungsentwurfs berathen und so angenommen: Die unumschränkte Lehrfreiheit und selbstständige Verwaltung bleibt der Universität. In staatsbürgerlicher Hinsicht genießt sie keinerlei Exemtion. Ihre Verfassung geht von der Nationalversammlung aus (später wurde dieser § von der Redaktionscommission in §. 4. u. §. 5 getrennt).

14. Sitzung. 2. Oktober Vorm.

Präs. Jordan. – Die §§. 6 und 7 des Verfassungsentwurfs berathen und angenommen.

15. Sitzung. 2. Oktober Nachm.

Präs. Rechenberg aus Berlin, Abg. für Königsberg. – Eine Commission gewählt zur Berichterstattung über die Beschlüsse des Frankfurter Congresses zur Gründung einer freien akademischen Universität. Gewählt: Gräfe (Wien), Jordan (Tübingen), Rahl (Wien), Giseke (Breslau), Rechenberg. Der §. 9 des Commissionsentwurfs nach langer Debatte mit 4 Stimmen Mehrheit so angenommen: „Die Lehrer der Universität sind besoldete und unbesoldete. Die besoldeten werden auf Vorschlag des Universitätsausschusses vom Staate ernannt. Das Recht, ohne Besoldung zu lehren, ertheilt der Universitätsausschuß.

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[13/0015] die ausgetretenen Abg. vertretenen Majorität in Halle zugeschickt werden solle. Es erscheint eine Deputation des Lehrercongresses, welche zu einem gemeinsamen Festzuge auffordert. 12. Sitzung. 1. Oktober. Vorm. Präs. Lehmann. – Zum Vorort der deutschen Studentenschaft wird Bonn gewählt. Bericht der Commission für Entwurf einer Universitätsverfassung. Berichterstatter Schurz. Die §§. 1 und 2 (s. u.) nach kurzer Debatte angenommen. Der §. 3 wird nach dreistündiger Debatte mit Abwerfung einer Menge von Amendements angenommen. 13. Sitzung. 1. Oktober. Nachm. Präs. Jordan aus Tübingen. – Der §. 4 des Verfassungsentwurfs berathen und so angenommen: Die unumschränkte Lehrfreiheit und selbstständige Verwaltung bleibt der Universität. In staatsbürgerlicher Hinsicht genießt sie keinerlei Exemtion. Ihre Verfassung geht von der Nationalversammlung aus (später wurde dieser § von der Redaktionscommission in §. 4. u. §. 5 getrennt). 14. Sitzung. 2. Oktober Vorm. Präs. Jordan. – Die §§. 6 und 7 des Verfassungsentwurfs berathen und angenommen. 15. Sitzung. 2. Oktober Nachm. Präs. Rechenberg aus Berlin, Abg. für Königsberg. – Eine Commission gewählt zur Berichterstattung über die Beschlüsse des Frankfurter Congresses zur Gründung einer freien akademischen Universität. Gewählt: Gräfe (Wien), Jordan (Tübingen), Rahl (Wien), Giseke (Breslau), Rechenberg. Der §. 9 des Commissionsentwurfs nach langer Debatte mit 4 Stimmen Mehrheit so angenommen: „Die Lehrer der Universität sind besoldete und unbesoldete. Die besoldeten werden auf Vorschlag des Universitätsausschusses vom Staate ernannt. Das Recht, ohne Besoldung zu lehren, ertheilt der Universitätsausschuß.

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Zitationshilfe: Schurz, Karl: Der Studentencongreß zu Eisenach am 25. September 1848. Bonn, 1848, S. 13. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schurz_studentencongress_1848/15>, abgerufen am 03.05.2024.