Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Schurz, Karl: Der Studentencongreß zu Eisenach am 25. September 1848. Bonn, 1848.

Bild:
<< vorherige Seite

Die Zulassung zum akademischen Katheder ist kostenfrei (vergl. den §. 9 des Verfassungsentwurfs). - §. 10 gegen 4 Stimmen angenommen.

16. Sitzung. 4. Oktober Vorm.

Präs. Rechenberg. - Die Minorität will den beschlossenen §. 9 umstoßen. (s. 15. Sitzung). Man geht zur Tagesordnung über. - §. 9 des Verfassungsentwurfs angenommen. - §. 11 nach wesentlichen Modifikationen des Commissionsantrags und langer Debatte angenommen (der Commissionsantrag hieß: Die Lehre ist kostenfrei; Collegienhonorare fallen weg).

17. Sitzung. 4. Oktober Nachm.

Präs. Rechenberg. - §. 12 des Verfassungsentwurfs debattirt und angenommen. Ebenso §. 13. Der §. 14 wird nach einiger Debatte gegen 6 Stimmen angenommen. Der §. 15 zugesetzt, ohne von der Commission vorgeschlagen worden zu sein. Die Versammlung genehmigt, daß der angefochtene, wenn auch genehmigte §. 9 nochmals zur Berathung gezogen werde. Nach heftiger Debatte und Abwerfung einiger Amendements wird die unten im Verfassungsentwurf unter §. 9 angegebene Fassung angenommen. - Redaktion des Verfassungsentwurfs. - Es wird eine Adresse an die Hallenser Studentenschaft, eine Zustimmungsadresse an den Ausschuß für die freie akademische Universität, und eine andere an die Bürger von Wien beschlossen, worin diese zur Unterstützung jenes Unternehmens des Frankfurter Gelehrten-Congresses ermuntert werden. - Zum nächsten Zusammentritt des Gesammtausschusses wird Eisenach und der 15. September 1849 bestimmt. - Schluß des Congresses.



Die Zulassung zum akademischen Katheder ist kostenfrei (vergl. den §. 9 des Verfassungsentwurfs). – §. 10 gegen 4 Stimmen angenommen.

16. Sitzung. 4. Oktober Vorm.

Präs. Rechenberg. – Die Minorität will den beschlossenen §. 9 umstoßen. (s. 15. Sitzung). Man geht zur Tagesordnung über. – §. 9 des Verfassungsentwurfs angenommen. – §. 11 nach wesentlichen Modifikationen des Commissionsantrags und langer Debatte angenommen (der Commissionsantrag hieß: Die Lehre ist kostenfrei; Collegienhonorare fallen weg).

17. Sitzung. 4. Oktober Nachm.

Präs. Rechenberg. – §. 12 des Verfassungsentwurfs debattirt und angenommen. Ebenso §. 13. Der §. 14 wird nach einiger Debatte gegen 6 Stimmen angenommen. Der §. 15 zugesetzt, ohne von der Commission vorgeschlagen worden zu sein. Die Versammlung genehmigt, daß der angefochtene, wenn auch genehmigte §. 9 nochmals zur Berathung gezogen werde. Nach heftiger Debatte und Abwerfung einiger Amendements wird die unten im Verfassungsentwurf unter §. 9 angegebene Fassung angenommen. – Redaktion des Verfassungsentwurfs. – Es wird eine Adresse an die Hallenser Studentenschaft, eine Zustimmungsadresse an den Ausschuß für die freie akademische Universität, und eine andere an die Bürger von Wien beschlossen, worin diese zur Unterstützung jenes Unternehmens des Frankfurter Gelehrten-Congresses ermuntert werden. – Zum nächsten Zusammentritt des Gesammtausschusses wird Eisenach und der 15. September 1849 bestimmt. – Schluß des Congresses.



<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <p><pb facs="#f0016" n="14"/>
Die Zulassung zum akademischen Katheder ist kostenfrei (vergl. den §. 9 des Verfassungsentwurfs). &#x2013; §. 10 gegen 4 Stimmen angenommen.</p>
        <p>16. Sitzung. 4. Oktober Vorm.</p>
        <p>Präs. <hi rendition="#g">Rechenberg</hi>. &#x2013; Die Minorität will den beschlossenen §. 9 umstoßen. (s. 15. Sitzung). Man geht zur Tagesordnung über. &#x2013; §. 9 des Verfassungsentwurfs angenommen. &#x2013; §. 11 nach wesentlichen Modifikationen des Commissionsantrags und langer Debatte angenommen (der Commissionsantrag hieß: Die Lehre ist kostenfrei; Collegienhonorare fallen weg).</p>
        <p>17. Sitzung. 4. Oktober Nachm.</p>
        <p>Präs. <hi rendition="#g">Rechenberg</hi>. &#x2013; §. 12 des Verfassungsentwurfs debattirt und angenommen. Ebenso §. 13. Der §. 14 wird nach einiger Debatte gegen 6 Stimmen angenommen. Der §. 15 zugesetzt, ohne von der Commission vorgeschlagen worden zu sein. Die Versammlung genehmigt, daß der angefochtene, wenn auch genehmigte §. 9 nochmals zur Berathung gezogen werde. Nach heftiger Debatte und Abwerfung einiger Amendements wird die unten im Verfassungsentwurf unter §. 9 angegebene Fassung angenommen. &#x2013; Redaktion des Verfassungsentwurfs. &#x2013; Es wird eine Adresse an die Hallenser Studentenschaft, eine Zustimmungsadresse an den Ausschuß für die freie akademische Universität, und eine andere an die Bürger von Wien beschlossen, worin diese zur Unterstützung jenes Unternehmens des Frankfurter Gelehrten-Congresses ermuntert werden. &#x2013; Zum nächsten Zusammentritt des Gesammtausschusses wird <hi rendition="#g">Eisenach</hi> und der 15. September 1849 bestimmt. &#x2013; <hi rendition="#g">Schluß des Congresses</hi>.</p>
        <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[14/0016] Die Zulassung zum akademischen Katheder ist kostenfrei (vergl. den §. 9 des Verfassungsentwurfs). – §. 10 gegen 4 Stimmen angenommen. 16. Sitzung. 4. Oktober Vorm. Präs. Rechenberg. – Die Minorität will den beschlossenen §. 9 umstoßen. (s. 15. Sitzung). Man geht zur Tagesordnung über. – §. 9 des Verfassungsentwurfs angenommen. – §. 11 nach wesentlichen Modifikationen des Commissionsantrags und langer Debatte angenommen (der Commissionsantrag hieß: Die Lehre ist kostenfrei; Collegienhonorare fallen weg). 17. Sitzung. 4. Oktober Nachm. Präs. Rechenberg. – §. 12 des Verfassungsentwurfs debattirt und angenommen. Ebenso §. 13. Der §. 14 wird nach einiger Debatte gegen 6 Stimmen angenommen. Der §. 15 zugesetzt, ohne von der Commission vorgeschlagen worden zu sein. Die Versammlung genehmigt, daß der angefochtene, wenn auch genehmigte §. 9 nochmals zur Berathung gezogen werde. Nach heftiger Debatte und Abwerfung einiger Amendements wird die unten im Verfassungsentwurf unter §. 9 angegebene Fassung angenommen. – Redaktion des Verfassungsentwurfs. – Es wird eine Adresse an die Hallenser Studentenschaft, eine Zustimmungsadresse an den Ausschuß für die freie akademische Universität, und eine andere an die Bürger von Wien beschlossen, worin diese zur Unterstützung jenes Unternehmens des Frankfurter Gelehrten-Congresses ermuntert werden. – Zum nächsten Zusammentritt des Gesammtausschusses wird Eisenach und der 15. September 1849 bestimmt. – Schluß des Congresses.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Wikisource: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in Wikisource-Syntax. (2013-04-18T11:04:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme aus Wikisource entsprechen muss.
Wikimedia Commons: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-04-18T11:04:31Z)
Frank Wiegand: Konvertierung von Wikisource-Markup nach XML/TEI gemäß DTA-Basisformat. (2013-04-18T11:04:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/schurz_studentencongress_1848
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/schurz_studentencongress_1848/16
Zitationshilfe: Schurz, Karl: Der Studentencongreß zu Eisenach am 25. September 1848. Bonn, 1848, S. 14. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schurz_studentencongress_1848/16>, abgerufen am 24.11.2024.