Schulz, Friedrich: Reise eines Liefländers. Bd. 2, H. 4. Berlin, 1795.gleichwohl die Aktivität als Landboten und als Die Dissidenten hatten diesen Verlust ihrer Viertes Heft. G
gleichwohl die Aktivitaͤt als Landboten und als Die Diſſidenten hatten dieſen Verluſt ihrer Viertes Heft. G
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gleichwohl die Aktivitaͤt als Landboten und als
Mitglieder der Gerichtshoͤfe und Kommiſſio-
nen, und machte ſie unfaͤhig, woiwodſchaftli-
che Aemter und Land- und Kriegsſtellen zu
bekleiden. Doch, ehe dieſer Beſchluß niederge-
ſchrieben wurde, hatte man den diſſidentiſchen
Landboten den Zutritt zu der Landbotenſtube
verſagt, damit ſie ſich demſelben nicht wider-
ſetzen moͤchten. Damals wurde auch ausge-
macht, daß die Diſſidenten fuͤr Meyneidige an-
geſehen und als ſolche beſtraft werden ſollten,
wenn ſie ſich an auswaͤrtige Maͤchte wenden
und durch dieſe eine Wiedereinſetzung in ihre
vorigen Rechte betreiben wuͤrden. Da aber
mehrere der Diſſidenten Land- und Grod-
Aemter beſaßen, ſo wurden dieſe ihnen gelaſ-
ſen, doch ſo, daß ſie nach ihnen Katholiken
anheim fallen ſollten. Die Konſtitution von
1736 beſtaͤtigte dieſen Konfoͤderations-Be-
ſchluß.
Die Diſſidenten hatten dieſen Verluſt ihrer
Rechte eben ſo ſehr ihren eigenen Uneinigkei-
Viertes Heft. G
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