Schulz, Friedrich: Reise eines Liefländers. Bd. 2, [H. 3]. Berlin, 1795.einem Advokaten unterzukommen, der ihn nicht einem Advokaten unterzukommen, der ihn nicht <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0193" n="183"/> einem Advokaten unterzukommen, der ihn nicht<lb/> ohne Lehrgeld annimmt. Dieſem dient er als<lb/><hi rendition="#g">Lehrjunge</hi> (<hi rendition="#aq">practicans</hi> iſt ſeine <hi rendition="#g">lateini-<lb/> ſche</hi> Benennung) eine beſtimmte Zeit, waͤh-<lb/> rend welcher er bloß abſchreibt, Akten heftet<lb/> und in die Gerichtshoͤfe traͤgt; ſodann wird er<lb/> zum <hi rendition="#g">Geſellen</hi> (<hi rendition="#aq">auſcultans</hi>) erhoben. Als<lb/> ſolcher reicht er ſchon bey Gerichtsſitzen ſeinem<lb/> Meiſter die Urkunden zu, arbeitet leichte Auf-<lb/> ſaͤtze aus, und wird in kleinern Chikanen und<lb/> Verdrehungen, und im Gebrauch zweydeutig<lb/> geſtellter Ausdruͤcke unterrichtet. Sodann ſteigt<lb/> er zum <hi rendition="#g">Altgeſellen</hi> (<hi rendition="#aq">Amanuenſis</hi>) und der<lb/> Meiſter vertraut ihm feinere Arbeiten an, wo-<lb/> bey er noch andre kleine Kuͤnſte, die nicht zum<lb/> Rechte, aber wohl zu den rechtlichen Geſchaͤf-<lb/> ten in Polen gehoͤren, theils lernen, theils<lb/> ahnen und errathen kann. Hat er als ſolcher<lb/> noch einige Jahre gedient, ſo hat er ausſtu-<lb/> diert, und er ſetzt ſich nun ſelbſt als Meiſter<lb/> und richtet ſeine Werkſtatt ein. An Beziehen<lb/> einer hohen Schule wird nicht gedacht.</p><lb/> </div> </body> </text> </TEI> [183/0193]
einem Advokaten unterzukommen, der ihn nicht
ohne Lehrgeld annimmt. Dieſem dient er als
Lehrjunge (practicans iſt ſeine lateini-
ſche Benennung) eine beſtimmte Zeit, waͤh-
rend welcher er bloß abſchreibt, Akten heftet
und in die Gerichtshoͤfe traͤgt; ſodann wird er
zum Geſellen (auſcultans) erhoben. Als
ſolcher reicht er ſchon bey Gerichtsſitzen ſeinem
Meiſter die Urkunden zu, arbeitet leichte Auf-
ſaͤtze aus, und wird in kleinern Chikanen und
Verdrehungen, und im Gebrauch zweydeutig
geſtellter Ausdruͤcke unterrichtet. Sodann ſteigt
er zum Altgeſellen (Amanuenſis) und der
Meiſter vertraut ihm feinere Arbeiten an, wo-
bey er noch andre kleine Kuͤnſte, die nicht zum
Rechte, aber wohl zu den rechtlichen Geſchaͤf-
ten in Polen gehoͤren, theils lernen, theils
ahnen und errathen kann. Hat er als ſolcher
noch einige Jahre gedient, ſo hat er ausſtu-
diert, und er ſetzt ſich nun ſelbſt als Meiſter
und richtet ſeine Werkſtatt ein. An Beziehen
einer hohen Schule wird nicht gedacht.
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