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Schulz, Friedrich: Reise eines Liefländers. Bd. 2, [H. 3]. Berlin, 1795.

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der Hof- oder Kanzleygerichte werden gewählt;
drey Senatoren und sechs Landboten entwer-
fen die Konstitutionen. Jst dieß alles gesche-
hen, was nicht mehr als drey Wochen Zeit
wegnehmen darf, so trennen sich die beyden
Stuben wieder, und die Landboten begeben
sich in die ihrige, um das Benehmen des im-
merwährenden Raths seit dem letzten Reichs-
tage und seine Beschlüsse und Verordnungen
zu untersuchen; die Rechnungen der Schatzkom-
missionen durchzusehen und zu unterschreiben;
sich über die Operationen und Ausgaben der
Erziehungskommission zu unterrichten; über die
Verträge des Königs zu berathschlagen; und
endlich die Entwürfe zu Konstitutionen zu prü-
fen und sie anzunehmen oder zu verwerfen.
Am ersten Tage der sechsten Woche vereinigen
sich beyde Stuben wieder, und diejenigen Ent-
würfe zu Konstitutionen, welche einmüthig
genehmigt worden, gehen in Gesetze über und
werden von den Reichsboten unterschrieben.
Sodann trennt sich, nach einer feyerlichen

der Hof- oder Kanzleygerichte werden gewaͤhlt;
drey Senatoren und ſechs Landboten entwer-
fen die Konſtitutionen. Jſt dieß alles geſche-
hen, was nicht mehr als drey Wochen Zeit
wegnehmen darf, ſo trennen ſich die beyden
Stuben wieder, und die Landboten begeben
ſich in die ihrige, um das Benehmen des im-
merwaͤhrenden Raths ſeit dem letzten Reichs-
tage und ſeine Beſchluͤſſe und Verordnungen
zu unterſuchen; die Rechnungen der Schatzkom-
miſſionen durchzuſehen und zu unterſchreiben;
ſich uͤber die Operationen und Ausgaben der
Erziehungskommiſſion zu unterrichten; uͤber die
Vertraͤge des Koͤnigs zu berathſchlagen; und
endlich die Entwuͤrfe zu Konſtitutionen zu pruͤ-
fen und ſie anzunehmen oder zu verwerfen.
Am erſten Tage der ſechſten Woche vereinigen
ſich beyde Stuben wieder, und diejenigen Ent-
wuͤrfe zu Konſtitutionen, welche einmuͤthig
genehmigt worden, gehen in Geſetze uͤber und
werden von den Reichsboten unterſchrieben.
Sodann trennt ſich, nach einer feyerlichen

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[148/0158] der Hof- oder Kanzleygerichte werden gewaͤhlt; drey Senatoren und ſechs Landboten entwer- fen die Konſtitutionen. Jſt dieß alles geſche- hen, was nicht mehr als drey Wochen Zeit wegnehmen darf, ſo trennen ſich die beyden Stuben wieder, und die Landboten begeben ſich in die ihrige, um das Benehmen des im- merwaͤhrenden Raths ſeit dem letzten Reichs- tage und ſeine Beſchluͤſſe und Verordnungen zu unterſuchen; die Rechnungen der Schatzkom- miſſionen durchzuſehen und zu unterſchreiben; ſich uͤber die Operationen und Ausgaben der Erziehungskommiſſion zu unterrichten; uͤber die Vertraͤge des Koͤnigs zu berathſchlagen; und endlich die Entwuͤrfe zu Konſtitutionen zu pruͤ- fen und ſie anzunehmen oder zu verwerfen. Am erſten Tage der ſechſten Woche vereinigen ſich beyde Stuben wieder, und diejenigen Ent- wuͤrfe zu Konſtitutionen, welche einmuͤthig genehmigt worden, gehen in Geſetze uͤber und werden von den Reichsboten unterſchrieben. Sodann trennt ſich, nach einer feyerlichen

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Zitationshilfe: Schulz, Friedrich: Reise eines Liefländers. Bd. 2, [H. 3]. Berlin, 1795, S. 148. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schulz_reise0201_1795/158>, abgerufen am 21.11.2024.