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Schulz, Friedrich: Reise eines Liefländers. Bd. 2, [H. 3]. Berlin, 1795.

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trag wegen der Besetzung der erledigten Staats-
würden thun; die Senatoren ihre Meynung
über die zu verhandelnden Gegenstände sagen;
aus ihren Mittel Kommissionen ernannt wer-
den, welche theils die entworfenen Konstitutio-
nen durchsehen, theils den Schatzmeistern, und
theils den Feldzeugmeistern ihre Rechnungen
abnehmen sollten; die Gesandten, die an frem-
den Höfen gestanden, sollten über ihre Ge-
schäfte gehört und ihnen über die Wahrhaftig-
keit ihrer Berichte der Eyd abgenommen; und
endlich sollten noch die Bevollmächtigten oder
Redner der Armee, über Gegenstände, die
diese betreffen, gehört werden. Nachdem dieß
alles in der Senatorenstube geschehen, sollten
die Reichsboten sich wieder in die ihrige bege-
ben und Konstitutionen entwerfen, die zuerst
die öffentliche Sicherheit, wenn es nöthig ist,
betreffen sollten; der König sollte unterdessen
mit den Senatoren und denjenigen Reichsbo-
ten, die sein Marschall dazu beruft, die
Reichstags-Gerichte hegen; und endlich

trag wegen der Beſetzung der erledigten Staats-
wuͤrden thun; die Senatoren ihre Meynung
uͤber die zu verhandelnden Gegenſtaͤnde ſagen;
aus ihren Mittel Kommiſſionen ernannt wer-
den, welche theils die entworfenen Konſtitutio-
nen durchſehen, theils den Schatzmeiſtern, und
theils den Feldzeugmeiſtern ihre Rechnungen
abnehmen ſollten; die Geſandten, die an frem-
den Hoͤfen geſtanden, ſollten uͤber ihre Ge-
ſchaͤfte gehoͤrt und ihnen uͤber die Wahrhaftig-
keit ihrer Berichte der Eyd abgenommen; und
endlich ſollten noch die Bevollmaͤchtigten oder
Redner der Armee, uͤber Gegenſtaͤnde, die
dieſe betreffen, gehoͤrt werden. Nachdem dieß
alles in der Senatorenſtube geſchehen, ſollten
die Reichsboten ſich wieder in die ihrige bege-
ben und Konſtitutionen entwerfen, die zuerſt
die oͤffentliche Sicherheit, wenn es noͤthig iſt,
betreffen ſollten; der Koͤnig ſollte unterdeſſen
mit den Senatoren und denjenigen Reichsbo-
ten, die ſein Marſchall dazu beruft, die
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[146/0156] trag wegen der Beſetzung der erledigten Staats- wuͤrden thun; die Senatoren ihre Meynung uͤber die zu verhandelnden Gegenſtaͤnde ſagen; aus ihren Mittel Kommiſſionen ernannt wer- den, welche theils die entworfenen Konſtitutio- nen durchſehen, theils den Schatzmeiſtern, und theils den Feldzeugmeiſtern ihre Rechnungen abnehmen ſollten; die Geſandten, die an frem- den Hoͤfen geſtanden, ſollten uͤber ihre Ge- ſchaͤfte gehoͤrt und ihnen uͤber die Wahrhaftig- keit ihrer Berichte der Eyd abgenommen; und endlich ſollten noch die Bevollmaͤchtigten oder Redner der Armee, uͤber Gegenſtaͤnde, die dieſe betreffen, gehoͤrt werden. Nachdem dieß alles in der Senatorenſtube geſchehen, ſollten die Reichsboten ſich wieder in die ihrige bege- ben und Konſtitutionen entwerfen, die zuerſt die oͤffentliche Sicherheit, wenn es noͤthig iſt, betreffen ſollten; der Koͤnig ſollte unterdeſſen mit den Senatoren und denjenigen Reichsbo- ten, die ſein Marſchall dazu beruft, die Reichstags-Gerichte hegen; und endlich

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Zitationshilfe: Schulz, Friedrich: Reise eines Liefländers. Bd. 2, [H. 3]. Berlin, 1795, S. 146. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schulz_reise0201_1795/156>, abgerufen am 06.05.2024.