auch nicht zugelassen werden würden. Ein ge- setzliches Mittel dagegen hat der König in Händen, der sogleich einen neuen Landtag aus- schreiben kann; ungesetzlich ist dieß, daß die Partey, welche die stärkste ist, Gewalt zeigt und durch Furcht die Widersprecher im Zaum hält. Uebrigens thut es den Geschäften des Reichstages selbst keinen Eintrag, wenn auch die Boten einiger Woiwodschaften oder Bezirke ausbleiben. Die Gegenwärtigen verfügen für die Abwesenden, und diesen bleibt es unbe- nommen, den Beschlüssen des Reichstages, auf den Relations-Landtagen, die nach dem- selben gehalten werden, beyzutreten. Gewiß ist indessen, daß, wenn der größeste Theil der Boten am Reichstage fehlte, dieser, wo nicht ganz vergeblich, doch wenigstens nicht im Stande wäre, Dinge von allgemeiner Wich- tigkeit zu beschließen, die sodann bis zu einem neuen, an welchem mehr Boten erscheinen, ausgesetzt werden müßten.
auch nicht zugelaſſen werden wuͤrden. Ein ge- ſetzliches Mittel dagegen hat der Koͤnig in Haͤnden, der ſogleich einen neuen Landtag aus- ſchreiben kann; ungeſetzlich iſt dieß, daß die Partey, welche die ſtaͤrkſte iſt, Gewalt zeigt und durch Furcht die Widerſprecher im Zaum haͤlt. Uebrigens thut es den Geſchaͤften des Reichstages ſelbſt keinen Eintrag, wenn auch die Boten einiger Woiwodſchaften oder Bezirke ausbleiben. Die Gegenwaͤrtigen verfuͤgen fuͤr die Abweſenden, und dieſen bleibt es unbe- nommen, den Beſchluͤſſen des Reichstages, auf den Relations-Landtagen, die nach dem- ſelben gehalten werden, beyzutreten. Gewiß iſt indeſſen, daß, wenn der groͤßeſte Theil der Boten am Reichstage fehlte, dieſer, wo nicht ganz vergeblich, doch wenigſtens nicht im Stande waͤre, Dinge von allgemeiner Wich- tigkeit zu beſchließen, die ſodann bis zu einem neuen, an welchem mehr Boten erſcheinen, ausgeſetzt werden muͤßten.
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auch nicht zugelaſſen werden wuͤrden. Ein ge-
ſetzliches Mittel dagegen hat der Koͤnig in
Haͤnden, der ſogleich einen neuen Landtag aus-
ſchreiben kann; ungeſetzlich iſt dieß, daß die
Partey, welche die ſtaͤrkſte iſt, Gewalt zeigt
und durch Furcht die Widerſprecher im Zaum
haͤlt. Uebrigens thut es den Geſchaͤften des
Reichstages ſelbſt keinen Eintrag, wenn auch
die Boten einiger Woiwodſchaften oder Bezirke
ausbleiben. Die Gegenwaͤrtigen verfuͤgen fuͤr
die Abweſenden, und dieſen bleibt es unbe-
nommen, den Beſchluͤſſen des Reichstages,
auf den Relations-Landtagen, die nach dem-
ſelben gehalten werden, beyzutreten. Gewiß
iſt indeſſen, daß, wenn der groͤßeſte Theil der
Boten am Reichstage fehlte, dieſer, wo nicht
ganz vergeblich, doch wenigſtens nicht im
Stande waͤre, Dinge von allgemeiner Wich-
tigkeit zu beſchließen, die ſodann bis zu einem
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Schulz, Friedrich: Reise eines Liefländers. Bd. 2, [H. 3]. Berlin, 1795, S. 134. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schulz_reise0201_1795/144>, abgerufen am 16.02.2025.
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