einig geworden ist, werden verzeichnet und ma- chen einen Theil der Vorschriften für die an den Reichstag zu sendenden Boten aus. Ne- ben den Gegenständen, welche die königlichen Ausschreiben enthalten, werden noch viele an- dre, allgemeine und besondere verhandelt und den Vollmachten der Boten hinzugefügt, um sie am Reichstage zu betreiben. Sodann wer- den die künftigen Reichsboten aus den ver- sammelten Edelleuten, durch Mehrheit der Stimmen, erwählt. Schon oben im dritten Abschnitt *) habe ich angegeben, was sie für Eigenschaften besitzen müssen; hier bemerke ich noch, daß, da die einzelnen Mitglieder des Landtages, durch ihren Einspruch, wie am Reichstage selbst, die ganze Versammlung zer- reissen und nichtig machen können, viele Land- tage gar nicht zu Stande kommen, mithin aus der Provinz, wo dieß geschieht, gar keine Bo- ten am Reichstage erscheinen, bey demselben
*) S. zweytes Heft, S. 66.
einig geworden iſt, werden verzeichnet und ma- chen einen Theil der Vorſchriften fuͤr die an den Reichstag zu ſendenden Boten aus. Ne- ben den Gegenſtaͤnden, welche die koͤniglichen Ausſchreiben enthalten, werden noch viele an- dre, allgemeine und beſondere verhandelt und den Vollmachten der Boten hinzugefuͤgt, um ſie am Reichstage zu betreiben. Sodann wer- den die kuͤnftigen Reichsboten aus den ver- ſammelten Edelleuten, durch Mehrheit der Stimmen, erwaͤhlt. Schon oben im dritten Abſchnitt *) habe ich angegeben, was ſie fuͤr Eigenſchaften beſitzen muͤſſen; hier bemerke ich noch, daß, da die einzelnen Mitglieder des Landtages, durch ihren Einſpruch, wie am Reichstage ſelbſt, die ganze Verſammlung zer- reiſſen und nichtig machen koͤnnen, viele Land- tage gar nicht zu Stande kommen, mithin aus der Provinz, wo dieß geſchieht, gar keine Bo- ten am Reichstage erſcheinen, bey demſelben
*) S. zweytes Heft, S. 66.
<TEI><text><body><divn="1"><p><pbfacs="#f0143"n="133"/>
einig geworden iſt, werden verzeichnet und ma-<lb/>
chen einen Theil der Vorſchriften fuͤr die an<lb/>
den Reichstag zu ſendenden Boten aus. Ne-<lb/>
ben den Gegenſtaͤnden, welche die koͤniglichen<lb/>
Ausſchreiben enthalten, werden noch viele an-<lb/>
dre, allgemeine und beſondere verhandelt und<lb/>
den Vollmachten der Boten hinzugefuͤgt, um<lb/>ſie am Reichstage zu betreiben. Sodann wer-<lb/>
den die kuͤnftigen Reichsboten aus den ver-<lb/>ſammelten Edelleuten, durch Mehrheit der<lb/>
Stimmen, erwaͤhlt. Schon oben im dritten<lb/>
Abſchnitt <noteplace="foot"n="*)">S. zweytes Heft, S. 66.</note> habe ich angegeben, was ſie fuͤr<lb/>
Eigenſchaften beſitzen muͤſſen; hier bemerke ich<lb/>
noch, daß, da die einzelnen Mitglieder des<lb/>
Landtages, durch ihren Einſpruch, wie am<lb/>
Reichstage ſelbſt, die ganze Verſammlung zer-<lb/>
reiſſen und nichtig machen koͤnnen, viele Land-<lb/>
tage gar nicht zu Stande kommen, mithin aus<lb/>
der Provinz, wo dieß geſchieht, gar keine Bo-<lb/>
ten am Reichstage erſcheinen, bey demſelben<lb/></p></div></body></text></TEI>
[133/0143]
einig geworden iſt, werden verzeichnet und ma-
chen einen Theil der Vorſchriften fuͤr die an
den Reichstag zu ſendenden Boten aus. Ne-
ben den Gegenſtaͤnden, welche die koͤniglichen
Ausſchreiben enthalten, werden noch viele an-
dre, allgemeine und beſondere verhandelt und
den Vollmachten der Boten hinzugefuͤgt, um
ſie am Reichstage zu betreiben. Sodann wer-
den die kuͤnftigen Reichsboten aus den ver-
ſammelten Edelleuten, durch Mehrheit der
Stimmen, erwaͤhlt. Schon oben im dritten
Abſchnitt *) habe ich angegeben, was ſie fuͤr
Eigenſchaften beſitzen muͤſſen; hier bemerke ich
noch, daß, da die einzelnen Mitglieder des
Landtages, durch ihren Einſpruch, wie am
Reichstage ſelbſt, die ganze Verſammlung zer-
reiſſen und nichtig machen koͤnnen, viele Land-
tage gar nicht zu Stande kommen, mithin aus
der Provinz, wo dieß geſchieht, gar keine Bo-
ten am Reichstage erſcheinen, bey demſelben
*) S. zweytes Heft, S. 66.
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Schulz, Friedrich: Reise eines Liefländers. Bd. 2, [H. 3]. Berlin, 1795, S. 133. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schulz_reise0201_1795/143>, abgerufen am 16.02.2025.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2025 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften
(Kontakt).
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2025. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.