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Schulz, Friedrich: Reise eines Liefländers. Bd. 2, [H. 3]. Berlin, 1795.

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einig geworden ist, werden verzeichnet und ma-
chen einen Theil der Vorschriften für die an
den Reichstag zu sendenden Boten aus. Ne-
ben den Gegenständen, welche die königlichen
Ausschreiben enthalten, werden noch viele an-
dre, allgemeine und besondere verhandelt und
den Vollmachten der Boten hinzugefügt, um
sie am Reichstage zu betreiben. Sodann wer-
den die künftigen Reichsboten aus den ver-
sammelten Edelleuten, durch Mehrheit der
Stimmen, erwählt. Schon oben im dritten
Abschnitt *) habe ich angegeben, was sie für
Eigenschaften besitzen müssen; hier bemerke ich
noch, daß, da die einzelnen Mitglieder des
Landtages, durch ihren Einspruch, wie am
Reichstage selbst, die ganze Versammlung zer-
reissen und nichtig machen können, viele Land-
tage gar nicht zu Stande kommen, mithin aus
der Provinz, wo dieß geschieht, gar keine Bo-
ten am Reichstage erscheinen, bey demselben

*) S. zweytes Heft, S. 66.

einig geworden iſt, werden verzeichnet und ma-
chen einen Theil der Vorſchriften fuͤr die an
den Reichstag zu ſendenden Boten aus. Ne-
ben den Gegenſtaͤnden, welche die koͤniglichen
Ausſchreiben enthalten, werden noch viele an-
dre, allgemeine und beſondere verhandelt und
den Vollmachten der Boten hinzugefuͤgt, um
ſie am Reichstage zu betreiben. Sodann wer-
den die kuͤnftigen Reichsboten aus den ver-
ſammelten Edelleuten, durch Mehrheit der
Stimmen, erwaͤhlt. Schon oben im dritten
Abſchnitt *) habe ich angegeben, was ſie fuͤr
Eigenſchaften beſitzen muͤſſen; hier bemerke ich
noch, daß, da die einzelnen Mitglieder des
Landtages, durch ihren Einſpruch, wie am
Reichstage ſelbſt, die ganze Verſammlung zer-
reiſſen und nichtig machen koͤnnen, viele Land-
tage gar nicht zu Stande kommen, mithin aus
der Provinz, wo dieß geſchieht, gar keine Bo-
ten am Reichstage erſcheinen, bey demſelben

*) S. zweytes Heft, S. 66.
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[133/0143] einig geworden iſt, werden verzeichnet und ma- chen einen Theil der Vorſchriften fuͤr die an den Reichstag zu ſendenden Boten aus. Ne- ben den Gegenſtaͤnden, welche die koͤniglichen Ausſchreiben enthalten, werden noch viele an- dre, allgemeine und beſondere verhandelt und den Vollmachten der Boten hinzugefuͤgt, um ſie am Reichstage zu betreiben. Sodann wer- den die kuͤnftigen Reichsboten aus den ver- ſammelten Edelleuten, durch Mehrheit der Stimmen, erwaͤhlt. Schon oben im dritten Abſchnitt *) habe ich angegeben, was ſie fuͤr Eigenſchaften beſitzen muͤſſen; hier bemerke ich noch, daß, da die einzelnen Mitglieder des Landtages, durch ihren Einſpruch, wie am Reichstage ſelbſt, die ganze Verſammlung zer- reiſſen und nichtig machen koͤnnen, viele Land- tage gar nicht zu Stande kommen, mithin aus der Provinz, wo dieß geſchieht, gar keine Bo- ten am Reichstage erſcheinen, bey demſelben *) S. zweytes Heft, S. 66.

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Zitationshilfe: Schulz, Friedrich: Reise eines Liefländers. Bd. 2, [H. 3]. Berlin, 1795, S. 133. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schulz_reise0201_1795/143>, abgerufen am 07.05.2024.