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Schulz, Friedrich: Reise eines Liefländers. Bd. 1, H. 2. Berlin, 1795.

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der immerwährende Rath vergiebt sie an
Staatsbürger, welche die erforderlichen Eigen-
schaften besitzen, das heißt, welche eingeborne,
besitzliche Edelleute sind. Von den eigentlichen
königlichen Gütern (Tafelgütern, Oekonomien)
sind sie ganz verschieden.

Jener Staatsgüter giebt es drei Arten:
Starosteyen, Tenuten (tenutae) und
Advokatien oder Schulzeneyen (Scul-
tetiae
.)

Die Advokatien oder Schulzeneyen
sind die geringsten, und sie bestehen nur aus
Aeckern von einigen Morgen, aus Wiesen,
Mühlen, Krügen, Vorwerken, und einem
oder auch mehreren Dörfern. Sie scheinen
dadurch entstanden zu seyn, daß die ältern
Herzöge und Könige unangebauete Striche
Privatleuten zum Anbau überließen und ihnen
die Gerichtsbarkeit über die Ansiedler, so wie
einige Morgen Landes zu eigner Benutzung
verliehen.

Zweites Heft. F

der immerwaͤhrende Rath vergiebt ſie an
Staatsbuͤrger, welche die erforderlichen Eigen-
ſchaften beſitzen, das heißt, welche eingeborne,
beſitzliche Edelleute ſind. Von den eigentlichen
koͤniglichen Guͤtern (Tafelguͤtern, Oekonomien)
ſind ſie ganz verſchieden.

Jener Staatsguͤter giebt es drei Arten:
Staroſteyen, Tenuten (tenutae) und
Advokatien oder Schulzeneyen (Scul-
tetiae
.)

Die Advokatien oder Schulzeneyen
ſind die geringſten, und ſie beſtehen nur aus
Aeckern von einigen Morgen, aus Wieſen,
Muͤhlen, Kruͤgen, Vorwerken, und einem
oder auch mehreren Doͤrfern. Sie ſcheinen
dadurch entſtanden zu ſeyn, daß die aͤltern
Herzoͤge und Koͤnige unangebauete Striche
Privatleuten zum Anbau uͤberließen und ihnen
die Gerichtsbarkeit uͤber die Anſiedler, ſo wie
einige Morgen Landes zu eigner Benutzung
verliehen.

Zweites Heft. F
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[81/0091] der immerwaͤhrende Rath vergiebt ſie an Staatsbuͤrger, welche die erforderlichen Eigen- ſchaften beſitzen, das heißt, welche eingeborne, beſitzliche Edelleute ſind. Von den eigentlichen koͤniglichen Guͤtern (Tafelguͤtern, Oekonomien) ſind ſie ganz verſchieden. Jener Staatsguͤter giebt es drei Arten: Staroſteyen, Tenuten (tenutae) und Advokatien oder Schulzeneyen (Scul- tetiae.) Die Advokatien oder Schulzeneyen ſind die geringſten, und ſie beſtehen nur aus Aeckern von einigen Morgen, aus Wieſen, Muͤhlen, Kruͤgen, Vorwerken, und einem oder auch mehreren Doͤrfern. Sie ſcheinen dadurch entſtanden zu ſeyn, daß die aͤltern Herzoͤge und Koͤnige unangebauete Striche Privatleuten zum Anbau uͤberließen und ihnen die Gerichtsbarkeit uͤber die Anſiedler, ſo wie einige Morgen Landes zu eigner Benutzung verliehen. Zweites Heft. F

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Zitationshilfe: Schulz, Friedrich: Reise eines Liefländers. Bd. 1, H. 2. Berlin, 1795, S. 81. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schulz_reise0102_1795/91>, abgerufen am 28.04.2024.