Schulz, Friedrich: Reise eines Liefländers. Bd. 1, H. 2. Berlin, 1795.der immerwährende Rath vergiebt sie an Jener Staatsgüter giebt es drei Arten: Die Advokatien oder Schulzeneyen Zweites Heft. F
der immerwaͤhrende Rath vergiebt ſie an Jener Staatsguͤter giebt es drei Arten: Die Advokatien oder Schulzeneyen Zweites Heft. F
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der immerwaͤhrende Rath vergiebt ſie an
Staatsbuͤrger, welche die erforderlichen Eigen-
ſchaften beſitzen, das heißt, welche eingeborne,
beſitzliche Edelleute ſind. Von den eigentlichen
koͤniglichen Guͤtern (Tafelguͤtern, Oekonomien)
ſind ſie ganz verſchieden.
Jener Staatsguͤter giebt es drei Arten:
Staroſteyen, Tenuten (tenutae) und
Advokatien oder Schulzeneyen (Scul-
tetiae.)
Die Advokatien oder Schulzeneyen
ſind die geringſten, und ſie beſtehen nur aus
Aeckern von einigen Morgen, aus Wieſen,
Muͤhlen, Kruͤgen, Vorwerken, und einem
oder auch mehreren Doͤrfern. Sie ſcheinen
dadurch entſtanden zu ſeyn, daß die aͤltern
Herzoͤge und Koͤnige unangebauete Striche
Privatleuten zum Anbau uͤberließen und ihnen
die Gerichtsbarkeit uͤber die Anſiedler, ſo wie
einige Morgen Landes zu eigner Benutzung
verliehen.
Zweites Heft. F
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