vom geistlichen, der andre vom weltlichen Stande ist, besorgen die Ausfertigungen, Un- tersuchungen und Entscheidungen, die beim Schatzdepartement vorkommen. Die Kron- und Schatzbewahrer haben das Geschäft auf sich, welches ihr Name andeutet. Die Jnstigatoren des Reichs und des Groß- herzogthums sind die öffentlichen Ankläger, und bringen die Kondemnate in Erfüllung, die über Verbrecher gegen den Staat und gegen Privatpersonen ergangen sind u. s. w.
Die Kriegsbeamten von Polen und Li- thauen haben folgende Pflichten und Rechte:
Die Großfeldherren und Unter- feldherren, deren die polnische und die li- thauische Armee jede zwei hat, sind die Be- fehlshaber über die Kriegsmacht der Republik. Als man noch keine stehende Armeen hatte, waren auch keine stehende Feldherren vorhan- den, sondern sie wurden jedesmal gewählt, wenn ein Krieg ausbrach und entlassen, wenn er zu Ende war. Ein Johann Zamoiski
vom geiſtlichen, der andre vom weltlichen Stande iſt, beſorgen die Ausfertigungen, Un- terſuchungen und Entſcheidungen, die beim Schatzdepartement vorkommen. Die Kron- und Schatzbewahrer haben das Geſchaͤft auf ſich, welches ihr Name andeutet. Die Jnſtigatoren des Reichs und des Groß- herzogthums ſind die oͤffentlichen Anklaͤger, und bringen die Kondemnate in Erfuͤllung, die uͤber Verbrecher gegen den Staat und gegen Privatperſonen ergangen ſind u. ſ. w.
Die Kriegsbeamten von Polen und Li- thauen haben folgende Pflichten und Rechte:
Die Großfeldherren und Unter- feldherren, deren die polniſche und die li- thauiſche Armee jede zwei hat, ſind die Be- fehlshaber uͤber die Kriegsmacht der Republik. Als man noch keine ſtehende Armeen hatte, waren auch keine ſtehende Feldherren vorhan- den, ſondern ſie wurden jedesmal gewaͤhlt, wenn ein Krieg ausbrach und entlaſſen, wenn er zu Ende war. Ein Johann Zamoiski
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[74/0084]
vom geiſtlichen, der andre vom weltlichen
Stande iſt, beſorgen die Ausfertigungen, Un-
terſuchungen und Entſcheidungen, die beim
Schatzdepartement vorkommen. Die Kron-
und Schatzbewahrer haben das Geſchaͤft
auf ſich, welches ihr Name andeutet. Die
Jnſtigatoren des Reichs und des Groß-
herzogthums ſind die oͤffentlichen Anklaͤger,
und bringen die Kondemnate in Erfuͤllung,
die uͤber Verbrecher gegen den Staat und
gegen Privatperſonen ergangen ſind u. ſ. w.
Die Kriegsbeamten von Polen und Li-
thauen haben folgende Pflichten und Rechte:
Die Großfeldherren und Unter-
feldherren, deren die polniſche und die li-
thauiſche Armee jede zwei hat, ſind die Be-
fehlshaber uͤber die Kriegsmacht der Republik.
Als man noch keine ſtehende Armeen hatte,
waren auch keine ſtehende Feldherren vorhan-
den, ſondern ſie wurden jedesmal gewaͤhlt,
wenn ein Krieg ausbrach und entlaſſen, wenn
er zu Ende war. Ein Johann Zamoiski
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Schulz, Friedrich: Reise eines Liefländers. Bd. 1, H. 2. Berlin, 1795, S. 74. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schulz_reise0102_1795/84>, abgerufen am 16.02.2025.
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