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Schulz, Friedrich: Reise eines Liefländers. Bd. 1, H. 2. Berlin, 1795.

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ganzes Ansehen und alle ihre Vorrechte. Ue-
brigens besorgen die Marschälle der Krone
das, was Kronpolen angeht, und die Mar-
schälle von Lithauen das, was auf dieses Groß-
herzogthum Bezug hat.

Der Kanzler sind eben so viel als der
Marschälle: ihrer zwei für Polen und zwei
für Lithauen, für beide ein Groß- und ein
Unterkanzler. Sie dürfen nicht zugleich Woi-
woden und Kastellane seyn. Ehedem ernannte
sie der König am Reichstage, doch mit Zu-
stimmung des Reichsraths, jetzt schlägt auch
zu diesen Stellen der immerwährende Rath
die Kandidaten vor. Die Kanzlerstellen sind
unter den höhern Staatsämtern die einzigen,
in deren Bekleidung Weltliche und Geistliche
mit einander abwechseln. Jn ältern Zeiten
kamen Weltliche seltener dazu, weil es ihnen
an den nöthigen Kenntnissen fehlte, aber seit
Siegmund dem Ersten ist ein Gesetz vorhan-
den, daß jedesmal einer von den Kanzlern
ein Geistlicher und der andre ein Weltlicher

ganzes Anſehen und alle ihre Vorrechte. Ue-
brigens beſorgen die Marſchaͤlle der Krone
das, was Kronpolen angeht, und die Mar-
ſchaͤlle von Lithauen das, was auf dieſes Groß-
herzogthum Bezug hat.

Der Kanzler ſind eben ſo viel als der
Marſchaͤlle: ihrer zwei fuͤr Polen und zwei
fuͤr Lithauen, fuͤr beide ein Groß- und ein
Unterkanzler. Sie duͤrfen nicht zugleich Woi-
woden und Kaſtellane ſeyn. Ehedem ernannte
ſie der Koͤnig am Reichstage, doch mit Zu-
ſtimmung des Reichsraths, jetzt ſchlaͤgt auch
zu dieſen Stellen der immerwaͤhrende Rath
die Kandidaten vor. Die Kanzlerſtellen ſind
unter den hoͤhern Staatsaͤmtern die einzigen,
in deren Bekleidung Weltliche und Geiſtliche
mit einander abwechſeln. Jn aͤltern Zeiten
kamen Weltliche ſeltener dazu, weil es ihnen
an den noͤthigen Kenntniſſen fehlte, aber ſeit
Siegmund dem Erſten iſt ein Geſetz vorhan-
den, daß jedesmal einer von den Kanzlern
ein Geiſtlicher und der andre ein Weltlicher

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[53/0063] ganzes Anſehen und alle ihre Vorrechte. Ue- brigens beſorgen die Marſchaͤlle der Krone das, was Kronpolen angeht, und die Mar- ſchaͤlle von Lithauen das, was auf dieſes Groß- herzogthum Bezug hat. Der Kanzler ſind eben ſo viel als der Marſchaͤlle: ihrer zwei fuͤr Polen und zwei fuͤr Lithauen, fuͤr beide ein Groß- und ein Unterkanzler. Sie duͤrfen nicht zugleich Woi- woden und Kaſtellane ſeyn. Ehedem ernannte ſie der Koͤnig am Reichstage, doch mit Zu- ſtimmung des Reichsraths, jetzt ſchlaͤgt auch zu dieſen Stellen der immerwaͤhrende Rath die Kandidaten vor. Die Kanzlerſtellen ſind unter den hoͤhern Staatsaͤmtern die einzigen, in deren Bekleidung Weltliche und Geiſtliche mit einander abwechſeln. Jn aͤltern Zeiten kamen Weltliche ſeltener dazu, weil es ihnen an den noͤthigen Kenntniſſen fehlte, aber ſeit Siegmund dem Erſten iſt ein Geſetz vorhan- den, daß jedesmal einer von den Kanzlern ein Geiſtlicher und der andre ein Weltlicher

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Zitationshilfe: Schulz, Friedrich: Reise eines Liefländers. Bd. 1, H. 2. Berlin, 1795, S. 53. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schulz_reise0102_1795/63>, abgerufen am 24.11.2024.