Schulz, Friedrich: Reise eines Liefländers. Bd. 1, H. 2. Berlin, 1795.seyn soll. Auch die Stelle des Großkanzlers Man macht in Kronpolen gewöhnlich ſeyn ſoll. Auch die Stelle des Großkanzlers Man macht in Kronpolen gewoͤhnlich <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0064" n="54"/> ſeyn ſoll. Auch die Stelle des Großkanzlers<lb/> muß abwechſelnd mit einem Geiſtlichen und<lb/> einem Weltlichen beſetzt werden. Wenn alſo<lb/> beide Kanzlerſtellen offen ſind, und der letzte<lb/> Großkanzler war ein Geiſtlicher, ſo muß ſein<lb/> Platz mit einem Weltlichen und im umgekehr-<lb/> ten Falle mit einem Geiſtlichen, beſetzt wer-<lb/> den. Dieſe Einrichtung iſt aber nur in Kron-<lb/> polen, nicht in Lithauen, wo die Kanzler im-<lb/> mer Weltliche zu ſeyn pflegen.</p><lb/> <p>Man macht in Kronpolen gewoͤhnlich<lb/> Biſchoͤfe zu Kanzlern, ſeltener Geiſtliche von<lb/> geringerer Wuͤrde. Der letzte Unterkanzler,<lb/><hi rendition="#g">Kollontay</hi>, machte eine Ausnahme: er<lb/> wurde vom Kronreferendar zum Kanzler er-<lb/> hoben. Uebrigens iſt ſchon oben bemerkt wor-<lb/> den, daß nicht alle Biſchoͤfe das Kanzleramt<lb/> bekleiden koͤnnen, ſondern nur ſolche, die ein<lb/> Bißthum mit geringern Einkuͤnften inne ha-<lb/> ben, und daß ſie, wenn ſie als Kanzler ein<lb/> reicheres bekommen, dieſe Stelle niederlegen<lb/> muͤſſen. Wer, ehe er Kanzler wurde, noch<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [54/0064]
ſeyn ſoll. Auch die Stelle des Großkanzlers
muß abwechſelnd mit einem Geiſtlichen und
einem Weltlichen beſetzt werden. Wenn alſo
beide Kanzlerſtellen offen ſind, und der letzte
Großkanzler war ein Geiſtlicher, ſo muß ſein
Platz mit einem Weltlichen und im umgekehr-
ten Falle mit einem Geiſtlichen, beſetzt wer-
den. Dieſe Einrichtung iſt aber nur in Kron-
polen, nicht in Lithauen, wo die Kanzler im-
mer Weltliche zu ſeyn pflegen.
Man macht in Kronpolen gewoͤhnlich
Biſchoͤfe zu Kanzlern, ſeltener Geiſtliche von
geringerer Wuͤrde. Der letzte Unterkanzler,
Kollontay, machte eine Ausnahme: er
wurde vom Kronreferendar zum Kanzler er-
hoben. Uebrigens iſt ſchon oben bemerkt wor-
den, daß nicht alle Biſchoͤfe das Kanzleramt
bekleiden koͤnnen, ſondern nur ſolche, die ein
Bißthum mit geringern Einkuͤnften inne ha-
ben, und daß ſie, wenn ſie als Kanzler ein
reicheres bekommen, dieſe Stelle niederlegen
muͤſſen. Wer, ehe er Kanzler wurde, noch
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |