Woiwoden nennen sich General-Woiwoden, aber dieser Titel legt ihrer Macht nichts zu, und sie bleiben denen gleich, die ihn nicht führen.
Ein Woiwode kann nicht zugleich zwei Woiwodschaften inne haben, auch nicht zu- gleich Kastellan und Minister aus dem Sena- torenstande seyn. Jst er Kastellan, wenn er zum Woiwoden gewählt wird, so hört er so- gleich auf, ersteres zu seyn; wird ein Woiwode zum Minister aus dem Senatorenstande ge- wählt, so muß er die Woiwodschaft aufgeben, und es kommen in der Geschichte mehrere Beispiele vor, daß Woiwoden ihre Würden gegen Kanzler-, Schatzmeister und Marschalls- Aemter wirklich vertauscht haben. Dagegen können die Woiwoden zugleich Großfeldherren oder Unterfeldherren seyn, wovon die Ursache keine andre ist, als daß die Feldherrnstellen nicht zu den senatorischen Aemtern gehören. Kein kronpolnischer Woiwode, der von Krakau ausgenommen, darf innerhalb seiner Woiwod-
Woiwoden nennen ſich General-Woiwoden, aber dieſer Titel legt ihrer Macht nichts zu, und ſie bleiben denen gleich, die ihn nicht fuͤhren.
Ein Woiwode kann nicht zugleich zwei Woiwodſchaften inne haben, auch nicht zu- gleich Kaſtellan und Miniſter aus dem Sena- torenſtande ſeyn. Jſt er Kaſtellan, wenn er zum Woiwoden gewaͤhlt wird, ſo hoͤrt er ſo- gleich auf, erſteres zu ſeyn; wird ein Woiwode zum Miniſter aus dem Senatorenſtande ge- waͤhlt, ſo muß er die Woiwodſchaft aufgeben, und es kommen in der Geſchichte mehrere Beiſpiele vor, daß Woiwoden ihre Wuͤrden gegen Kanzler-, Schatzmeiſter und Marſchalls- Aemter wirklich vertauſcht haben. Dagegen koͤnnen die Woiwoden zugleich Großfeldherren oder Unterfeldherren ſeyn, wovon die Urſache keine andre iſt, als daß die Feldherrnſtellen nicht zu den ſenatoriſchen Aemtern gehoͤren. Kein kronpolniſcher Woiwode, der von Krakau ausgenommen, darf innerhalb ſeiner Woiwod-
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Woiwoden nennen ſich General-Woiwoden,
aber dieſer Titel legt ihrer Macht nichts zu,
und ſie bleiben denen gleich, die ihn nicht
fuͤhren.
Ein Woiwode kann nicht zugleich zwei
Woiwodſchaften inne haben, auch nicht zu-
gleich Kaſtellan und Miniſter aus dem Sena-
torenſtande ſeyn. Jſt er Kaſtellan, wenn er
zum Woiwoden gewaͤhlt wird, ſo hoͤrt er ſo-
gleich auf, erſteres zu ſeyn; wird ein Woiwode
zum Miniſter aus dem Senatorenſtande ge-
waͤhlt, ſo muß er die Woiwodſchaft aufgeben,
und es kommen in der Geſchichte mehrere
Beiſpiele vor, daß Woiwoden ihre Wuͤrden
gegen Kanzler-, Schatzmeiſter und Marſchalls-
Aemter wirklich vertauſcht haben. Dagegen
koͤnnen die Woiwoden zugleich Großfeldherren
oder Unterfeldherren ſeyn, wovon die Urſache
keine andre iſt, als daß die Feldherrnſtellen
nicht zu den ſenatoriſchen Aemtern gehoͤren.
Kein kronpolniſcher Woiwode, der von Krakau
ausgenommen, darf innerhalb ſeiner Woiwod-
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Schulz, Friedrich: Reise eines Liefländers. Bd. 1, H. 2. Berlin, 1795, S. 43. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schulz_reise0102_1795/53>, abgerufen am 23.07.2024.
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