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Schulz, Friedrich: Reise eines Liefländers. Bd. 1, H. 2. Berlin, 1795.

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er, wie während des Zwischenreichs, zwei
Stimmen, um, bei einer Stimmengleichheit,
zu entscheiden; er weicht dem päpstlichen Nun-
tius nicht, und deshalb verhüten beide, an
einem dritten Orte zusammen zu treffen; nie-
mand darf, nach zwei alten Verordnungen
aus den Zeiten Kasimirs des Großen, in sei-
ner Gegenwart sich unanständiger Worte be-
dienen, noch Säbel oder Messer ziehen, bei
einer Geldstrafe, die in des Primas Seckel
fließt etc.

Zu seiner äußern Auszeichnung gehört,
daß er den Purpur eines Kardinals trägt;
daß ihm die andern Senatoren entgegen kom-
men, wenn er in die Stadt einzieht, wo der
Reichstag gehalten wird; daß ihm einige da-
von begleiten, wenn er den ersten Besuch
beim Könige absta[t]tet; daß ihm die Mar-
schälle dabei vorangehen; daß der König selbst
aufsteht und ihm entgegen geht; daß ihm,
wenn er sich öffentlich zeigt, ein Marschall
aus dem Senatorenstande, von den Kastellanen

C 2

er, wie waͤhrend des Zwiſchenreichs, zwei
Stimmen, um, bei einer Stimmengleichheit,
zu entſcheiden; er weicht dem paͤpſtlichen Nun-
tius nicht, und deshalb verhuͤten beide, an
einem dritten Orte zuſammen zu treffen; nie-
mand darf, nach zwei alten Verordnungen
aus den Zeiten Kaſimirs des Großen, in ſei-
ner Gegenwart ſich unanſtaͤndiger Worte be-
dienen, noch Saͤbel oder Meſſer ziehen, bei
einer Geldſtrafe, die in des Primas Seckel
fließt ꝛc.

Zu ſeiner aͤußern Auszeichnung gehoͤrt,
daß er den Purpur eines Kardinals traͤgt;
daß ihm die andern Senatoren entgegen kom-
men, wenn er in die Stadt einzieht, wo der
Reichstag gehalten wird; daß ihm einige da-
von begleiten, wenn er den erſten Beſuch
beim Koͤnige abſta[t]tet; daß ihm die Mar-
ſchaͤlle dabei vorangehen; daß der Koͤnig ſelbſt
aufſteht und ihm entgegen geht; daß ihm,
wenn er ſich oͤffentlich zeigt, ein Marſchall
aus dem Senatorenſtande, von den Kaſtellanen

C 2
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[35/0045] er, wie waͤhrend des Zwiſchenreichs, zwei Stimmen, um, bei einer Stimmengleichheit, zu entſcheiden; er weicht dem paͤpſtlichen Nun- tius nicht, und deshalb verhuͤten beide, an einem dritten Orte zuſammen zu treffen; nie- mand darf, nach zwei alten Verordnungen aus den Zeiten Kaſimirs des Großen, in ſei- ner Gegenwart ſich unanſtaͤndiger Worte be- dienen, noch Saͤbel oder Meſſer ziehen, bei einer Geldſtrafe, die in des Primas Seckel fließt ꝛc. Zu ſeiner aͤußern Auszeichnung gehoͤrt, daß er den Purpur eines Kardinals traͤgt; daß ihm die andern Senatoren entgegen kom- men, wenn er in die Stadt einzieht, wo der Reichstag gehalten wird; daß ihm einige da- von begleiten, wenn er den erſten Beſuch beim Koͤnige abſtattet; daß ihm die Mar- ſchaͤlle dabei vorangehen; daß der Koͤnig ſelbſt aufſteht und ihm entgegen geht; daß ihm, wenn er ſich oͤffentlich zeigt, ein Marſchall aus dem Senatorenſtande, von den Kaſtellanen C 2

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Zitationshilfe: Schulz, Friedrich: Reise eines Liefländers. Bd. 1, H. 2. Berlin, 1795, S. 35. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schulz_reise0102_1795/45>, abgerufen am 27.04.2024.