Schulz, Friedrich: Reise eines Liefländers. Bd. 1, H. 2. Berlin, 1795.zweiter Klasse, den Stab vorträgt, gehend Man verzeihe mir die Anführung dieser zweiter Klaſſe, den Stab vortraͤgt, gehend Man verzeihe mir die Anfuͤhrung dieſer <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0046" n="36"/> zweiter Klaſſe, den Stab vortraͤgt, gehend<lb/> wenn der Primas geht, reitend wenn er faͤhrt,<lb/> aber immer zur Linken, weil der Kanonikus,<lb/> der ihm ein Kreuz vortraͤgt, die Rechte ein-<lb/> nimmt. Dieſer Kreuztraͤger iſt dem Primas<lb/> zur Seite, wo er ſich auch befindet, im Se-<lb/> nat und auf dem Reichstage. Der Marſchall<lb/> des Primas iſt Kaſtellan, und die Marſchaͤlle<lb/> des Reichs ſind nur Miniſter aus dem Sena-<lb/> torenſtande; dagegen muß jener den Marſchall-<lb/> ſtab dort ſenken, wo die Staͤbe der Krone<lb/> und Litthauens ſich aufrecht zeigen. Noch hat<lb/> der Primas, außer dem Marſchall und Kreuz-<lb/> traͤger, einen Kanzler, einen Referendar, Kam-<lb/> merherrn, Stall-, Jaͤger-, Kuͤchen-, Keller-<lb/> und Silbermeiſter ꝛc.; und endlich noch das<lb/> Recht, welches keiner der uͤbrigen hoͤchſten<lb/> Staatsbeamten hat: daß die Glocken von<lb/> Warſchau gelaͤutet werden, wenn es bei ihm<lb/> Zeit zum — Mittagseſſen iſt.</p><lb/> <p>Man verzeihe mir die Anfuͤhrung dieſer<lb/> letztern Kleinigkeiten. Sie ſtehen bloß als eine<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [36/0046]
zweiter Klaſſe, den Stab vortraͤgt, gehend
wenn der Primas geht, reitend wenn er faͤhrt,
aber immer zur Linken, weil der Kanonikus,
der ihm ein Kreuz vortraͤgt, die Rechte ein-
nimmt. Dieſer Kreuztraͤger iſt dem Primas
zur Seite, wo er ſich auch befindet, im Se-
nat und auf dem Reichstage. Der Marſchall
des Primas iſt Kaſtellan, und die Marſchaͤlle
des Reichs ſind nur Miniſter aus dem Sena-
torenſtande; dagegen muß jener den Marſchall-
ſtab dort ſenken, wo die Staͤbe der Krone
und Litthauens ſich aufrecht zeigen. Noch hat
der Primas, außer dem Marſchall und Kreuz-
traͤger, einen Kanzler, einen Referendar, Kam-
merherrn, Stall-, Jaͤger-, Kuͤchen-, Keller-
und Silbermeiſter ꝛc.; und endlich noch das
Recht, welches keiner der uͤbrigen hoͤchſten
Staatsbeamten hat: daß die Glocken von
Warſchau gelaͤutet werden, wenn es bei ihm
Zeit zum — Mittagseſſen iſt.
Man verzeihe mir die Anfuͤhrung dieſer
letztern Kleinigkeiten. Sie ſtehen bloß als eine
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