Schulz, Friedrich: Reise eines Liefländers. Bd. 1, H. 2. Berlin, 1795.und dieser ist, als solcher, der erste unter den *) Er muß aber bei der Ausübung dieses Rechts sehr behutsam seyn, und nicht auf bloßen Verdacht, sondern auf Thatsachen, die vom Könige auch wirk- lich herrühren, seine Erinnerungen gründen, und diese vorher, entweder schriftlich oder unter vier Augen, auch, zu noch größerer Sicherheit, nach Zuratheziehung der Kanzler, vortragen. Des Kö- nigs Benehmen öffentlich rügen, ihn ohne Grund anschuldigen und die Staatsbürger dadurch gegen ihn aufbringen, wäre Hochverrath. Zweites Heft. C
und dieſer iſt, als ſolcher, der erſte unter den *) Er muß aber bei der Ausuͤbung dieſes Rechts ſehr behutſam ſeyn, und nicht auf bloßen Verdacht, ſondern auf Thatſachen, die vom Koͤnige auch wirk- lich herruͤhren, ſeine Erinnerungen gruͤnden, und dieſe vorher, entweder ſchriftlich oder unter vier Augen, auch, zu noch groͤßerer Sicherheit, nach Zuratheziehung der Kanzler, vortragen. Des Koͤ- nigs Benehmen oͤffentlich ruͤgen, ihn ohne Grund anſchuldigen und die Staatsbuͤrger dadurch gegen ihn aufbringen, waͤre Hochverrath. Zweites Heft. C
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0043" n="33"/> und dieſer iſt, als ſolcher, der erſte unter den<lb/> geiſtlichen Senatoren. Seine Vorrechte ſind<lb/> hoͤchſt wichtig. Er iſt geborner Legat des<lb/> Papſtes; er iſt Zwiſchenkoͤnig, von dem Tode<lb/> des einen Fuͤrſten bis zur Einfuͤhrung des an-<lb/> dern, und beſorgt waͤhrend dieſer Zeit koͤnig-<lb/> liche Obliegenheiten; wenn der Koͤnig nicht<lb/> im Lande iſt, und er ſieht eine Gefahr fuͤr<lb/> den Staat aufſteigen, ſo kann er jenen ſo-<lb/> gleich davon benachrichtigen; er kann dem<lb/> Koͤnige Vorſtellungen thun, wenn er von der<lb/> Vorſchrift des Geſetzes abweicht, und Dinge<lb/> befiehlt, die demſelben widerſprechen <note place="foot" n="*)">Er muß aber bei der Ausuͤbung dieſes Rechts ſehr<lb/> behutſam ſeyn, und nicht auf bloßen Verdacht,<lb/> ſondern auf Thatſachen, die vom Koͤnige auch wirk-<lb/> lich herruͤhren, ſeine Erinnerungen gruͤnden, und<lb/> dieſe vorher, entweder ſchriftlich oder unter vier<lb/> Augen, auch, zu noch groͤßerer Sicherheit, nach<lb/> Zuratheziehung der Kanzler, vortragen. Des Koͤ-<lb/> nigs Benehmen oͤffentlich ruͤgen, ihn ohne Grund<lb/> anſchuldigen und die Staatsbuͤrger dadurch gegen<lb/> ihn aufbringen, waͤre Hochverrath.</note>; er iſt<lb/> <fw place="bottom" type="sig">Zweites Heft. C</fw><lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [33/0043]
und dieſer iſt, als ſolcher, der erſte unter den
geiſtlichen Senatoren. Seine Vorrechte ſind
hoͤchſt wichtig. Er iſt geborner Legat des
Papſtes; er iſt Zwiſchenkoͤnig, von dem Tode
des einen Fuͤrſten bis zur Einfuͤhrung des an-
dern, und beſorgt waͤhrend dieſer Zeit koͤnig-
liche Obliegenheiten; wenn der Koͤnig nicht
im Lande iſt, und er ſieht eine Gefahr fuͤr
den Staat aufſteigen, ſo kann er jenen ſo-
gleich davon benachrichtigen; er kann dem
Koͤnige Vorſtellungen thun, wenn er von der
Vorſchrift des Geſetzes abweicht, und Dinge
befiehlt, die demſelben widerſprechen *); er iſt
*) Er muß aber bei der Ausuͤbung dieſes Rechts ſehr
behutſam ſeyn, und nicht auf bloßen Verdacht,
ſondern auf Thatſachen, die vom Koͤnige auch wirk-
lich herruͤhren, ſeine Erinnerungen gruͤnden, und
dieſe vorher, entweder ſchriftlich oder unter vier
Augen, auch, zu noch groͤßerer Sicherheit, nach
Zuratheziehung der Kanzler, vortragen. Des Koͤ-
nigs Benehmen oͤffentlich ruͤgen, ihn ohne Grund
anſchuldigen und die Staatsbuͤrger dadurch gegen
ihn aufbringen, waͤre Hochverrath.
Zweites Heft. C
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |