durch die Einkünfte von andern Staatsstellen und von den ihnen verliehenen königlichen Gü- tern. Den ersten Rang unter ihnen nehmen die geistlichen Senatoren, die Erzbischöfe und Bischöfe, ein.
Schon in den ältesten Zeiten hatten diese viel Vorzüge vor den weltlichen, theils ihres geistlichen Amts, theils der Gelehrsam- keit wegen, in deren Besitz sie ausschließend waren. Ehedem bestanden sie aus zwei Erz- bischöfen, dem von Gnesen und dem von Lemberg, und aus funfzehn Bischöfen. Diese Anzahl ist durch die doppelte Theilung ver- ringert worden. Der Erzbischof von Lemberg ist, seit der ersten, nicht mehr polnischer Se- nator; der Erzbischof von Gnesen wird es, als solcher, seitdem Gnesen preußisch gewor- den ist, nicht mehr seyn, aber wohl als Bi- schof von Krakau. Doch ist über diesen Ge- genstand noch nichts bestimmt worden.
Auf dem Erzbischofe von Gnesen haftete Würde und Titel des Fürsten-Primas,
und
durch die Einkuͤnfte von andern Staatsſtellen und von den ihnen verliehenen koͤniglichen Guͤ- tern. Den erſten Rang unter ihnen nehmen die geiſtlichen Senatoren, die Erzbiſchoͤfe und Biſchoͤfe, ein.
Schon in den aͤlteſten Zeiten hatten dieſe viel Vorzuͤge vor den weltlichen, theils ihres geiſtlichen Amts, theils der Gelehrſam- keit wegen, in deren Beſitz ſie ausſchließend waren. Ehedem beſtanden ſie aus zwei Erz- biſchoͤfen, dem von Gneſen und dem von Lemberg, und aus funfzehn Biſchoͤfen. Dieſe Anzahl iſt durch die doppelte Theilung ver- ringert worden. Der Erzbiſchof von Lemberg iſt, ſeit der erſten, nicht mehr polniſcher Se- nator; der Erzbiſchof von Gneſen wird es, als ſolcher, ſeitdem Gneſen preußiſch gewor- den iſt, nicht mehr ſeyn, aber wohl als Bi- ſchof von Krakau. Doch iſt uͤber dieſen Ge- genſtand noch nichts beſtimmt worden.
Auf dem Erzbiſchofe von Gneſen haftete Wuͤrde und Titel des Fuͤrſten-Primas,
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durch die Einkuͤnfte von andern Staatsſtellen
und von den ihnen verliehenen koͤniglichen Guͤ-
tern. Den erſten Rang unter ihnen nehmen
die geiſtlichen Senatoren, die Erzbiſchoͤfe
und Biſchoͤfe, ein.
Schon in den aͤlteſten Zeiten hatten dieſe
viel Vorzuͤge vor den weltlichen, theils
ihres geiſtlichen Amts, theils der Gelehrſam-
keit wegen, in deren Beſitz ſie ausſchließend
waren. Ehedem beſtanden ſie aus zwei Erz-
biſchoͤfen, dem von Gneſen und dem von
Lemberg, und aus funfzehn Biſchoͤfen. Dieſe
Anzahl iſt durch die doppelte Theilung ver-
ringert worden. Der Erzbiſchof von Lemberg
iſt, ſeit der erſten, nicht mehr polniſcher Se-
nator; der Erzbiſchof von Gneſen wird es,
als ſolcher, ſeitdem Gneſen preußiſch gewor-
den iſt, nicht mehr ſeyn, aber wohl als Bi-
ſchof von Krakau. Doch iſt uͤber dieſen Ge-
genſtand noch nichts beſtimmt worden.
Auf dem Erzbiſchofe von Gneſen haftete
Wuͤrde und Titel des Fuͤrſten-Primas,
und
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Schulz, Friedrich: Reise eines Liefländers. Bd. 1, H. 2. Berlin, 1795, S. 32. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schulz_reise0102_1795/42>, abgerufen am 03.07.2024.
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