sie nicht den öffentlichen polnischen und lithaui- schen Rechten zuwider sind; besetzt alle niedere geistliche, bürgerliche und soldatische Aemter; und kann noch endlich Universitäten und Schu- len anlegen.
Dies sind die Vorrechte des Königs. Man sieht, daß kein wesentliches, welches ihm ir- gend einen bedeutenden Einfluß auf den Staat und dessen Geschäfte verschafte, darunter ist. Vormals hatte er wichtigere. Er besetzte alle hohe Staatsämter, geistliche, bürgerliche und kriegerische, und vergab die königlichen Güter und Starosteyen. Hierin lag die Quelle seiner Macht und seines Einflusses im Staate; denn, wer von ihm eine Stelle oder eine Starostey hoffte, war ihm ergeben, und wer eine oder die andere bekam, war, aus Dank- barkeit, sein Anhänger. So waren die Be- sitzer der höhern Würden, der ergiebigern Starosteyen, die als Bischöfe, Woiwoden und Kastellane zugleich die Senatorenwürde be- kleideten, bei den Staatsverhandlungen mit
ſie nicht den oͤffentlichen polniſchen und lithaui- ſchen Rechten zuwider ſind; beſetzt alle niedere geiſtliche, buͤrgerliche und ſoldatiſche Aemter; und kann noch endlich Univerſitaͤten und Schu- len anlegen.
Dies ſind die Vorrechte des Koͤnigs. Man ſieht, daß kein weſentliches, welches ihm ir- gend einen bedeutenden Einfluß auf den Staat und deſſen Geſchaͤfte verſchafte, darunter iſt. Vormals hatte er wichtigere. Er beſetzte alle hohe Staatsaͤmter, geiſtliche, buͤrgerliche und kriegeriſche, und vergab die koͤniglichen Guͤter und Staroſteyen. Hierin lag die Quelle ſeiner Macht und ſeines Einfluſſes im Staate; denn, wer von ihm eine Stelle oder eine Staroſtey hoffte, war ihm ergeben, und wer eine oder die andere bekam, war, aus Dank- barkeit, ſein Anhaͤnger. So waren die Be- ſitzer der hoͤhern Wuͤrden, der ergiebigern Staroſteyen, die als Biſchoͤfe, Woiwoden und Kaſtellane zugleich die Senatorenwuͤrde be- kleideten, bei den Staatsverhandlungen mit
<TEI><text><body><divn="1"><p><pbfacs="#f0038"n="28"/>ſie nicht den oͤffentlichen polniſchen und lithaui-<lb/>ſchen Rechten zuwider ſind; beſetzt alle niedere<lb/>
geiſtliche, buͤrgerliche und ſoldatiſche Aemter;<lb/>
und kann noch endlich Univerſitaͤten und Schu-<lb/>
len anlegen.</p><lb/><p>Dies ſind die Vorrechte des Koͤnigs. Man<lb/>ſieht, daß kein weſentliches, welches ihm ir-<lb/>
gend einen bedeutenden Einfluß auf den Staat<lb/>
und deſſen Geſchaͤfte verſchafte, darunter iſt.<lb/>
Vormals hatte er wichtigere. Er beſetzte alle<lb/>
hohe Staatsaͤmter, geiſtliche, buͤrgerliche und<lb/>
kriegeriſche, und vergab die koͤniglichen Guͤter<lb/>
und Staroſteyen. Hierin lag die Quelle ſeiner<lb/>
Macht und ſeines Einfluſſes im Staate;<lb/>
denn, wer von ihm eine Stelle oder eine<lb/>
Staroſtey hoffte, war ihm ergeben, und wer<lb/>
eine oder die andere bekam, war, aus Dank-<lb/>
barkeit, ſein Anhaͤnger. So waren die Be-<lb/>ſitzer der hoͤhern Wuͤrden, der ergiebigern<lb/>
Staroſteyen, die als Biſchoͤfe, Woiwoden und<lb/>
Kaſtellane zugleich die Senatorenwuͤrde be-<lb/>
kleideten, bei den Staatsverhandlungen mit<lb/></p></div></body></text></TEI>
[28/0038]
ſie nicht den oͤffentlichen polniſchen und lithaui-
ſchen Rechten zuwider ſind; beſetzt alle niedere
geiſtliche, buͤrgerliche und ſoldatiſche Aemter;
und kann noch endlich Univerſitaͤten und Schu-
len anlegen.
Dies ſind die Vorrechte des Koͤnigs. Man
ſieht, daß kein weſentliches, welches ihm ir-
gend einen bedeutenden Einfluß auf den Staat
und deſſen Geſchaͤfte verſchafte, darunter iſt.
Vormals hatte er wichtigere. Er beſetzte alle
hohe Staatsaͤmter, geiſtliche, buͤrgerliche und
kriegeriſche, und vergab die koͤniglichen Guͤter
und Staroſteyen. Hierin lag die Quelle ſeiner
Macht und ſeines Einfluſſes im Staate;
denn, wer von ihm eine Stelle oder eine
Staroſtey hoffte, war ihm ergeben, und wer
eine oder die andere bekam, war, aus Dank-
barkeit, ſein Anhaͤnger. So waren die Be-
ſitzer der hoͤhern Wuͤrden, der ergiebigern
Staroſteyen, die als Biſchoͤfe, Woiwoden und
Kaſtellane zugleich die Senatorenwuͤrde be-
kleideten, bei den Staatsverhandlungen mit
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Schulz, Friedrich: Reise eines Liefländers. Bd. 1, H. 2. Berlin, 1795, S. 28. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schulz_reise0102_1795/38>, abgerufen am 03.07.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.