der Stimmenmehrheit auf seiner Seite, und ein Theil des Ritterstandes, der Staatsämter, königliche Güter und Starosteyen inne hatte, oder auf solche hoffte, ebenfalls. Dies hat aufgehört, seitdem der immerwährende Rath jene Stellen und Güter vergiebt, indem er dem Könige jedesmal drei Suchende vor- schlägt, aus denen er Einen wählt: so sind dem Könige auf allen Seiten die Hände ge- bunden, und es ist kein wichtiges Staatsge- schäft vorhanden, dessen Besorgung er nicht, entweder mit dem Reichstag oder dem immer- währenden Rathe, theilen müßte. Man sieht also, warum es einer der ersten Schritte des Revolutionsreichstages war, letztern aufzu- heben.
Der zweite Reichsstand, der Senato- renstand, wird durch die Erzbischöfe, Bi- schöfe, Woywoden, Kastellane und vornehm- sten Minister gebildet. Mit diesen Würden ist die Senatorenstelle genau verbunden, und sie wird mit ihnen zugleich verliehen. Es
der Stimmenmehrheit auf ſeiner Seite, und ein Theil des Ritterſtandes, der Staatsaͤmter, koͤnigliche Guͤter und Staroſteyen inne hatte, oder auf ſolche hoffte, ebenfalls. Dies hat aufgehoͤrt, ſeitdem der immerwaͤhrende Rath jene Stellen und Guͤter vergiebt, indem er dem Koͤnige jedesmal drei Suchende vor- ſchlaͤgt, aus denen er Einen waͤhlt: ſo ſind dem Koͤnige auf allen Seiten die Haͤnde ge- bunden, und es iſt kein wichtiges Staatsge- ſchaͤft vorhanden, deſſen Beſorgung er nicht, entweder mit dem Reichstag oder dem immer- waͤhrenden Rathe, theilen muͤßte. Man ſieht alſo, warum es einer der erſten Schritte des Revolutionsreichstages war, letztern aufzu- heben.
Der zweite Reichsſtand, der Senato- renſtand, wird durch die Erzbiſchoͤfe, Bi- ſchoͤfe, Woywoden, Kaſtellane und vornehm- ſten Miniſter gebildet. Mit dieſen Wuͤrden iſt die Senatorenſtelle genau verbunden, und ſie wird mit ihnen zugleich verliehen. Es
<TEI><text><body><divn="1"><p><pbfacs="#f0039"n="29"/>
der Stimmenmehrheit auf ſeiner Seite, und<lb/>
ein Theil des Ritterſtandes, der Staatsaͤmter,<lb/>
koͤnigliche Guͤter und Staroſteyen inne hatte,<lb/>
oder auf ſolche hoffte, ebenfalls. Dies hat<lb/>
aufgehoͤrt, ſeitdem der immerwaͤhrende Rath<lb/>
jene Stellen und Guͤter vergiebt, indem er<lb/>
dem Koͤnige jedesmal drei Suchende vor-<lb/>ſchlaͤgt, aus denen er Einen waͤhlt: ſo ſind<lb/>
dem Koͤnige auf allen Seiten die Haͤnde ge-<lb/>
bunden, und es iſt kein wichtiges Staatsge-<lb/>ſchaͤft vorhanden, deſſen Beſorgung er nicht,<lb/>
entweder mit dem Reichstag oder dem immer-<lb/>
waͤhrenden Rathe, theilen muͤßte. Man ſieht<lb/>
alſo, warum es einer der erſten Schritte des<lb/>
Revolutionsreichstages war, letztern aufzu-<lb/>
heben.</p><lb/><p>Der zweite Reichsſtand, der <hirendition="#g">Senato-<lb/>
renſtand</hi>, wird durch die Erzbiſchoͤfe, Bi-<lb/>ſchoͤfe, Woywoden, Kaſtellane und vornehm-<lb/>ſten Miniſter gebildet. Mit dieſen Wuͤrden<lb/>
iſt die Senatorenſtelle genau verbunden, und<lb/>ſie wird mit ihnen zugleich verliehen. Es<lb/></p></div></body></text></TEI>
[29/0039]
der Stimmenmehrheit auf ſeiner Seite, und
ein Theil des Ritterſtandes, der Staatsaͤmter,
koͤnigliche Guͤter und Staroſteyen inne hatte,
oder auf ſolche hoffte, ebenfalls. Dies hat
aufgehoͤrt, ſeitdem der immerwaͤhrende Rath
jene Stellen und Guͤter vergiebt, indem er
dem Koͤnige jedesmal drei Suchende vor-
ſchlaͤgt, aus denen er Einen waͤhlt: ſo ſind
dem Koͤnige auf allen Seiten die Haͤnde ge-
bunden, und es iſt kein wichtiges Staatsge-
ſchaͤft vorhanden, deſſen Beſorgung er nicht,
entweder mit dem Reichstag oder dem immer-
waͤhrenden Rathe, theilen muͤßte. Man ſieht
alſo, warum es einer der erſten Schritte des
Revolutionsreichstages war, letztern aufzu-
heben.
Der zweite Reichsſtand, der Senato-
renſtand, wird durch die Erzbiſchoͤfe, Bi-
ſchoͤfe, Woywoden, Kaſtellane und vornehm-
ſten Miniſter gebildet. Mit dieſen Wuͤrden
iſt die Senatorenſtelle genau verbunden, und
ſie wird mit ihnen zugleich verliehen. Es
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Schulz, Friedrich: Reise eines Liefländers. Bd. 1, H. 2. Berlin, 1795, S. 29. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schulz_reise0102_1795/39>, abgerufen am 03.07.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.