Schulz, Friedrich: Reise eines Liefländers. Bd. 1, H. 2. Berlin, 1795.der Stimmenmehrheit auf seiner Seite, und Der zweite Reichsstand, der Senato- der Stimmenmehrheit auf ſeiner Seite, und Der zweite Reichsſtand, der Senato- <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0039" n="29"/> der Stimmenmehrheit auf ſeiner Seite, und<lb/> ein Theil des Ritterſtandes, der Staatsaͤmter,<lb/> koͤnigliche Guͤter und Staroſteyen inne hatte,<lb/> oder auf ſolche hoffte, ebenfalls. Dies hat<lb/> aufgehoͤrt, ſeitdem der immerwaͤhrende Rath<lb/> jene Stellen und Guͤter vergiebt, indem er<lb/> dem Koͤnige jedesmal drei Suchende vor-<lb/> ſchlaͤgt, aus denen er Einen waͤhlt: ſo ſind<lb/> dem Koͤnige auf allen Seiten die Haͤnde ge-<lb/> bunden, und es iſt kein wichtiges Staatsge-<lb/> ſchaͤft vorhanden, deſſen Beſorgung er nicht,<lb/> entweder mit dem Reichstag oder dem immer-<lb/> waͤhrenden Rathe, theilen muͤßte. Man ſieht<lb/> alſo, warum es einer der erſten Schritte des<lb/> Revolutionsreichstages war, letztern aufzu-<lb/> heben.</p><lb/> <p>Der zweite Reichsſtand, der <hi rendition="#g">Senato-<lb/> renſtand</hi>, wird durch die Erzbiſchoͤfe, Bi-<lb/> ſchoͤfe, Woywoden, Kaſtellane und vornehm-<lb/> ſten Miniſter gebildet. Mit dieſen Wuͤrden<lb/> iſt die Senatorenſtelle genau verbunden, und<lb/> ſie wird mit ihnen zugleich verliehen. Es<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [29/0039]
der Stimmenmehrheit auf ſeiner Seite, und
ein Theil des Ritterſtandes, der Staatsaͤmter,
koͤnigliche Guͤter und Staroſteyen inne hatte,
oder auf ſolche hoffte, ebenfalls. Dies hat
aufgehoͤrt, ſeitdem der immerwaͤhrende Rath
jene Stellen und Guͤter vergiebt, indem er
dem Koͤnige jedesmal drei Suchende vor-
ſchlaͤgt, aus denen er Einen waͤhlt: ſo ſind
dem Koͤnige auf allen Seiten die Haͤnde ge-
bunden, und es iſt kein wichtiges Staatsge-
ſchaͤft vorhanden, deſſen Beſorgung er nicht,
entweder mit dem Reichstag oder dem immer-
waͤhrenden Rathe, theilen muͤßte. Man ſieht
alſo, warum es einer der erſten Schritte des
Revolutionsreichstages war, letztern aufzu-
heben.
Der zweite Reichsſtand, der Senato-
renſtand, wird durch die Erzbiſchoͤfe, Bi-
ſchoͤfe, Woywoden, Kaſtellane und vornehm-
ſten Miniſter gebildet. Mit dieſen Wuͤrden
iſt die Senatorenſtelle genau verbunden, und
ſie wird mit ihnen zugleich verliehen. Es
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