dieser Rath neuerlich als Staatsmacht, was er durch die Revolution zu seyn aufhörte, wieder hergestellt worden ist: so lassen wir es billig auch bei der Eintheilung in drei Stän- de, die das Gesetz, welches ihn errichtete, an- zunehmen für gut befunden hat. Nach dem- selben ist.
Der König das Oberhaupt der Na- tion, der erste Reichsstand, der Träger der Majestät der Republik, der Vorsitzer des im- merwährenden Raths. Er beruft die ordent- lichen und außerordentlichen Reichstage; weder der Reichstag noch der immerwährende Rath kann etwas beschließen, wenn er nicht gegen- wärtig ist; unter seinem Namen werden alle Gesetze und Verordnungen des Reichstags und des immerwährenden Raths, und alle und jede öffentliche Urkunden ausgefertigt; in seinem Namen werden alle Gerichte gehalten und den Reichstags- und Relationsgerichten sitzt er in Person vor; er ertheilt neue Rechte und Privilegien und bestätigt alte, insoferne
dieſer Rath neuerlich als Staatsmacht, was er durch die Revolution zu ſeyn aufhoͤrte, wieder hergeſtellt worden iſt: ſo laſſen wir es billig auch bei der Eintheilung in drei Staͤn- de, die das Geſetz, welches ihn errichtete, an- zunehmen fuͤr gut befunden hat. Nach dem- ſelben iſt.
Der Koͤnig das Oberhaupt der Na- tion, der erſte Reichsſtand, der Traͤger der Majeſtaͤt der Republik, der Vorſitzer des im- merwaͤhrenden Raths. Er beruft die ordent- lichen und außerordentlichen Reichstage; weder der Reichstag noch der immerwaͤhrende Rath kann etwas beſchließen, wenn er nicht gegen- waͤrtig iſt; unter ſeinem Namen werden alle Geſetze und Verordnungen des Reichstags und des immerwaͤhrenden Raths, und alle und jede oͤffentliche Urkunden ausgefertigt; in ſeinem Namen werden alle Gerichte gehalten und den Reichstags- und Relationsgerichten ſitzt er in Perſon vor; er ertheilt neue Rechte und Privilegien und beſtaͤtigt alte, inſoferne
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dieſer Rath neuerlich als Staatsmacht, was
er durch die Revolution zu ſeyn aufhoͤrte,
wieder hergeſtellt worden iſt: ſo laſſen wir es
billig auch bei der Eintheilung in drei Staͤn-
de, die das Geſetz, welches ihn errichtete, an-
zunehmen fuͤr gut befunden hat. Nach dem-
ſelben iſt.
Der Koͤnig das Oberhaupt der Na-
tion, der erſte Reichsſtand, der Traͤger der
Majeſtaͤt der Republik, der Vorſitzer des im-
merwaͤhrenden Raths. Er beruft die ordent-
lichen und außerordentlichen Reichstage; weder
der Reichstag noch der immerwaͤhrende Rath
kann etwas beſchließen, wenn er nicht gegen-
waͤrtig iſt; unter ſeinem Namen werden alle
Geſetze und Verordnungen des Reichstags
und des immerwaͤhrenden Raths, und alle
und jede oͤffentliche Urkunden ausgefertigt; in
ſeinem Namen werden alle Gerichte gehalten
und den Reichstags- und Relationsgerichten
ſitzt er in Perſon vor; er ertheilt neue Rechte
und Privilegien und beſtaͤtigt alte, inſoferne
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Schulz, Friedrich: Reise eines Liefländers. Bd. 1, H. 2. Berlin, 1795, S. 27. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schulz_reise0102_1795/37>, abgerufen am 23.07.2024.
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