Schulz, Friedrich: Reise eines Liefländers. Bd. 1, H. 2. Berlin, 1795.der Republik zugelassen werden. Daher steht Nicht-adelich Geborne, Einheimische wie der Republik zugelaſſen werden. Daher ſteht Nicht-adelich Geborne, Einheimiſche wie <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0032" n="22"/> der Republik zugelaſſen werden. Daher ſteht<lb/> bald in den Reichstagsbeſchluͤſſen, daß der<lb/> Neuaufgenommene aller Rechte des polniſchen<lb/> Adels faͤhig ſey, bald iſt es ausgelaſſen.</p><lb/> <p>Nicht-adelich Geborne, Einheimiſche wie<lb/> Fremde, koͤnnen in den Adel erhoben werden.<lb/> Ehedem hatte der Koͤnig dies Recht; jetzt<lb/> muͤſſen die Staͤnde, mit Vorwiſſen des Ra-<lb/> thes, auf Empfehlung der Senatoren, Reichs-<lb/> boten, Miniſter oder Generale, daruͤber ent-<lb/> ſcheiden. Ein bloßes koͤnigliches Adelsdiplom<lb/> iſt nicht hinlaͤnglich, den Adel zu verleihen,<lb/> es muß ein Reichstagsbeſchluß, eine ſogenannte<lb/> Konſtitution ſeyn. Uebrigens wird von den<lb/> Kandidaten ebenfalls verlangt, daß ſie roͤmiſch-<lb/> katholiſch ſind, daß ſie ſich die Stimme und<lb/> Empfehlung des Adels auf den Landtagen ver-<lb/> ſchaft, und ihre Verdienſte dem Reichstage<lb/> dargelegt haben. Auch werden erſt ihre Ur-<lb/> enkel dem alten Adel gleich geachtet, und, wie<lb/> dieſer, zu den Staatsaͤmtern, gezogen, es<lb/> muͤßte denn ſeyn, daß der erſte Erwerber<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [22/0032]
der Republik zugelaſſen werden. Daher ſteht
bald in den Reichstagsbeſchluͤſſen, daß der
Neuaufgenommene aller Rechte des polniſchen
Adels faͤhig ſey, bald iſt es ausgelaſſen.
Nicht-adelich Geborne, Einheimiſche wie
Fremde, koͤnnen in den Adel erhoben werden.
Ehedem hatte der Koͤnig dies Recht; jetzt
muͤſſen die Staͤnde, mit Vorwiſſen des Ra-
thes, auf Empfehlung der Senatoren, Reichs-
boten, Miniſter oder Generale, daruͤber ent-
ſcheiden. Ein bloßes koͤnigliches Adelsdiplom
iſt nicht hinlaͤnglich, den Adel zu verleihen,
es muß ein Reichstagsbeſchluß, eine ſogenannte
Konſtitution ſeyn. Uebrigens wird von den
Kandidaten ebenfalls verlangt, daß ſie roͤmiſch-
katholiſch ſind, daß ſie ſich die Stimme und
Empfehlung des Adels auf den Landtagen ver-
ſchaft, und ihre Verdienſte dem Reichstage
dargelegt haben. Auch werden erſt ihre Ur-
enkel dem alten Adel gleich geachtet, und, wie
dieſer, zu den Staatsaͤmtern, gezogen, es
muͤßte denn ſeyn, daß der erſte Erwerber
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