Schulz, Friedrich: Reise eines Liefländers. Bd. 1, H. 2. Berlin, 1795.grafen vorhanden und sogar ein Marchese, grafen vorhanden und ſogar ein Marcheſe, <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0028" n="18"/> grafen vorhanden und ſogar ein <hi rendition="#g">Marcheſe</hi>,<lb/> Wielopolski, der dieſen Titel von der erloſche-<lb/> nen Familie Myſzkowski uͤberkommen hat, die<lb/> von dem Papſt, Klemens dem Achten, den-<lb/> ſelben erhielt. Die Geſetze verbieten wieder-<lb/> holt, daß dieſe Titel ihren Beſitzern irgend<lb/> einen ſtaatsbuͤrgerlichen Vorzug vor den unbe-<lb/> titelten Edelleuten geben ſollen, weder in Ver-<lb/> gebung der Ehrenſtellen, Aemter und Staro-<lb/> ſteyen, noch in dem Wahl- und Stimmge-<lb/> ſchaͤft und den oͤffentlichen Verhandlungen.<lb/> Zum Zeichen der Gleichheit reden ſich die<lb/> Edelleute ohne Ausnahme mit <hi rendition="#g">Bruder</hi> an;<lb/> der oberſte Senator den gewoͤhnlichen Edel-<lb/> mann, und dieſer, wenn er will, den oberſten<lb/> Senator; aber letzterer enthaͤlt ſich deſſen ge-<lb/> woͤhnlich aus — Ehrfurcht. Auch iſt es her-<lb/> gebracht, daß man in oͤffentlichen Berathſchla-<lb/> gunge den Senat mit der Benennung der<lb/><hi rendition="#g">aͤltern Bruͤder</hi>, und den Ritterſtand mit<lb/> der Benennung der <hi rendition="#g">juͤngern Bruͤder</hi> be-<lb/> zeichnet.</p><lb/> </div> </body> </text> </TEI> [18/0028]
grafen vorhanden und ſogar ein Marcheſe,
Wielopolski, der dieſen Titel von der erloſche-
nen Familie Myſzkowski uͤberkommen hat, die
von dem Papſt, Klemens dem Achten, den-
ſelben erhielt. Die Geſetze verbieten wieder-
holt, daß dieſe Titel ihren Beſitzern irgend
einen ſtaatsbuͤrgerlichen Vorzug vor den unbe-
titelten Edelleuten geben ſollen, weder in Ver-
gebung der Ehrenſtellen, Aemter und Staro-
ſteyen, noch in dem Wahl- und Stimmge-
ſchaͤft und den oͤffentlichen Verhandlungen.
Zum Zeichen der Gleichheit reden ſich die
Edelleute ohne Ausnahme mit Bruder an;
der oberſte Senator den gewoͤhnlichen Edel-
mann, und dieſer, wenn er will, den oberſten
Senator; aber letzterer enthaͤlt ſich deſſen ge-
woͤhnlich aus — Ehrfurcht. Auch iſt es her-
gebracht, daß man in oͤffentlichen Berathſchla-
gunge den Senat mit der Benennung der
aͤltern Bruͤder, und den Ritterſtand mit
der Benennung der juͤngern Bruͤder be-
zeichnet.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |