werden, finden in Polen nicht statt, und es ist dem Könige nicht erlaubt, diese Titel einem eingebornen Edelmann zu verleihen, so mit ein solcher auch nicht darum anhalten darf. Vor etwas mehr als hundert Jahren wurde sogar durch ein Gesetz die Strafe der Ehr- losigkeit darauf gesetzt, wenn jemand durch auswärts erhaltnen Titel, Wappen und Sie- gel, die Gleichheit unter dem eingebornen Adel störte.
Jndessen giebt es einige Familien, denen die Gesetze, der Gleichheit des Adels unbe- schadet, den Fürsten und Grafentitel erlau- ben. Es sind die noch blühenden von denen, deren in den verschiedenen Verträgen erwähnt wird, durch welche Lithauen, Kiow, Volhi- nien und Braclaw, mit Polen verbunden wurden: die Ostrog, Czartoryski, Sangusto, Wisniowiecki, Radziwil, Jbaraz, Luzk, Czetwerlinsky, Fürsten, und die Tenczyn und Olenski, Grafen. Die Ostrog und Wiesnio- wiecki sind ausgestorben, die Jbaraz werden
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werden, finden in Polen nicht ſtatt, und es iſt dem Koͤnige nicht erlaubt, dieſe Titel einem eingebornen Edelmann zu verleihen, ſo mit ein ſolcher auch nicht darum anhalten darf. Vor etwas mehr als hundert Jahren wurde ſogar durch ein Geſetz die Strafe der Ehr- loſigkeit darauf geſetzt, wenn jemand durch auswaͤrts erhaltnen Titel, Wappen und Sie- gel, die Gleichheit unter dem eingebornen Adel ſtoͤrte.
Jndeſſen giebt es einige Familien, denen die Geſetze, der Gleichheit des Adels unbe- ſchadet, den Fuͤrſten und Grafentitel erlau- ben. Es ſind die noch bluͤhenden von denen, deren in den verſchiedenen Vertraͤgen erwaͤhnt wird, durch welche Lithauen, Kiow, Volhi- nien und Braclaw, mit Polen verbunden wurden: die Oſtrog, Czartoryski, Sangusto, Wisniowiecki, Radziwil, Jbaraz, Luzk, Czetwerlinsky, Fuͤrſten, und die Tenczyn und Olenski, Grafen. Die Oſtrog und Wiesnio- wiecki ſind ausgeſtorben, die Jbaraz werden
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werden, finden in Polen nicht ſtatt, und es
iſt dem Koͤnige nicht erlaubt, dieſe Titel einem
eingebornen Edelmann zu verleihen, ſo mit
ein ſolcher auch nicht darum anhalten darf.
Vor etwas mehr als hundert Jahren wurde
ſogar durch ein Geſetz die Strafe der Ehr-
loſigkeit darauf geſetzt, wenn jemand durch
auswaͤrts erhaltnen Titel, Wappen und Sie-
gel, die Gleichheit unter dem eingebornen
Adel ſtoͤrte.
Jndeſſen giebt es einige Familien, denen
die Geſetze, der Gleichheit des Adels unbe-
ſchadet, den Fuͤrſten und Grafentitel erlau-
ben. Es ſind die noch bluͤhenden von denen,
deren in den verſchiedenen Vertraͤgen erwaͤhnt
wird, durch welche Lithauen, Kiow, Volhi-
nien und Braclaw, mit Polen verbunden
wurden: die Oſtrog, Czartoryski, Sangusto,
Wisniowiecki, Radziwil, Jbaraz, Luzk,
Czetwerlinsky, Fuͤrſten, und die Tenczyn und
Olenski, Grafen. Die Oſtrog und Wiesnio-
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Schulz, Friedrich: Reise eines Liefländers. Bd. 1, H. 2. Berlin, 1795, S. 16. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schulz_reise0102_1795/26>, abgerufen am 23.07.2024.
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