als aus derjenigen hervorgeht, die seit langen Jahren in den Sitten, dem Charakter und der politischen Verfassung eines Volkes befe- stigt ist, und durch Grundsätze, die zu natür- lichem Gefühle geworden sind, unterhalten und erweitert wird.
Der verfassungsmäßige Grundsatz: es sey unter der Würde eines polnischen Edelmanns, sich um seine Land- Haus- Geld- Erwerbs- und Handelsgeschäfte persönlich zu bekümmern und sich gründlich davon zu unterrichten, ist die Hauptursache des unvollkommenen Anbaues der Länder und deren geringern Ertrages, der Unordnungen in der Bewirthschaftung, der Verkehrtheiten im Haushalt und im Vertrieb der Erzeugnisse, der Betrügereyen von Seiten der Aufseher, Verwalter und Pachter, und endlich des schwankenden Finanzsystems der polnischen Häuser überhaupt, wodurch der ei- gentliche Vermögensbestand, auch des Reichsten, so zweifelhaft wird, daß nicht einmal der Herr selbst, vielweniger die Geschäftsleute, die sich
als aus derjenigen hervorgeht, die ſeit langen Jahren in den Sitten, dem Charakter und der politiſchen Verfaſſung eines Volkes befe- ſtigt iſt, und durch Grundſaͤtze, die zu natuͤr- lichem Gefuͤhle geworden ſind, unterhalten und erweitert wird.
Der verfaſſungsmaͤßige Grundſatz: es ſey unter der Wuͤrde eines polniſchen Edelmanns, ſich um ſeine Land- Haus- Geld- Erwerbs- und Handelsgeſchaͤfte perſoͤnlich zu bekuͤmmern und ſich gruͤndlich davon zu unterrichten, iſt die Haupturſache des unvollkommenen Anbaues der Laͤnder und deren geringern Ertrages, der Unordnungen in der Bewirthſchaftung, der Verkehrtheiten im Haushalt und im Vertrieb der Erzeugniſſe, der Betruͤgereyen von Seiten der Aufſeher, Verwalter und Pachter, und endlich des ſchwankenden Finanzſyſtems der polniſchen Haͤuſer uͤberhaupt, wodurch der ei- gentliche Vermoͤgensbeſtand, auch des Reichſten, ſo zweifelhaft wird, daß nicht einmal der Herr ſelbſt, vielweniger die Geſchaͤftsleute, die ſich
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als aus derjenigen hervorgeht, die ſeit langen
Jahren in den Sitten, dem Charakter und
der politiſchen Verfaſſung eines Volkes befe-
ſtigt iſt, und durch Grundſaͤtze, die zu natuͤr-
lichem Gefuͤhle geworden ſind, unterhalten
und erweitert wird.
Der verfaſſungsmaͤßige Grundſatz: es ſey
unter der Wuͤrde eines polniſchen Edelmanns,
ſich um ſeine Land- Haus- Geld- Erwerbs-
und Handelsgeſchaͤfte perſoͤnlich zu bekuͤmmern
und ſich gruͤndlich davon zu unterrichten, iſt
die Haupturſache des unvollkommenen Anbaues
der Laͤnder und deren geringern Ertrages, der
Unordnungen in der Bewirthſchaftung, der
Verkehrtheiten im Haushalt und im Vertrieb
der Erzeugniſſe, der Betruͤgereyen von Seiten
der Aufſeher, Verwalter und Pachter, und
endlich des ſchwankenden Finanzſyſtems der
polniſchen Haͤuſer uͤberhaupt, wodurch der ei-
gentliche Vermoͤgensbeſtand, auch des Reichſten,
ſo zweifelhaft wird, daß nicht einmal der Herr
ſelbſt, vielweniger die Geſchaͤftsleute, die ſich
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Schulz, Friedrich: Reise eines Liefländers. Bd. 1, H. 2. Berlin, 1795, S. 150. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schulz_reise0102_1795/160>, abgerufen am 16.02.2025.
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