mit demselben einlassen sollen, sich feste Anga- ben darüber verschaffen können.
Der gesammte Feldbau wird durch leibei- gene Bauern betrieben, mithin, trotz der un- freundlichen Aufsicht dabey, nachläßig, ohne Einheit, ohne Einsicht, nach alter unvollkom- mener Gewohnheit. Die Kommissarien und Verwalter, die der Herr über seine Güter setzt, thun ihre Pflicht wie Miethlinge, das heißt, nur so weit, als es ihre Bequemlichkeit und ihr Eigennutz zulassen. Einen großen Theil ihrer Obliegenheiten übertragen sie, weil sie doch auch meist Edelleute sind, die ihren Adel nicht herabsetzen wollen, wiederum nie- drigern Schreibern und Vögten, und diese, gerade wie sie, den Schulzen, Oberbauern, oder Großknechten der einzelnen Dorfschaften, die zu den Gütern gehören. Diese Leute thun bey der Besorgung der Aecker, Wiesen, Vieh- zucht und der gesammten ländlichen Arbeiten noch am ersten ihre Pflicht, aber oft auf die empörendste Weise. Das Gefühl, über etwas
mit demſelben einlaſſen ſollen, ſich feſte Anga- ben daruͤber verſchaffen koͤnnen.
Der geſammte Feldbau wird durch leibei- gene Bauern betrieben, mithin, trotz der un- freundlichen Aufſicht dabey, nachlaͤßig, ohne Einheit, ohne Einſicht, nach alter unvollkom- mener Gewohnheit. Die Kommiſſarien und Verwalter, die der Herr uͤber ſeine Guͤter ſetzt, thun ihre Pflicht wie Miethlinge, das heißt, nur ſo weit, als es ihre Bequemlichkeit und ihr Eigennutz zulaſſen. Einen großen Theil ihrer Obliegenheiten uͤbertragen ſie, weil ſie doch auch meiſt Edelleute ſind, die ihren Adel nicht herabſetzen wollen, wiederum nie- drigern Schreibern und Voͤgten, und dieſe, gerade wie ſie, den Schulzen, Oberbauern, oder Großknechten der einzelnen Dorfſchaften, die zu den Guͤtern gehoͤren. Dieſe Leute thun bey der Beſorgung der Aecker, Wieſen, Vieh- zucht und der geſammten laͤndlichen Arbeiten noch am erſten ihre Pflicht, aber oft auf die empoͤrendſte Weiſe. Das Gefuͤhl, uͤber etwas
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mit demſelben einlaſſen ſollen, ſich feſte Anga-
ben daruͤber verſchaffen koͤnnen.
Der geſammte Feldbau wird durch leibei-
gene Bauern betrieben, mithin, trotz der un-
freundlichen Aufſicht dabey, nachlaͤßig, ohne
Einheit, ohne Einſicht, nach alter unvollkom-
mener Gewohnheit. Die Kommiſſarien und
Verwalter, die der Herr uͤber ſeine Guͤter
ſetzt, thun ihre Pflicht wie Miethlinge, das
heißt, nur ſo weit, als es ihre Bequemlichkeit
und ihr Eigennutz zulaſſen. Einen großen
Theil ihrer Obliegenheiten uͤbertragen ſie, weil
ſie doch auch meiſt Edelleute ſind, die ihren
Adel nicht herabſetzen wollen, wiederum nie-
drigern Schreibern und Voͤgten, und dieſe,
gerade wie ſie, den Schulzen, Oberbauern,
oder Großknechten der einzelnen Dorfſchaften,
die zu den Guͤtern gehoͤren. Dieſe Leute thun
bey der Beſorgung der Aecker, Wieſen, Vieh-
zucht und der geſammten laͤndlichen Arbeiten
noch am erſten ihre Pflicht, aber oft auf die
empoͤrendſte Weiſe. Das Gefuͤhl, uͤber etwas
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Schulz, Friedrich: Reise eines Liefländers. Bd. 1, H. 2. Berlin, 1795, S. 151. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schulz_reise0102_1795/161>, abgerufen am 23.07.2024.
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