Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Schröder, Ernst: Vorlesungen über die Algebra der Logik. Bd. 3, Abt. 1. Leipzig, 1895.

Bild:
<< vorherige Seite

§ 31. Engste Fassung (Normalform) der Ähnlichkeitsbedingung.
16) zab oder z = abz, und z ; an = 0, z ; bn = 0
-- sintemal letztres nach dem ersten Inversionstheoreme auf z 0 j a = a,
z 0 j b = b, z b hinausläuft. Noch einfacher kann aber mit z a,
anz = 0 auch geschlossen werden z ; an = anz ; 1 = 0 ; 1 = 0, etc.

Diese Relationen 16) lassen zwar keineswegs schon aus der rechten
Seite von (10) sich ableiten Ein unsrer dritten Fassung (10) ge-
nügendes z braucht sie nicht zu erfüllen. Allein, wenn es ein ihr
genügendes z überhaupt gibt, so gibt es auch in Gestalt von abz ein
solches Relativ welches, wenn einfach z genannt, neben (10) die Re-
lation 16) noch obendrein erfüllt. Wir können daher diese Relation 16)
in die Ähnlichkeitsbedingung (10) als eine adventive Forderung noch
mit aufnehmen, und gelangen zur folgenden "fünften Fassung" der
Ähnlichkeitsdefinition D 32:
(17) [Formel 1] ,
in der durch die weitestgehenden, maximalen Anforderungen das Ab-
bildungsprinzip am meisten eingeschränkt, am engsten gefasst erscheint:
als ein solches, welches populär zu reden die Elemente von a und b,
und nur diese, einander (irgendwie gegenseitig eindeutig) zuordnet.
[Aus dieser Zuordnung müssen alle erdenklichen der gleichen Ein-
schränkung unterworfnen Zuordnungen zwischen den Elementen der
beiden Systeme durch blosse Permutation der Elemente des einen von
ihnen hervorgehn.]

Die Fassung (17) wollen wir die Normalform der Ähnlichkeitsdefini-
tion nennen. Man unterscheidet in ihr vier Teilbedingungen, deren erste
als die "Charakteristik" des Abbildungsprinzips bezeichnet werden kann,
während die letzte eine "Adventivbedingung" dazu vorstellt; die beiden
andern mögen die "Hauptbedingungen" heissen.

Aus unsrer Normalform (17) erhellt zugleich: dass dem Begriff
der Ähnlichkeit
zwischen zwei Systemen a, b keine "Relativität" (im
Sinne Hoppe's) zufolge der Bezugnahme auf einen bestimmten, näm-
lich den zugrunde gelegten Denkbereich anhaftet. Denn jedem Denk-
bereiche 11, in welchem die Ähnlichkeit von a und b auch immer
statuirt werden möge, müssen doch die Elemente von a und b selbst
zum allerwenigsten angehören, und dem zugehörigen 12 gehören also
auch die Systeme a, b sowie deren Konverse an. Da nun unser z in
(17) ganz und gar eingeordnet dem Augenquaderrelativ ab ist, so wird
es, wenn in irgend einem, so auch in jedem solchen Denkbereiche 12 ein
Relativ z geben, das die Bedingungen (17) erfüllt.

Die Bevorzugung der Normalform -- oder manchmal auch schon der

§ 31. Engste Fassung (Normalform) der Ähnlichkeitsbedingung.
16) zăb oder z = ăbz, und z ; = 0, ; = 0
— sintemal letztres nach dem ersten Inversionstheoreme auf z ⋹ 0 ɟ = ,
⋹ 0 ɟ = , zb hinausläuft. Noch einfacher kann aber mit z,
ā̆z = 0 auch geschlossen werden z ; = ā̆z ; 1 = 0 ; 1 = 0, etc.

Diese Relationen 16) lassen zwar keineswegs schon aus der rechten
Seite von (10) sich ableiten Ein unsrer dritten Fassung (10) ge-
nügendes z braucht sie nicht zu erfüllen. Allein, wenn es ein ihr
genügendes z überhaupt gibt, so gibt es auch in Gestalt von ăbz ein
solches Relativ welches, wenn einfach z genannt, neben (10) die Re-
lation 16) noch obendrein erfüllt. Wir können daher diese Relation 16)
in die Ähnlichkeitsbedingung (10) als eine adventive Forderung noch
mit aufnehmen, und gelangen zur folgenden „fünften Fassung“ der
Ähnlichkeitsdefinition D 32:
(17) [Formel 1] ,
in der durch die weitestgehenden, maximalen Anforderungen das Ab-
bildungsprinzip am meisten eingeschränkt, am engsten gefasst erscheint:
als ein solches, welches populär zu reden die Elemente von a und b,
und nur diese, einander (irgendwie gegenseitig eindeutig) zuordnet.
[Aus dieser Zuordnung müssen alle erdenklichen der gleichen Ein-
schränkung unterworfnen Zuordnungen zwischen den Elementen der
beiden Systeme durch blosse Permutation der Elemente des einen von
ihnen hervorgehn.]

Die Fassung (17) wollen wir die Normalform der Ähnlichkeitsdefini-
tion nennen. Man unterscheidet in ihr vier Teilbedingungen, deren erste
als die „Charakteristik“ des Abbildungsprinzips bezeichnet werden kann,
während die letzte eine „Adventivbedingung“ dazu vorstellt; die beiden
andern mögen die „Hauptbedingungen“ heissen.

Aus unsrer Normalform (17) erhellt zugleich: dass dem Begriff
der Ähnlichkeit
zwischen zwei Systemen a, b keineRelativität“ (im
Sinne Hoppe’s) zufolge der Bezugnahme auf einen bestimmten, näm-
lich den zugrunde gelegten Denkbereich anhaftet. Denn jedem Denk-
bereiche 11, in welchem die Ähnlichkeit von a und b auch immer
statuirt werden möge, müssen doch die Elemente von a und b selbst
zum allerwenigsten angehören, und dem zugehörigen 12 gehören also
auch die Systeme a, b sowie deren Konverse an. Da nun unser z in
(17) ganz und gar eingeordnet dem Augenquaderrelativ ăb ist, so wird
es, wenn in irgend einem, so auch in jedem solchen Denkbereiche 12 ein
Relativ z geben, das die Bedingungen (17) erfüllt.

Die Bevorzugung der Normalform — oder manchmal auch schon der

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <p><pb facs="#f0621" n="607"/><fw place="top" type="header">§ 31. Engste Fassung (Normalform) der Ähnlichkeitsbedingung.</fw><lb/>
16) <hi rendition="#et"><hi rendition="#i">z</hi>&#x22F9;<hi rendition="#i">a&#x0306;b</hi> oder <hi rendition="#i">z</hi> = <hi rendition="#i">a&#x0306;bz</hi>, und <hi rendition="#i">z</hi> ; <hi rendition="#i">a&#x0304;</hi> = 0, <hi rendition="#i">z&#x0306;</hi> ; <hi rendition="#i">b&#x0304;</hi> = 0</hi><lb/>
&#x2014; sintemal letztres nach dem ersten Inversionstheoreme auf <hi rendition="#i">z</hi> &#x22F9; 0 &#x025F; <hi rendition="#i">a&#x0306;</hi> = <hi rendition="#i">a&#x0306;</hi>,<lb/><hi rendition="#i">z&#x0306;</hi> &#x22F9; 0 &#x025F; <hi rendition="#i">b&#x0306;</hi> = <hi rendition="#i">b&#x0306;</hi>, <hi rendition="#i">z</hi> &#x22F9; <hi rendition="#i">b</hi> hinausläuft. Noch einfacher kann aber mit <hi rendition="#i">z</hi> &#x22F9; <hi rendition="#i">a&#x0306;</hi>,<lb/><hi rendition="#i">a&#x0304;&#x0306;z</hi> = 0 auch geschlossen werden <hi rendition="#i">z</hi> ; <hi rendition="#i">a&#x0304;</hi> = <hi rendition="#i">a&#x0304;&#x0306;z</hi> ; 1 = 0 ; 1 = 0, etc.</p><lb/>
          <p>Diese Relationen 16) lassen zwar keineswegs schon aus der rechten<lb/>
Seite von (10) sich ableiten Ein unsrer dritten Fassung (10) ge-<lb/>
nügendes <hi rendition="#i">z</hi> braucht sie nicht zu erfüllen. Allein, wenn es ein ihr<lb/>
genügendes <hi rendition="#i">z</hi> überhaupt gibt, so gibt es auch in Gestalt von <hi rendition="#i">a&#x0306;bz</hi> ein<lb/>
solches Relativ welches, wenn einfach <hi rendition="#i">z</hi> genannt, neben (10) die Re-<lb/>
lation 16) noch obendrein erfüllt. Wir können daher diese Relation 16)<lb/>
in die Ähnlichkeitsbedingung (10) als eine <hi rendition="#i">adventive Forderung</hi> noch<lb/>
mit aufnehmen, und gelangen zur folgenden &#x201E;<hi rendition="#g">fünften Fassung</hi>&#x201C; der<lb/>
Ähnlichkeitsdefinition <hi rendition="#fr">D</hi> 32:<lb/>
(17) <formula/>,<lb/>
in der durch die weitestgehenden, <hi rendition="#i">maximalen</hi> Anforderungen das Ab-<lb/>
bildungsprinzip am meisten eingeschränkt, am <hi rendition="#i">engsten</hi> gefasst erscheint:<lb/>
als ein solches, welches populär zu reden die Elemente von <hi rendition="#i">a</hi> und <hi rendition="#i">b</hi>,<lb/><hi rendition="#i">und nur diese</hi>, einander (irgendwie gegenseitig eindeutig) zuordnet.<lb/>
[Aus dieser Zuordnung müssen alle erdenklichen der gleichen Ein-<lb/>
schränkung unterworfnen Zuordnungen zwischen den Elementen der<lb/>
beiden Systeme durch blosse Permutation der Elemente des einen von<lb/>
ihnen hervorgehn.]</p><lb/>
          <p>Die Fassung (17) wollen wir die <hi rendition="#i">Normalform</hi> der Ähnlichkeitsdefini-<lb/>
tion nennen. Man unterscheidet in ihr vier Teilbedingungen, deren erste<lb/>
als die &#x201E;Charakteristik&#x201C; des Abbildungsprinzips bezeichnet werden kann,<lb/>
während die letzte eine &#x201E;Adventivbedingung&#x201C; dazu vorstellt; die beiden<lb/>
andern mögen die &#x201E;Hauptbedingungen&#x201C; heissen.</p><lb/>
          <p>Aus unsrer Normalform (17) erhellt zugleich: dass <hi rendition="#i">dem Begriff<lb/>
der Ähnlichkeit</hi> zwischen zwei Systemen <hi rendition="#i">a</hi>, <hi rendition="#i">b keine</hi> &#x201E;<hi rendition="#i">Relativität</hi>&#x201C; (im<lb/>
Sinne <hi rendition="#g">Hoppe&#x2019;</hi>s) <hi rendition="#i">zufolge der Bezugnahme auf</hi> einen bestimmten, näm-<lb/>
lich <hi rendition="#i">den zugrunde gelegten Denkbereich anhaftet</hi>. Denn jedem Denk-<lb/>
bereiche 1<hi rendition="#sup">1</hi>, in welchem die Ähnlichkeit von <hi rendition="#i">a</hi> und <hi rendition="#i">b</hi> auch immer<lb/>
statuirt werden möge, müssen doch die Elemente von <hi rendition="#i">a</hi> und <hi rendition="#i">b</hi> selbst<lb/>
zum allerwenigsten angehören, und dem zugehörigen 1<hi rendition="#sup">2</hi> gehören also<lb/>
auch die Systeme <hi rendition="#i">a</hi>, <hi rendition="#i">b</hi> sowie deren Konverse an. Da nun unser <hi rendition="#i">z</hi> in<lb/>
(17) ganz und gar eingeordnet dem Augenquaderrelativ <hi rendition="#i">a&#x0306;b</hi> ist, so wird<lb/>
es, <hi rendition="#i">wenn in irgend einem</hi>, <hi rendition="#i">so auch in jedem</hi> solchen Denkbereiche 1<hi rendition="#sup">2</hi> ein<lb/>
Relativ <hi rendition="#i">z geben</hi>, das die Bedingungen (17) erfüllt.</p><lb/>
          <p>Die Bevorzugung der Normalform &#x2014; oder manchmal auch schon der<lb/></p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[607/0621] § 31. Engste Fassung (Normalform) der Ähnlichkeitsbedingung. 16) z⋹ăb oder z = ăbz, und z ; ā = 0, z̆ ; b̄ = 0 — sintemal letztres nach dem ersten Inversionstheoreme auf z ⋹ 0 ɟ ă = ă, z̆ ⋹ 0 ɟ b̆ = b̆, z ⋹ b hinausläuft. Noch einfacher kann aber mit z ⋹ ă, ā̆z = 0 auch geschlossen werden z ; ā = ā̆z ; 1 = 0 ; 1 = 0, etc. Diese Relationen 16) lassen zwar keineswegs schon aus der rechten Seite von (10) sich ableiten Ein unsrer dritten Fassung (10) ge- nügendes z braucht sie nicht zu erfüllen. Allein, wenn es ein ihr genügendes z überhaupt gibt, so gibt es auch in Gestalt von ăbz ein solches Relativ welches, wenn einfach z genannt, neben (10) die Re- lation 16) noch obendrein erfüllt. Wir können daher diese Relation 16) in die Ähnlichkeitsbedingung (10) als eine adventive Forderung noch mit aufnehmen, und gelangen zur folgenden „fünften Fassung“ der Ähnlichkeitsdefinition D 32: (17) [FORMEL], in der durch die weitestgehenden, maximalen Anforderungen das Ab- bildungsprinzip am meisten eingeschränkt, am engsten gefasst erscheint: als ein solches, welches populär zu reden die Elemente von a und b, und nur diese, einander (irgendwie gegenseitig eindeutig) zuordnet. [Aus dieser Zuordnung müssen alle erdenklichen der gleichen Ein- schränkung unterworfnen Zuordnungen zwischen den Elementen der beiden Systeme durch blosse Permutation der Elemente des einen von ihnen hervorgehn.] Die Fassung (17) wollen wir die Normalform der Ähnlichkeitsdefini- tion nennen. Man unterscheidet in ihr vier Teilbedingungen, deren erste als die „Charakteristik“ des Abbildungsprinzips bezeichnet werden kann, während die letzte eine „Adventivbedingung“ dazu vorstellt; die beiden andern mögen die „Hauptbedingungen“ heissen. Aus unsrer Normalform (17) erhellt zugleich: dass dem Begriff der Ähnlichkeit zwischen zwei Systemen a, b keine „Relativität“ (im Sinne Hoppe’s) zufolge der Bezugnahme auf einen bestimmten, näm- lich den zugrunde gelegten Denkbereich anhaftet. Denn jedem Denk- bereiche 11, in welchem die Ähnlichkeit von a und b auch immer statuirt werden möge, müssen doch die Elemente von a und b selbst zum allerwenigsten angehören, und dem zugehörigen 12 gehören also auch die Systeme a, b sowie deren Konverse an. Da nun unser z in (17) ganz und gar eingeordnet dem Augenquaderrelativ ăb ist, so wird es, wenn in irgend einem, so auch in jedem solchen Denkbereiche 12 ein Relativ z geben, das die Bedingungen (17) erfüllt. Die Bevorzugung der Normalform — oder manchmal auch schon der

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/schroeder_logik03_1895
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/schroeder_logik03_1895/621
Zitationshilfe: Schröder, Ernst: Vorlesungen über die Algebra der Logik. Bd. 3, Abt. 1. Leipzig, 1895, S. 607. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schroeder_logik03_1895/621>, abgerufen am 18.05.2024.