Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Schröder, Ernst: Vorlesungen über die Algebra der Logik. Bd. 2, Abt. 2. Leipzig, 1905.

Bild:
<< vorherige Seite

§ 53. Meine Kontroverse mit Frau Franklin-Ladd ein lehrreiches Kapitel.
gleich haben, ist notwendige und hinreichende Bedingung dafür, dass
diese Dreiecke nicht kongruent sind!

Nein, so etwas spricht doch für sich selbst!

Meine Entgegnung. Gemach, gnädige Frau. Um recht behut-
sam zuwerke zu gehen, wollen wir erst einmal von zwei ganz bestimmten
Dreiecken sprechen. Dass in beiden Urteilen A und B die nämlichen
beiden Dreiecke gemeint sind, lässt sich in der Zeichensprache der
Algebra der Logik nicht zum Ausdruck bringen, ist also in den Inhalt
der Urteile selbst aufzunehmen. Es soll daher A etwa das Urteil be-
deuten: Die Dreiecke a b c und a' b' c' stimmen überein in zwei Seiten
b c = b' c', a c = a' c' und dem Gegenwinkel a = a' der ersteren von
ihnen; und B das Urteil: Die
Dreiecke a b c und a' b' c' sind
kongruent.

Haben wir alsdann die
Dreiecke der Fig. 31 im Sinne,

[Abbildung]
[Abbildung] Fig. 31.
so ist A = B = 1, die Behauptung A = B zutreffend und die Ver-
neinung in ihren beiden Formen A1 = B und A = B1 unrichtig. Haben
wir dagegen die Dreiecke
der Fig. 32 im Auge, so
ist A = 1, B = 0, also
die Behauptung A = B
zu verneinen; es ist also
[Abbildung]
[Abbildung] Fig. 32.
A B, und damit ganz richtig A1 = B und A = B1, nämlich auf
0 = 0 resp. 1 = 1 hinauskommend.

Also im speziellen Fall bewahrheitet sich mein Satz 2)!

Gehen wir nun zu unserm allgemeinen Satze über, so kann ich
Ihnen, gnädige Frau, den Vorwurf nicht ersparen, einen "Fehlschluss aus
unzulänglicher Bezeichnung
" (fallacy of insufficient notation) begangen
zu haben. (Über diesen vergl. weiter unten.).

In der Aussagenäquivalenz A = B schlechthin ist nämlich, nach-
dem die Aussagen A und B wie vorstehend genauer präzisirt sind,
noch gar nicht ausgedrückt, dass das, was wir soeben an den beiden
Figuren bald als zutreffend, bald als nicht zutreffend erkannt haben,
von jedem beliebigen Dreieckpaar a b c und a' b' c' behauptet sein solle.
Will man aber gerade die Allgemeingültigkeit bestreiten, so muss die-
selbe zuvor in der Formel ihren zulänglichen Ausdruck nach § 30
finden, indem man der Behauptung A = B ein Produktzeichen vorsetzt:
[Formel 1] (A = B), = 1,

§ 53. Meine Kontroverse mit Frau Franklin-Ladd ein lehrreiches Kapitel.
gleich haben, ist notwendige und hinreichende Bedingung dafür, dass
diese Dreiecke nicht kongruent sind!

Nein, so etwas spricht doch für sich selbst!

Meine Entgegnung. Gemach, gnädige Frau. Um recht behut-
sam zuwerke zu gehen, wollen wir erst einmal von zwei ganz bestimmten
Dreiecken sprechen. Dass in beiden Urteilen A und B die nämlichen
beiden Dreiecke gemeint sind, lässt sich in der Zeichensprache der
Algebra der Logik nicht zum Ausdruck bringen, ist also in den Inhalt
der Urteile selbst aufzunehmen. Es soll daher A etwa das Urteil be-
deuten: Die Dreiecke a b c und a' b' c' stimmen überein in zwei Seiten
b c = b' c', a c = a' c' und dem Gegenwinkel a = a' der ersteren von
ihnen; und B das Urteil: Die
Dreiecke a b c und a' b' c' sind
kongruent.

Haben wir alsdann die
Dreiecke der Fig. 31 im Sinne,

[Abbildung]
[Abbildung] Fig. 31.
so ist A = B = 1̇, die Behauptung A = B zutreffend und die Ver-
neinung in ihren beiden Formen A1 = B und A = B1 unrichtig. Haben
wir dagegen die Dreiecke
der Fig. 32 im Auge, so
ist A = 1̇, B = 0, also
die Behauptung A = B
zu verneinen; es ist also
[Abbildung]
[Abbildung] Fig. 32.
AB, und damit ganz richtig A1 = B und A = B1, nämlich auf
0 = 0 resp. 1̇ = 1̇ hinauskommend.

Also im speziellen Fall bewahrheitet sich mein Satz 2)!

Gehen wir nun zu unserm allgemeinen Satze über, so kann ich
Ihnen, gnädige Frau, den Vorwurf nicht ersparen, einen „Fehlschluss aus
unzulänglicher Bezeichnung
“ (fallacy of insufficient notation) begangen
zu haben. (Über diesen vergl. weiter unten.).

In der Aussagenäquivalenz A = B schlechthin ist nämlich, nach-
dem die Aussagen A und B wie vorstehend genauer präzisirt sind,
noch gar nicht ausgedrückt, dass das, was wir soeben an den beiden
Figuren bald als zutreffend, bald als nicht zutreffend erkannt haben,
von jedem beliebigen Dreieckpaar a b c und a' b' c' behauptet sein solle.
Will man aber gerade die Allgemeingültigkeit bestreiten, so muss die-
selbe zuvor in der Formel ihren zulänglichen Ausdruck nach § 30
finden, indem man der Behauptung A = B ein Produktzeichen vorsetzt:
[Formel 1] (A = B), = 1̇,

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <div n="3">
            <p><pb facs="#f0113" n="469"/><fw place="top" type="header">§ 53. Meine Kontroverse mit Frau Franklin-Ladd ein lehrreiches Kapitel.</fw><lb/>
gleich haben, ist notwendige und hinreichende Bedingung dafür, dass<lb/>
diese Dreiecke <hi rendition="#i">nicht</hi> kongruent sind!</p><lb/>
            <p>Nein, so etwas spricht doch für sich selbst!</p><lb/>
            <p>Meine <hi rendition="#g">Entgegnung</hi>. Gemach, gnädige Frau. Um recht behut-<lb/>
sam zuwerke zu gehen, wollen wir erst einmal von zwei ganz bestimmten<lb/>
Dreiecken sprechen. Dass in beiden Urteilen <hi rendition="#i">A</hi> und <hi rendition="#i">B die nämlichen</hi><lb/>
beiden Dreiecke gemeint sind, lässt sich in der Zeichensprache der<lb/>
Algebra der Logik nicht zum Ausdruck bringen, ist also in den Inhalt<lb/>
der Urteile selbst aufzunehmen. Es soll daher <hi rendition="#i">A</hi> etwa das Urteil be-<lb/>
deuten: Die Dreiecke <hi rendition="#i">a b c</hi> und <hi rendition="#i">a</hi>' <hi rendition="#i">b</hi>' <hi rendition="#i">c</hi>' stimmen überein in zwei Seiten<lb/><hi rendition="#i">b c</hi> = <hi rendition="#i">b</hi>' <hi rendition="#i">c</hi>', <hi rendition="#i">a c</hi> = <hi rendition="#i">a</hi>' <hi rendition="#i">c</hi>' und dem Gegenwinkel <hi rendition="#i">a</hi> = <hi rendition="#i">a</hi>' der ersteren von<lb/>
ihnen; und <hi rendition="#i">B</hi> das Urteil: Die<lb/>
Dreiecke <hi rendition="#i">a b c</hi> und <hi rendition="#i">a</hi>' <hi rendition="#i">b</hi>' <hi rendition="#i">c</hi>' sind<lb/>
kongruent.</p><lb/>
            <p>Haben wir alsdann die<lb/>
Dreiecke der Fig. 31 im Sinne,<lb/><figure/> <figure><head>Fig. 31.</head></figure><lb/>
so ist <hi rendition="#i">A</hi> = <hi rendition="#i">B</hi> = 1&#x0307;, die Behauptung <hi rendition="#i">A</hi> = <hi rendition="#i">B</hi> zutreffend und die Ver-<lb/>
neinung in ihren beiden Formen <hi rendition="#i">A</hi><hi rendition="#sub">1</hi> = <hi rendition="#i">B</hi> und <hi rendition="#i">A</hi> = <hi rendition="#i">B</hi><hi rendition="#sub">1</hi> unrichtig. Haben<lb/>
wir dagegen die Dreiecke<lb/>
der Fig. 32 im Auge, so<lb/>
ist <hi rendition="#i">A</hi> = 1&#x0307;, <hi rendition="#i">B</hi> = 0, also<lb/>
die Behauptung <hi rendition="#i">A</hi> = <hi rendition="#i">B</hi><lb/>
zu verneinen; es ist also<lb/><figure/> <figure><head>Fig. 32.</head></figure><lb/><hi rendition="#i">A</hi> &#x2260; <hi rendition="#i">B</hi>, und damit ganz richtig <hi rendition="#i">A</hi><hi rendition="#sub">1</hi> = <hi rendition="#i">B</hi> und <hi rendition="#i">A</hi> = <hi rendition="#i">B</hi><hi rendition="#sub">1</hi>, nämlich auf<lb/>
0 = 0 resp. 1&#x0307; = 1&#x0307; hinauskommend.</p><lb/>
            <p>Also im speziellen Fall bewahrheitet sich mein Satz 2)!</p><lb/>
            <p>Gehen wir nun zu unserm allgemeinen Satze über, so kann ich<lb/>
Ihnen, gnädige Frau, den Vorwurf nicht ersparen, einen &#x201E;<hi rendition="#i">Fehlschluss aus<lb/>
unzulänglicher Bezeichnung</hi>&#x201C; (fallacy of insufficient notation) begangen<lb/>
zu haben. (Über diesen vergl. weiter unten.).</p><lb/>
            <p>In der Aussagenäquivalenz <hi rendition="#i">A</hi> = <hi rendition="#i">B</hi> schlechthin ist nämlich, nach-<lb/>
dem die Aussagen <hi rendition="#i">A</hi> und <hi rendition="#i">B</hi> wie vorstehend genauer präzisirt sind,<lb/>
noch gar nicht ausgedrückt, dass das, was wir soeben an den beiden<lb/>
Figuren bald als zutreffend, bald als nicht zutreffend erkannt haben,<lb/>
von <hi rendition="#i">jedem</hi> beliebigen Dreieckpaar <hi rendition="#i">a b c</hi> und <hi rendition="#i">a</hi>' <hi rendition="#i">b</hi>' <hi rendition="#i">c</hi>' behauptet sein solle.<lb/>
Will man aber gerade die Allgemeingültigkeit bestreiten, so muss die-<lb/>
selbe zuvor in der Formel ihren zulänglichen Ausdruck nach § 30<lb/>
finden, indem man der Behauptung <hi rendition="#i">A</hi> = <hi rendition="#i">B</hi> ein Produktzeichen vorsetzt:<lb/><hi rendition="#c"><formula/> (<hi rendition="#i">A</hi> = <hi rendition="#i">B</hi>), = 1&#x0307;,</hi><lb/></p>
          </div>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[469/0113] § 53. Meine Kontroverse mit Frau Franklin-Ladd ein lehrreiches Kapitel. gleich haben, ist notwendige und hinreichende Bedingung dafür, dass diese Dreiecke nicht kongruent sind! Nein, so etwas spricht doch für sich selbst! Meine Entgegnung. Gemach, gnädige Frau. Um recht behut- sam zuwerke zu gehen, wollen wir erst einmal von zwei ganz bestimmten Dreiecken sprechen. Dass in beiden Urteilen A und B die nämlichen beiden Dreiecke gemeint sind, lässt sich in der Zeichensprache der Algebra der Logik nicht zum Ausdruck bringen, ist also in den Inhalt der Urteile selbst aufzunehmen. Es soll daher A etwa das Urteil be- deuten: Die Dreiecke a b c und a' b' c' stimmen überein in zwei Seiten b c = b' c', a c = a' c' und dem Gegenwinkel a = a' der ersteren von ihnen; und B das Urteil: Die Dreiecke a b c und a' b' c' sind kongruent. Haben wir alsdann die Dreiecke der Fig. 31 im Sinne, [Abbildung] [Abbildung Fig. 31.] so ist A = B = 1̇, die Behauptung A = B zutreffend und die Ver- neinung in ihren beiden Formen A1 = B und A = B1 unrichtig. Haben wir dagegen die Dreiecke der Fig. 32 im Auge, so ist A = 1̇, B = 0, also die Behauptung A = B zu verneinen; es ist also [Abbildung] [Abbildung Fig. 32.] A ≠ B, und damit ganz richtig A1 = B und A = B1, nämlich auf 0 = 0 resp. 1̇ = 1̇ hinauskommend. Also im speziellen Fall bewahrheitet sich mein Satz 2)! Gehen wir nun zu unserm allgemeinen Satze über, so kann ich Ihnen, gnädige Frau, den Vorwurf nicht ersparen, einen „Fehlschluss aus unzulänglicher Bezeichnung“ (fallacy of insufficient notation) begangen zu haben. (Über diesen vergl. weiter unten.). In der Aussagenäquivalenz A = B schlechthin ist nämlich, nach- dem die Aussagen A und B wie vorstehend genauer präzisirt sind, noch gar nicht ausgedrückt, dass das, was wir soeben an den beiden Figuren bald als zutreffend, bald als nicht zutreffend erkannt haben, von jedem beliebigen Dreieckpaar a b c und a' b' c' behauptet sein solle. Will man aber gerade die Allgemeingültigkeit bestreiten, so muss die- selbe zuvor in der Formel ihren zulänglichen Ausdruck nach § 30 finden, indem man der Behauptung A = B ein Produktzeichen vorsetzt: [FORMEL] (A = B), = 1̇,

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/schroeder_logik0202_1905
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/schroeder_logik0202_1905/113
Zitationshilfe: Schröder, Ernst: Vorlesungen über die Algebra der Logik. Bd. 2, Abt. 2. Leipzig, 1905, S. 469. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schroeder_logik0202_1905/113>, abgerufen am 23.11.2024.