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Schröder, Ernst: Vorlesungen über die Algebra der Logik. Bd. 2, Abt. 1. Leipzig, 1891.

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§ 32. Vom Gewicht der Aussagen.
oder rückwärts als Subsumtion lesen, denn 0 ist immer die zur einen
Seite disjunkte Ergänzung von ebendieser zur andern Seite der Gleichung.

Übrigens brauchen äquivalente Subsumtionen nicht gleiches Ge-
wicht zu haben [und vice versa: Subsumtionen von gleichem Gewicht
brauchen nicht äquivalent zu sein, abgesehen von der engeren Geltung].

Denn ist (A B) = (C D) so folgt zwar A1 + B = C1 + D nach
l), und hieraus durch beiderseitiges Negiren auch A B1 = C D1; dagegen

[Abbildung]
[Abbildung] Fig. 8.
können diese Relationen doch sehr wohl bestehen,
ohne dass A1 B = C1 D sein müsste, sowie umgekehrt.

Ersteres zeigt die Figur 8, worin A ein Kreis,
B und D (überhalbkreisgrosse) Segmente, und C das
symmetrische Doppelsegment vorstellt.

Eine vierte Klasse: A + B1, die Negation
des Gewichts, als eine bei der Subsumtion
A B belangreiche zu betrachten, wird durch
die Betrachtung des Gewichts selbst überflüssig gemacht.


Nachdem für jede Subsumtion die gestellte Aufgabe der Ermit-
telung ihrer Gültigkeitsklasse gelöst ist, lässt sich die Frage auch für
jede Gleichung leicht beantworten. Nach Def. (1) ist ja die Gleichung
nichts als das Produkt zweier Subsumtionen:
(A = B) = (A B) (B A)
und setzt man hier für die Subsumtionen rechterhand ihre Gültigkeits-
klassen, gebildet nach dem Schema des Th. l), ein, so ergibt sich nach
Ausmultiplizirung von (A1 + B) (B1 + A) als die gesuchte Darstellung:
m) (A = B) = A B + A1 B1
und damit zugleich ist auch gewonnen:
(A B) = A B1 + A1 B.

Jenes heisst: die Gleichung zwischen zwei Aussagen ist immer dann
und nur dann erfüllt
, wenn sie beide zugleich gelten, oder alle beide nicht
gelten
-- was sich bei der für uns maassgebenden Fassung der Aus-
sagenäquivalenz ohnehin versteht.

Ungültig ist die Gleichung in den Fällen A B1 + A1 B, d. h. sobald
die eine Aussage gilt, die andere aber nicht gilt.

Soll die Gleichung wahr sein, sonach also -- in Anbetracht ihres
konstanten Sinnes -- stets wahr sein, so muss die letztere oder Un-

§ 32. Vom Gewicht der Aussagen.
oder rückwärts als Subsumtion lesen, denn 0 ist immer die zur einen
Seite disjunkte Ergänzung von ebendieser zur andern Seite der Gleichung.

Übrigens brauchen äquivalente Subsumtionen nicht gleiches Ge-
wicht zu haben [und vice versā: Subsumtionen von gleichem Gewicht
brauchen nicht äquivalent zu sein, abgesehen von der engeren Geltung].

Denn ist (A B) = (C D) so folgt zwar A1 + B = C1 + D nach
λ), und hieraus durch beiderseitiges Negiren auch A B1 = C D1; dagegen

[Abbildung]
[Abbildung] Fig. 8.
können diese Relationen doch sehr wohl bestehen,
ohne dass A1 B = C1 D sein müsste, sowie umgekehrt.

Ersteres zeigt die Figur 8, worin A ein Kreis,
B und D (überhalbkreisgrosse) Segmente, und C das
symmetrische Doppelsegment vorstellt.

Eine vierte Klasse: A + B1, die Negation
des Gewichts, als eine bei der Subsumtion
A B belangreiche zu betrachten, wird durch
die Betrachtung des Gewichts selbst überflüssig gemacht.


Nachdem für jede Subsumtion die gestellte Aufgabe der Ermit-
telung ihrer Gültigkeitsklasse gelöst ist, lässt sich die Frage auch für
jede Gleichung leicht beantworten. Nach Def. (1) ist ja die Gleichung
nichts als das Produkt zweier Subsumtionen:
(A = B) = (A B) (B A)
und setzt man hier für die Subsumtionen rechterhand ihre Gültigkeits-
klassen, gebildet nach dem Schema des Th. λ), ein, so ergibt sich nach
Ausmultiplizirung von (A1 + B) (B1 + A) als die gesuchte Darstellung:
μ) (A = B) = A B + A1 B1
und damit zugleich ist auch gewonnen:
(AB) = A B1 + A1 B.

Jenes heisst: die Gleichung zwischen zwei Aussagen ist immer dann
und nur dann erfüllt
, wenn sie beide zugleich gelten, oder alle beide nicht
gelten
— was sich bei der für uns maassgebenden Fassung der Aus-
sagenäquivalenz ohnehin versteht.

Ungültig ist die Gleichung in den Fällen A B1 + A1 B, d. h. sobald
die eine Aussage gilt, die andere aber nicht gilt.

Soll die Gleichung wahr sein, sonach also — in Anbetracht ihres
konstanten Sinnes — stets wahr sein, so muss die letztere oder Un-

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[71/0095] § 32. Vom Gewicht der Aussagen. oder rückwärts als Subsumtion lesen, denn 0 ist immer die zur einen Seite disjunkte Ergänzung von ebendieser zur andern Seite der Gleichung. Übrigens brauchen äquivalente Subsumtionen nicht gleiches Ge- wicht zu haben [und vice versā: Subsumtionen von gleichem Gewicht brauchen nicht äquivalent zu sein, abgesehen von der engeren Geltung]. Denn ist (A  B) = (C  D) so folgt zwar A1 + B = C1 + D nach λ), und hieraus durch beiderseitiges Negiren auch A B1 = C D1; dagegen [Abbildung] [Abbildung Fig. 8.] können diese Relationen doch sehr wohl bestehen, ohne dass A1 B = C1 D sein müsste, sowie umgekehrt. Ersteres zeigt die Figur 8, worin A ein Kreis, B und D (überhalbkreisgrosse) Segmente, und C das symmetrische Doppelsegment vorstellt. Eine vierte Klasse: A + B1, die Negation des Gewichts, als eine bei der Subsumtion A  B belangreiche zu betrachten, wird durch die Betrachtung des Gewichts selbst überflüssig gemacht. Nachdem für jede Subsumtion die gestellte Aufgabe der Ermit- telung ihrer Gültigkeitsklasse gelöst ist, lässt sich die Frage auch für jede Gleichung leicht beantworten. Nach Def. (1) ist ja die Gleichung nichts als das Produkt zweier Subsumtionen: (A = B) = (A  B) (B  A) und setzt man hier für die Subsumtionen rechterhand ihre Gültigkeits- klassen, gebildet nach dem Schema des Th. λ), ein, so ergibt sich nach Ausmultiplizirung von (A1 + B) (B1 + A) als die gesuchte Darstellung: μ) (A = B) = A B + A1 B1 und damit zugleich ist auch gewonnen: (A ≠ B) = A B1 + A1 B. Jenes heisst: die Gleichung zwischen zwei Aussagen ist immer dann und nur dann erfüllt, wenn sie beide zugleich gelten, oder alle beide nicht gelten — was sich bei der für uns maassgebenden Fassung der Aus- sagenäquivalenz ohnehin versteht. Ungültig ist die Gleichung in den Fällen A B1 + A1 B, d. h. sobald die eine Aussage gilt, die andere aber nicht gilt. Soll die Gleichung wahr sein, sonach also — in Anbetracht ihres konstanten Sinnes — stets wahr sein, so muss die letztere oder Un-

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Zitationshilfe: Schröder, Ernst: Vorlesungen über die Algebra der Logik. Bd. 2, Abt. 1. Leipzig, 1891, S. 71. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schroeder_logik0201_1891/95>, abgerufen am 27.04.2024.