ten. Besonders für Schlesien und die Grafschaft Glatz wurde die Verordnung vom 2. Juni 1827, 1 betreffend die polizeilichen Verhältnisse des Leinengewerbes, erlassen, welche wieder einigermaßen Ordnung schaffen sollte. Aber sie genügte nicht. Daß sie nicht wagte mit der nothwendigen Schärfe und Strenge gegen die armen Leute durchzugreifen, war begreiflich, aber es wäre noch das einzige Hülfsmittel damals gewesen. Der Provinzial- landtag hatte schon 1825 es ausgesprochen und bewiesen, daß nur eine schärfere polizeiliche Regelung des Flachs- handels die Geschäfte wieder auf reelle Basis zurück- führen könne. 2
Wenn man übrigens die Preise betrachtet, sieht man, daß alles auf die Dauer nicht helfen konnte, der Handarbeit ihr immer schon kärgliches Verdienst zu erhalten. Hoffmann berechnet, daß der Flachs für das Schock Garn von 60 Stücken rein gehechelt, das Verdienst des Händlers eingerechnet, auf durchschnittlich etwa 18 Thaler zu stehen kam. Der Preis des Garnes 3 war nun:
[Tabelle]
1 Rönne, Gewerbepolizei I, 451 ff.
2 Schneer, S. 155 ff., besonders S. 157.
3 Vergl. auch die Preistabelle in dem zollvereinsländ. Ausstellungsbericht für 1851. II, S. 157.
Die zunehmende Noth der Handſpinner.
ten. Beſonders für Schleſien und die Grafſchaft Glatz wurde die Verordnung vom 2. Juni 1827, 1 betreffend die polizeilichen Verhältniſſe des Leinengewerbes, erlaſſen, welche wieder einigermaßen Ordnung ſchaffen ſollte. Aber ſie genügte nicht. Daß ſie nicht wagte mit der nothwendigen Schärfe und Strenge gegen die armen Leute durchzugreifen, war begreiflich, aber es wäre noch das einzige Hülfsmittel damals geweſen. Der Provinzial- landtag hatte ſchon 1825 es ausgeſprochen und bewieſen, daß nur eine ſchärfere polizeiliche Regelung des Flachs- handels die Geſchäfte wieder auf reelle Baſis zurück- führen könne. 2
Wenn man übrigens die Preiſe betrachtet, ſieht man, daß alles auf die Dauer nicht helfen konnte, der Handarbeit ihr immer ſchon kärgliches Verdienſt zu erhalten. Hoffmann berechnet, daß der Flachs für das Schock Garn von 60 Stücken rein gehechelt, das Verdienſt des Händlers eingerechnet, auf durchſchnittlich etwa 18 Thaler zu ſtehen kam. Der Preis des Garnes 3 war nun:
[Tabelle]
1 Rönne, Gewerbepolizei I, 451 ff.
2 Schneer, S. 155 ff., beſonders S. 157.
3 Vergl. auch die Preistabelle in dem zollvereinsländ. Ausſtellungsbericht für 1851. II, S. 157.
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Die zunehmende Noth der Handſpinner.
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wurde die Verordnung vom 2. Juni 1827, 1 betreffend
die polizeilichen Verhältniſſe des Leinengewerbes, erlaſſen,
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Aber ſie genügte nicht. Daß ſie nicht wagte mit
der nothwendigen Schärfe und Strenge gegen die armen
Leute durchzugreifen, war begreiflich, aber es wäre noch
das einzige Hülfsmittel damals geweſen. Der Provinzial-
landtag hatte ſchon 1825 es ausgeſprochen und bewieſen,
daß nur eine ſchärfere polizeiliche Regelung des Flachs-
handels die Geſchäfte wieder auf reelle Baſis zurück-
führen könne. 2
Wenn man übrigens die Preiſe betrachtet, ſieht
man, daß alles auf die Dauer nicht helfen konnte, der
Handarbeit ihr immer ſchon kärgliches Verdienſt zu
erhalten. Hoffmann berechnet, daß der Flachs für
das Schock Garn von 60 Stücken rein gehechelt, das
Verdienſt des Händlers eingerechnet, auf durchſchnittlich
etwa 18 Thaler zu ſtehen kam. Der Preis des
Garnes 3 war nun:
1 Rönne, Gewerbepolizei I, 451 ff.
2 Schneer, S. 155 ff., beſonders S. 157.
3 Vergl. auch die Preistabelle in dem zollvereinsländ.
Ausſtellungsbericht für 1851. II, S. 157.
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Schmoller, Gustav: Zur Geschichte der deutschen Kleingewerbe im 19. Jahrhundert. Halle (Saale), 1870, S. 463. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schmoller_kleingewerbe_1870/485>, abgerufen am 22.11.2024.
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