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Schmoller, Gustav: Zur Geschichte der deutschen Kleingewerbe im 19. Jahrhundert. Halle (Saale), 1870.

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Die Vertheilung der Gewerbetreibenden.
leicht noch größer werden. Sie sind in Sachsen und
Schlesien am größten, wo die Baugewerbetreibenden am
stärksten sind. Es sind dort über 2 % der Bevölkerung
in den Baugewerben beschäftigt; der einzelne Meister hat
24--39 Gehülfen. Dann folgt Brandenburg. Es hat
1,6 % Bauhandwerker, 21--26 Gehülfen auf einen
Meister. Pommern steht nicht viel nach. Preußen und
Posen haben dieselbe allgemeine Richtung, aber der
geringere Wohlstand, die geringere Bauthätigkeit (0,7--
0,9 % der Bevölkerung sind Bauhandwerker) bewirken
es, daß auf den Meister nur 10--19 Gehülfen
kommen.

Viel mehr Bauhandwerker wieder haben Westfalen
und die Rheinprovinz; aber dieselben sind in kleine Geschäfte
zertheilt, besonders am Rhein. Dort kommen auch 1861
auf einen Zimmermeister erst 2--3, auf einen Maurer-
meister 5 Gehülfen. Dort war, wie Hoffmann sagt,
die Vielherrschaft kein Förderungsmittel einer strengen
Baupolizei. Das Meisterrecht konnte leicht erlangt
werden; das Gewerbe der Bauhandwerker zersplitterte
sich, wie das Land, worin es getrieben wurde. Die
kleinen Landwirthe, wie die Handwerker und Fabrikan-
ten, nahmen die einfachen Bauten gerne selbst in die
Hand. Und so haben sich die Sitten erhalten mehr
oder weniger bis auf den heutigen Tag, trotzdem daß
die Fabrik- und Eisenbahnbauten, die Bauten von schönen
Privathäusern, entsprechend dem großen Wohlstand der
Provinz, dort so zahlreich und großartig sind, als in
irgend einem andern Theile der Monarchie. In den
größeren Fabrikstädten haben sich natürlich die Verhält-

Die Vertheilung der Gewerbetreibenden.
leicht noch größer werden. Sie ſind in Sachſen und
Schleſien am größten, wo die Baugewerbetreibenden am
ſtärkſten ſind. Es ſind dort über 2 % der Bevölkerung
in den Baugewerben beſchäftigt; der einzelne Meiſter hat
24—39 Gehülfen. Dann folgt Brandenburg. Es hat
1,6 % Bauhandwerker, 21—26 Gehülfen auf einen
Meiſter. Pommern ſteht nicht viel nach. Preußen und
Poſen haben dieſelbe allgemeine Richtung, aber der
geringere Wohlſtand, die geringere Bauthätigkeit (0,7
0,9 % der Bevölkerung ſind Bauhandwerker) bewirken
es, daß auf den Meiſter nur 10—19 Gehülfen
kommen.

Viel mehr Bauhandwerker wieder haben Weſtfalen
und die Rheinprovinz; aber dieſelben ſind in kleine Geſchäfte
zertheilt, beſonders am Rhein. Dort kommen auch 1861
auf einen Zimmermeiſter erſt 2—3, auf einen Maurer-
meiſter 5 Gehülfen. Dort war, wie Hoffmann ſagt,
die Vielherrſchaft kein Förderungsmittel einer ſtrengen
Baupolizei. Das Meiſterrecht konnte leicht erlangt
werden; das Gewerbe der Bauhandwerker zerſplitterte
ſich, wie das Land, worin es getrieben wurde. Die
kleinen Landwirthe, wie die Handwerker und Fabrikan-
ten, nahmen die einfachen Bauten gerne ſelbſt in die
Hand. Und ſo haben ſich die Sitten erhalten mehr
oder weniger bis auf den heutigen Tag, trotzdem daß
die Fabrik- und Eiſenbahnbauten, die Bauten von ſchönen
Privathäuſern, entſprechend dem großen Wohlſtand der
Provinz, dort ſo zahlreich und großartig ſind, als in
irgend einem andern Theile der Monarchie. In den
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[388/0410] Die Vertheilung der Gewerbetreibenden. leicht noch größer werden. Sie ſind in Sachſen und Schleſien am größten, wo die Baugewerbetreibenden am ſtärkſten ſind. Es ſind dort über 2 % der Bevölkerung in den Baugewerben beſchäftigt; der einzelne Meiſter hat 24—39 Gehülfen. Dann folgt Brandenburg. Es hat 1,6 % Bauhandwerker, 21—26 Gehülfen auf einen Meiſter. Pommern ſteht nicht viel nach. Preußen und Poſen haben dieſelbe allgemeine Richtung, aber der geringere Wohlſtand, die geringere Bauthätigkeit (0,7— 0,9 % der Bevölkerung ſind Bauhandwerker) bewirken es, daß auf den Meiſter nur 10—19 Gehülfen kommen. Viel mehr Bauhandwerker wieder haben Weſtfalen und die Rheinprovinz; aber dieſelben ſind in kleine Geſchäfte zertheilt, beſonders am Rhein. Dort kommen auch 1861 auf einen Zimmermeiſter erſt 2—3, auf einen Maurer- meiſter 5 Gehülfen. Dort war, wie Hoffmann ſagt, die Vielherrſchaft kein Förderungsmittel einer ſtrengen Baupolizei. Das Meiſterrecht konnte leicht erlangt werden; das Gewerbe der Bauhandwerker zerſplitterte ſich, wie das Land, worin es getrieben wurde. Die kleinen Landwirthe, wie die Handwerker und Fabrikan- ten, nahmen die einfachen Bauten gerne ſelbſt in die Hand. Und ſo haben ſich die Sitten erhalten mehr oder weniger bis auf den heutigen Tag, trotzdem daß die Fabrik- und Eiſenbahnbauten, die Bauten von ſchönen Privathäuſern, entſprechend dem großen Wohlſtand der Provinz, dort ſo zahlreich und großartig ſind, als in irgend einem andern Theile der Monarchie. In den größeren Fabrikſtädten haben ſich natürlich die Verhält-

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Zitationshilfe: Schmoller, Gustav: Zur Geschichte der deutschen Kleingewerbe im 19. Jahrhundert. Halle (Saale), 1870, S. 388. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schmoller_kleingewerbe_1870/410>, abgerufen am 26.05.2024.