353 Handelsleute und etliche andere Kategorien von geringer Bedeutung. Die einzelnen Haupthandwerke zeigen Posten von nicht unbedeutendem Umfang. Es sind verzeichnet 232 Schmiede und Schlosser, 193 Tischler, 176 Maurer, 95 Zimmerleute, 197 Schuhmacher, 150 Weber, 110 Schneider, 151 Bäcker, 134 Metzger, 85 Bierbrauer, 96 Drechsler und Wagner, 78 Gerber, 62 Küfer, 53 Mechaniker, 50 Gießer, 42 Goldarbeiter. Die andern Gewerbe sind etwas geringer vertreten.
Und trotz aller dieser Abflüsse der verschiedensten Art bleibt die Zahl 27--36 jähriger Gesellen, die selbständig werden möchten, doch noch immer so groß, daß jede Erleichterung der Gesetzgebung im Sinne der Gewerbefreiheit und der Niederlassungsmöglichkeit den Anstoß zu zahlreichen Versuchen selbständiger kleiner Ge- schäfte gibt, aus denen einzelne tüchtige Leute sich empor arbeiten, von denen die Mehrzahl aber wieder eingeht.
Zu einem verheiratheten Gesellenstande überzugehen, hatte schon Hoffmann1 1841 als das Hauptmittel em- pfohlen, um die Mißbräuche und Mißstände des Zunft- wesens, die Erschwerung des Meisterwerdens, die Wander- pflicht und ähnliches zu beseitigen. In Gewerben mit größerer Gesellenzahl, wie in den Baugewerben, ist das auch längst der Fall; Lohn- und Kontraktsverhältnisse haben sich da so geordnet, daß sie einem verheiratheten Gesellenstand entsprechen.
In andern Gewerben fängt das erst an und ist zunächst mit mancherlei Schwierigkeiten und Uebeln ver-
1 Die Befugniß zum Gewerbebetrieb S. 141--150.
Die Vertheilung der Gewerbetreibenden.
353 Handelsleute und etliche andere Kategorien von geringer Bedeutung. Die einzelnen Haupthandwerke zeigen Poſten von nicht unbedeutendem Umfang. Es ſind verzeichnet 232 Schmiede und Schloſſer, 193 Tiſchler, 176 Maurer, 95 Zimmerleute, 197 Schuhmacher, 150 Weber, 110 Schneider, 151 Bäcker, 134 Metzger, 85 Bierbrauer, 96 Drechsler und Wagner, 78 Gerber, 62 Küfer, 53 Mechaniker, 50 Gießer, 42 Goldarbeiter. Die andern Gewerbe ſind etwas geringer vertreten.
Und trotz aller dieſer Abflüſſe der verſchiedenſten Art bleibt die Zahl 27—36 jähriger Geſellen, die ſelbſtändig werden möchten, doch noch immer ſo groß, daß jede Erleichterung der Geſetzgebung im Sinne der Gewerbefreiheit und der Niederlaſſungsmöglichkeit den Anſtoß zu zahlreichen Verſuchen ſelbſtändiger kleiner Ge- ſchäfte gibt, aus denen einzelne tüchtige Leute ſich empor arbeiten, von denen die Mehrzahl aber wieder eingeht.
Zu einem verheiratheten Geſellenſtande überzugehen, hatte ſchon Hoffmann1 1841 als das Hauptmittel em- pfohlen, um die Mißbräuche und Mißſtände des Zunft- weſens, die Erſchwerung des Meiſterwerdens, die Wander- pflicht und ähnliches zu beſeitigen. In Gewerben mit größerer Geſellenzahl, wie in den Baugewerben, iſt das auch längſt der Fall; Lohn- und Kontraktsverhältniſſe haben ſich da ſo geordnet, daß ſie einem verheiratheten Geſellenſtand entſprechen.
In andern Gewerben fängt das erſt an und iſt zunächſt mit mancherlei Schwierigkeiten und Uebeln ver-
1 Die Befugniß zum Gewerbebetrieb S. 141—150.
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Die Vertheilung der Gewerbetreibenden.
353 Handelsleute und etliche andere Kategorien von
geringer Bedeutung. Die einzelnen Haupthandwerke
zeigen Poſten von nicht unbedeutendem Umfang. Es
ſind verzeichnet 232 Schmiede und Schloſſer, 193 Tiſchler,
176 Maurer, 95 Zimmerleute, 197 Schuhmacher,
150 Weber, 110 Schneider, 151 Bäcker, 134 Metzger,
85 Bierbrauer, 96 Drechsler und Wagner, 78 Gerber,
62 Küfer, 53 Mechaniker, 50 Gießer, 42 Goldarbeiter.
Die andern Gewerbe ſind etwas geringer vertreten.
Und trotz aller dieſer Abflüſſe der verſchiedenſten
Art bleibt die Zahl 27—36 jähriger Geſellen, die
ſelbſtändig werden möchten, doch noch immer ſo groß,
daß jede Erleichterung der Geſetzgebung im Sinne der
Gewerbefreiheit und der Niederlaſſungsmöglichkeit den
Anſtoß zu zahlreichen Verſuchen ſelbſtändiger kleiner Ge-
ſchäfte gibt, aus denen einzelne tüchtige Leute ſich empor
arbeiten, von denen die Mehrzahl aber wieder eingeht.
Zu einem verheiratheten Geſellenſtande überzugehen,
hatte ſchon Hoffmann 1 1841 als das Hauptmittel em-
pfohlen, um die Mißbräuche und Mißſtände des Zunft-
weſens, die Erſchwerung des Meiſterwerdens, die Wander-
pflicht und ähnliches zu beſeitigen. In Gewerben mit
größerer Geſellenzahl, wie in den Baugewerben, iſt das
auch längſt der Fall; Lohn- und Kontraktsverhältniſſe
haben ſich da ſo geordnet, daß ſie einem verheiratheten
Geſellenſtand entſprechen.
In andern Gewerben fängt das erſt an und iſt
zunächſt mit mancherlei Schwierigkeiten und Uebeln ver-
1 Die Befugniß zum Gewerbebetrieb S. 141—150.
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Schmoller, Gustav: Zur Geschichte der deutschen Kleingewerbe im 19. Jahrhundert. Halle (Saale), 1870, S. 348. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schmoller_kleingewerbe_1870/370>, abgerufen am 24.11.2024.
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