Schmidlin, Johann Gottlieb: Ueber öffentliche Kinder-Industrie-Anstalten überhaupt, und insbesondere in Württemberg. Stuttgart, 1821.sich in der lezten Zeit übel gehalten haben, eine ange- ſich in der lezten Zeit uͤbel gehalten haben, eine ange- <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0082" n="72"/> ſich in der lezten Zeit uͤbel gehalten haben, eine ange-<lb/> meſſene Erinnerung, den anderen aber das gebuͤhrende Lob<lb/> ertheilt werden; doch ſollte bey dieſer Cenſur außer den<lb/> Lehrern und Vorſtehern in der Regel niemand zugegen<lb/> ſeyn, damit nicht das kindliche Vertrauen den Wir-<lb/> kungen eines unzeitig geſteigerten Ehrgeizes weichen<lb/> moͤge. — Am Ende eines jeden Jahres aber ſollte ver-<lb/> mittelſt des obengedachten Buches genau unterſucht<lb/> werden, welche Kinder ſich im verfloſſenen Jahre durch<lb/> Unfleiß und ſchlechtes Verhalten, und welche ſich durch<lb/> Fleiß und Wohlverhalten ausgezeichnet haben, worauf<lb/> dann die Nahmen der boͤſen Kinder in ein mit<lb/><hi rendition="#g">ſchwarzer</hi> Decke, die Nahmen der guten Kinder aber<lb/> in ein mit <hi rendition="#g">weiſſer, ſilber- oder goldfarbiger</hi><lb/> Decke verſehenes, auch fuͤr die folgenden Jahre beyzu-<lb/> behaltendes und fortzufuͤhrendes <hi rendition="#g">Buch</hi>, nach Umſtaͤn-<lb/> den mit Unterſcheidung der verſchiedenen Grade des<lb/> Uebel- oder Wohlverhaltens, eingetragen werden ſoll-<lb/> ten. — Um dieſe Zeit ſollte dann alle Jahre zugleich<lb/> auch ein <hi rendition="#g">oͤffentliches Schul- oder Kinderfeſt</hi><lb/> an irgend einem ſchoͤnen Tage veranſtaltet werden,<lb/> welcher mit einer angemeſſenen Andacht, und einer<lb/> fuͤr den Zweck des Feſtes paſſenden Rede, Vertheilung<lb/> der den Kindern zugedachten Geſchenke, oͤffentlicher<lb/> jedoch nicht nahmentlicher Belobung der guten und<lb/> Ermahnung der ſchlimmen Schuͤler eroͤffnet, außerdem<lb/> aber ausſchließlich unſchuldigen Spielen und anderen<lb/> Vergnuͤgungen der Kinder im Freyen gewidmet, und,<lb/> wo die Mittel dazu vorhanden ſind, durch Geſang,<lb/> Muſik, und eine dem Alter der Kinder angemeſſene<lb/> Bewir<supplied>t</supplied>hung derſelben fuͤr ſie verherrlicht werden koͤnn-<lb/> te; der an manchen Orten bey ſolchen Feſten gewoͤhn-<lb/> liche Tanz duͤrfte jedoch, da er ſo leicht in phyſiſch-<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [72/0082]
ſich in der lezten Zeit uͤbel gehalten haben, eine ange-
meſſene Erinnerung, den anderen aber das gebuͤhrende Lob
ertheilt werden; doch ſollte bey dieſer Cenſur außer den
Lehrern und Vorſtehern in der Regel niemand zugegen
ſeyn, damit nicht das kindliche Vertrauen den Wir-
kungen eines unzeitig geſteigerten Ehrgeizes weichen
moͤge. — Am Ende eines jeden Jahres aber ſollte ver-
mittelſt des obengedachten Buches genau unterſucht
werden, welche Kinder ſich im verfloſſenen Jahre durch
Unfleiß und ſchlechtes Verhalten, und welche ſich durch
Fleiß und Wohlverhalten ausgezeichnet haben, worauf
dann die Nahmen der boͤſen Kinder in ein mit
ſchwarzer Decke, die Nahmen der guten Kinder aber
in ein mit weiſſer, ſilber- oder goldfarbiger
Decke verſehenes, auch fuͤr die folgenden Jahre beyzu-
behaltendes und fortzufuͤhrendes Buch, nach Umſtaͤn-
den mit Unterſcheidung der verſchiedenen Grade des
Uebel- oder Wohlverhaltens, eingetragen werden ſoll-
ten. — Um dieſe Zeit ſollte dann alle Jahre zugleich
auch ein oͤffentliches Schul- oder Kinderfeſt
an irgend einem ſchoͤnen Tage veranſtaltet werden,
welcher mit einer angemeſſenen Andacht, und einer
fuͤr den Zweck des Feſtes paſſenden Rede, Vertheilung
der den Kindern zugedachten Geſchenke, oͤffentlicher
jedoch nicht nahmentlicher Belobung der guten und
Ermahnung der ſchlimmen Schuͤler eroͤffnet, außerdem
aber ausſchließlich unſchuldigen Spielen und anderen
Vergnuͤgungen der Kinder im Freyen gewidmet, und,
wo die Mittel dazu vorhanden ſind, durch Geſang,
Muſik, und eine dem Alter der Kinder angemeſſene
Bewirthung derſelben fuͤr ſie verherrlicht werden koͤnn-
te; der an manchen Orten bey ſolchen Feſten gewoͤhn-
liche Tanz duͤrfte jedoch, da er ſo leicht in phyſiſch-
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