Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Schmidlin, Johann Gottlieb: Ueber öffentliche Kinder-Industrie-Anstalten überhaupt, und insbesondere in Württemberg. Stuttgart, 1821.

Bild:
<< vorherige Seite

thun zu lassen, und zu erwarten haben, in einer kur-
zen und bündigen Form zusammenzutragen, und als
Schulgesez an einer Tafel öffentlich in der Schule
aufzuhängen, sondern auch strenge Aufsicht zu füh-
ren, ob diesem Gesetze wirklich in allen Theilen nach-
gelebt werde. Jede Widersetzlichkeit muß augenblicklich
bestraft, jede andere Uebertretung der Schulgesetze,
wäre sie auch außerhalb der Schule vorgefallen, so-
gleich, sobald sie zur Kenntniß des Lehrers kommt,
von diesem gerügt werden. -- Ueberdieß wird es sehr
gut seyn, wenn man jede Art von Vergehungen gegen
die Schulgesetze sogleich auf einer Schiefertafel,
auf welcher ein Papierstreifen mit den Nahmen der
Kinder aufgeklebt, und von jedem Nahmen aus eine
Linie quer in die Tafel eingekerbt wird, sogleich durch
ein besonderes Zeichen bemerkt, und die Tafel nach
der Schule einschließt, -- am Ende jeder Woche aber
denjenigen Kindern, welche im Laufe derselben die
Schulgesetze nach Kräften beobachtet haben, so daß nie
eine Klage gegen sie vorkam, ein mit einer passenden -
gedruckten oder geschriebenen Jnschrift versehenes Zu-
friedenheits-Zettelchen
von steifem Papier zur
Aufbewahrung in ihrem Arbeitsbehältniß zustellt. --
Von Zeit zu Zeit können dann diese Bemerkungen in
ein besonderes alle Jahre zu erneuerndes Buch, worin
jedes Kind seine eigene Seite hat, übertragen werden,
so daß aus diesem Buche jederzeit sowohl der Fleiß
oder Unfleiß, als das sittliche Verhalten eines jeden
Kindes ersehen werden kaun. -- Dieses Buch kann
hernach von Zeit zu Zeit den Freunden und Vorstehern
der Anstalt vorgelegt, überhaupt kann von Zeit zu Zeit
eine Censur des Verhaltens sämmtlicher Kinder vor-
genommen, und hiebey denjenigen Kindern, welche

thun zu laſſen, und zu erwarten haben, in einer kur-
zen und buͤndigen Form zuſammenzutragen, und als
Schulgeſez an einer Tafel oͤffentlich in der Schule
aufzuhaͤngen, ſondern auch ſtrenge Aufſicht zu fuͤh-
ren, ob dieſem Geſetze wirklich in allen Theilen nach-
gelebt werde. Jede Widerſetzlichkeit muß augenblicklich
beſtraft, jede andere Uebertretung der Schulgeſetze,
waͤre ſie auch außerhalb der Schule vorgefallen, ſo-
gleich, ſobald ſie zur Kenntniß des Lehrers kommt,
von dieſem geruͤgt werden. — Ueberdieß wird es ſehr
gut ſeyn, wenn man jede Art von Vergehungen gegen
die Schulgeſetze ſogleich auf einer Schiefertafel,
auf welcher ein Papierſtreifen mit den Nahmen der
Kinder aufgeklebt, und von jedem Nahmen aus eine
Linie quer in die Tafel eingekerbt wird, ſogleich durch
ein beſonderes Zeichen bemerkt, und die Tafel nach
der Schule einſchließt, — am Ende jeder Woche aber
denjenigen Kindern, welche im Laufe derſelben die
Schulgeſetze nach Kraͤften beobachtet haben, ſo daß nie
eine Klage gegen ſie vorkam, ein mit einer paſſenden -
gedruckten oder geſchriebenen Jnſchrift verſehenes Zu-
friedenheits-Zettelchen
von ſteifem Papier zur
Aufbewahrung in ihrem Arbeitsbehaͤltniß zuſtellt. —
Von Zeit zu Zeit koͤnnen dann dieſe Bemerkungen in
ein beſonderes alle Jahre zu erneuerndes Buch, worin
jedes Kind ſeine eigene Seite hat, uͤbertragen werden,
ſo daß aus dieſem Buche jederzeit ſowohl der Fleiß
oder Unfleiß, als das ſittliche Verhalten eines jeden
Kindes erſehen werden kaun. — Dieſes Buch kann
hernach von Zeit zu Zeit den Freunden und Vorſtehern
der Anſtalt vorgelegt, uͤberhaupt kann von Zeit zu Zeit
eine Cenſur des Verhaltens ſaͤmmtlicher Kinder vor-
genommen, und hiebey denjenigen Kindern, welche

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <p><pb facs="#f0081" n="71"/>
thun zu la&#x017F;&#x017F;en, und zu erwarten haben, in einer kur-<lb/>
zen und bu&#x0364;ndigen Form zu&#x017F;ammenzutragen, und als<lb/><hi rendition="#g">Schulge&#x017F;ez</hi> an einer Tafel o&#x0364;ffentlich in der Schule<lb/>
aufzuha&#x0364;ngen, &#x017F;ondern auch &#x017F;trenge <hi rendition="#g">Auf&#x017F;icht</hi> zu fu&#x0364;h-<lb/>
ren, ob die&#x017F;em Ge&#x017F;etze wirklich in allen Theilen nach-<lb/>
gelebt werde. Jede Wider&#x017F;etzlichkeit muß augenblicklich<lb/><hi rendition="#g">be&#x017F;traft</hi>, jede andere Uebertretung der Schulge&#x017F;etze,<lb/>
wa&#x0364;re &#x017F;ie auch außerhalb der Schule vorgefallen, &#x017F;o-<lb/>
gleich, &#x017F;obald &#x017F;ie zur Kenntniß des Lehrers kommt,<lb/>
von die&#x017F;em <hi rendition="#g">geru&#x0364;gt</hi> werden. &#x2014; Ueberdieß wird es &#x017F;ehr<lb/>
gut &#x017F;eyn, wenn man jede Art von Vergehungen gegen<lb/>
die Schulge&#x017F;etze &#x017F;ogleich auf einer <hi rendition="#g">Schiefertafel</hi>,<lb/>
auf welcher ein Papier&#x017F;treifen mit den Nahmen der<lb/>
Kinder aufgeklebt, und von jedem Nahmen aus eine<lb/>
Linie quer in die Tafel eingekerbt wird, &#x017F;ogleich durch<lb/>
ein be&#x017F;onderes Zeichen bemerkt, und die Tafel nach<lb/>
der Schule ein&#x017F;chließt, &#x2014; am Ende jeder Woche aber<lb/>
denjenigen Kindern, welche im Laufe der&#x017F;elben die<lb/>
Schulge&#x017F;etze nach Kra&#x0364;ften beobachtet haben, &#x017F;o daß nie<lb/>
eine Klage gegen &#x017F;ie vorkam, ein mit einer pa&#x017F;&#x017F;enden -<lb/>
gedruckten oder ge&#x017F;chriebenen Jn&#x017F;chrift ver&#x017F;ehenes <hi rendition="#g">Zu-<lb/>
friedenheits-Zettelchen</hi> von &#x017F;teifem Papier zur<lb/>
Aufbewahrung in ihrem Arbeitsbeha&#x0364;ltniß zu&#x017F;tellt. &#x2014;<lb/>
Von Zeit zu Zeit ko&#x0364;nnen dann die&#x017F;e Bemerkungen in<lb/>
ein be&#x017F;onderes alle Jahre zu erneuerndes <hi rendition="#g">Buch</hi>, worin<lb/>
jedes Kind &#x017F;eine eigene Seite hat, u&#x0364;bertragen werden,<lb/>
&#x017F;o daß aus die&#x017F;em Buche jederzeit &#x017F;owohl der Fleiß<lb/>
oder Unfleiß, als das &#x017F;ittliche Verhalten eines jeden<lb/>
Kindes er&#x017F;ehen werden kaun. &#x2014; Die&#x017F;es Buch kann<lb/>
hernach von Zeit zu Zeit den Freunden und Vor&#x017F;tehern<lb/>
der An&#x017F;talt vorgelegt, u&#x0364;berhaupt kann von Zeit zu Zeit<lb/>
eine <hi rendition="#g">Cen&#x017F;ur</hi> des Verhaltens &#x017F;a&#x0364;mmtlicher Kinder vor-<lb/>
genommen, und hiebey denjenigen Kindern, welche<lb/></p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[71/0081] thun zu laſſen, und zu erwarten haben, in einer kur- zen und buͤndigen Form zuſammenzutragen, und als Schulgeſez an einer Tafel oͤffentlich in der Schule aufzuhaͤngen, ſondern auch ſtrenge Aufſicht zu fuͤh- ren, ob dieſem Geſetze wirklich in allen Theilen nach- gelebt werde. Jede Widerſetzlichkeit muß augenblicklich beſtraft, jede andere Uebertretung der Schulgeſetze, waͤre ſie auch außerhalb der Schule vorgefallen, ſo- gleich, ſobald ſie zur Kenntniß des Lehrers kommt, von dieſem geruͤgt werden. — Ueberdieß wird es ſehr gut ſeyn, wenn man jede Art von Vergehungen gegen die Schulgeſetze ſogleich auf einer Schiefertafel, auf welcher ein Papierſtreifen mit den Nahmen der Kinder aufgeklebt, und von jedem Nahmen aus eine Linie quer in die Tafel eingekerbt wird, ſogleich durch ein beſonderes Zeichen bemerkt, und die Tafel nach der Schule einſchließt, — am Ende jeder Woche aber denjenigen Kindern, welche im Laufe derſelben die Schulgeſetze nach Kraͤften beobachtet haben, ſo daß nie eine Klage gegen ſie vorkam, ein mit einer paſſenden - gedruckten oder geſchriebenen Jnſchrift verſehenes Zu- friedenheits-Zettelchen von ſteifem Papier zur Aufbewahrung in ihrem Arbeitsbehaͤltniß zuſtellt. — Von Zeit zu Zeit koͤnnen dann dieſe Bemerkungen in ein beſonderes alle Jahre zu erneuerndes Buch, worin jedes Kind ſeine eigene Seite hat, uͤbertragen werden, ſo daß aus dieſem Buche jederzeit ſowohl der Fleiß oder Unfleiß, als das ſittliche Verhalten eines jeden Kindes erſehen werden kaun. — Dieſes Buch kann hernach von Zeit zu Zeit den Freunden und Vorſtehern der Anſtalt vorgelegt, uͤberhaupt kann von Zeit zu Zeit eine Cenſur des Verhaltens ſaͤmmtlicher Kinder vor- genommen, und hiebey denjenigen Kindern, welche

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/schmidlin_kinderindustrie_1821
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/schmidlin_kinderindustrie_1821/81
Zitationshilfe: Schmidlin, Johann Gottlieb: Ueber öffentliche Kinder-Industrie-Anstalten überhaupt, und insbesondere in Württemberg. Stuttgart, 1821, S. 71. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schmidlin_kinderindustrie_1821/81>, abgerufen am 24.11.2024.