Schmidlin, Johann Gottlieb: Ueber öffentliche Kinder-Industrie-Anstalten überhaupt, und insbesondere in Württemberg. Stuttgart, 1821.thun zu lassen, und zu erwarten haben, in einer kur- thun zu laſſen, und zu erwarten haben, in einer kur- <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0081" n="71"/> thun zu laſſen, und zu erwarten haben, in einer kur-<lb/> zen und buͤndigen Form zuſammenzutragen, und als<lb/><hi rendition="#g">Schulgeſez</hi> an einer Tafel oͤffentlich in der Schule<lb/> aufzuhaͤngen, ſondern auch ſtrenge <hi rendition="#g">Aufſicht</hi> zu fuͤh-<lb/> ren, ob dieſem Geſetze wirklich in allen Theilen nach-<lb/> gelebt werde. Jede Widerſetzlichkeit muß augenblicklich<lb/><hi rendition="#g">beſtraft</hi>, jede andere Uebertretung der Schulgeſetze,<lb/> waͤre ſie auch außerhalb der Schule vorgefallen, ſo-<lb/> gleich, ſobald ſie zur Kenntniß des Lehrers kommt,<lb/> von dieſem <hi rendition="#g">geruͤgt</hi> werden. — Ueberdieß wird es ſehr<lb/> gut ſeyn, wenn man jede Art von Vergehungen gegen<lb/> die Schulgeſetze ſogleich auf einer <hi rendition="#g">Schiefertafel</hi>,<lb/> auf welcher ein Papierſtreifen mit den Nahmen der<lb/> Kinder aufgeklebt, und von jedem Nahmen aus eine<lb/> Linie quer in die Tafel eingekerbt wird, ſogleich durch<lb/> ein beſonderes Zeichen bemerkt, und die Tafel nach<lb/> der Schule einſchließt, — am Ende jeder Woche aber<lb/> denjenigen Kindern, welche im Laufe derſelben die<lb/> Schulgeſetze nach Kraͤften beobachtet haben, ſo daß nie<lb/> eine Klage gegen ſie vorkam, ein mit einer paſſenden -<lb/> gedruckten oder geſchriebenen Jnſchrift verſehenes <hi rendition="#g">Zu-<lb/> friedenheits-Zettelchen</hi> von ſteifem Papier zur<lb/> Aufbewahrung in ihrem Arbeitsbehaͤltniß zuſtellt. —<lb/> Von Zeit zu Zeit koͤnnen dann dieſe Bemerkungen in<lb/> ein beſonderes alle Jahre zu erneuerndes <hi rendition="#g">Buch</hi>, worin<lb/> jedes Kind ſeine eigene Seite hat, uͤbertragen werden,<lb/> ſo daß aus dieſem Buche jederzeit ſowohl der Fleiß<lb/> oder Unfleiß, als das ſittliche Verhalten eines jeden<lb/> Kindes erſehen werden kaun. — Dieſes Buch kann<lb/> hernach von Zeit zu Zeit den Freunden und Vorſtehern<lb/> der Anſtalt vorgelegt, uͤberhaupt kann von Zeit zu Zeit<lb/> eine <hi rendition="#g">Cenſur</hi> des Verhaltens ſaͤmmtlicher Kinder vor-<lb/> genommen, und hiebey denjenigen Kindern, welche<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [71/0081]
thun zu laſſen, und zu erwarten haben, in einer kur-
zen und buͤndigen Form zuſammenzutragen, und als
Schulgeſez an einer Tafel oͤffentlich in der Schule
aufzuhaͤngen, ſondern auch ſtrenge Aufſicht zu fuͤh-
ren, ob dieſem Geſetze wirklich in allen Theilen nach-
gelebt werde. Jede Widerſetzlichkeit muß augenblicklich
beſtraft, jede andere Uebertretung der Schulgeſetze,
waͤre ſie auch außerhalb der Schule vorgefallen, ſo-
gleich, ſobald ſie zur Kenntniß des Lehrers kommt,
von dieſem geruͤgt werden. — Ueberdieß wird es ſehr
gut ſeyn, wenn man jede Art von Vergehungen gegen
die Schulgeſetze ſogleich auf einer Schiefertafel,
auf welcher ein Papierſtreifen mit den Nahmen der
Kinder aufgeklebt, und von jedem Nahmen aus eine
Linie quer in die Tafel eingekerbt wird, ſogleich durch
ein beſonderes Zeichen bemerkt, und die Tafel nach
der Schule einſchließt, — am Ende jeder Woche aber
denjenigen Kindern, welche im Laufe derſelben die
Schulgeſetze nach Kraͤften beobachtet haben, ſo daß nie
eine Klage gegen ſie vorkam, ein mit einer paſſenden -
gedruckten oder geſchriebenen Jnſchrift verſehenes Zu-
friedenheits-Zettelchen von ſteifem Papier zur
Aufbewahrung in ihrem Arbeitsbehaͤltniß zuſtellt. —
Von Zeit zu Zeit koͤnnen dann dieſe Bemerkungen in
ein beſonderes alle Jahre zu erneuerndes Buch, worin
jedes Kind ſeine eigene Seite hat, uͤbertragen werden,
ſo daß aus dieſem Buche jederzeit ſowohl der Fleiß
oder Unfleiß, als das ſittliche Verhalten eines jeden
Kindes erſehen werden kaun. — Dieſes Buch kann
hernach von Zeit zu Zeit den Freunden und Vorſtehern
der Anſtalt vorgelegt, uͤberhaupt kann von Zeit zu Zeit
eine Cenſur des Verhaltens ſaͤmmtlicher Kinder vor-
genommen, und hiebey denjenigen Kindern, welche
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |