Schmidlin, Johann Gottlieb: Ueber öffentliche Kinder-Industrie-Anstalten überhaupt, und insbesondere in Württemberg. Stuttgart, 1821.schändlichen Beruf einer feilen Lustdirne, gebiert dem §. 3. Manche Orts-Vorsteher versichern zwar, daß aus ſchaͤndlichen Beruf einer feilen Luſtdirne, gebiert dem §. 3. Manche Orts-Vorſteher verſichern zwar, daß aus <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0014" n="4"/> ſchaͤndlichen Beruf einer feilen Luſtdirne, gebiert dem<lb/> Staate wieder Bettler, oder wandert, getroffen von<lb/> dem Fluche des Laſters, mit ſchrecklichen Krankheiten<lb/> behaftet, bis zu ihrem Tode als ein Scheuſal fuͤr die<lb/> menſchliche Geſellſchaft umher. —</p> </div><lb/> <div n="1"> <head>§. 3.</head><lb/> <p>Manche Orts-Vorſteher verſichern zwar, daß aus<lb/> ihrem Orte <hi rendition="#g">kein Kind dem Betteln nachgehe</hi>;<lb/> an ſehr vielen anderen Orten hingegen iſt beſtimmt<lb/> das Gegentheil der Fall. — Das einfachſte Mittel,<lb/> dieſen Unfug abzuſtellen, waͤre freylich, wenn die Ver-<lb/> moͤglicheren ſich entſchloͤßen und vereinigten, keinem<lb/> Bettler, und beſonders <hi rendition="#g">keinem bettelnden Kinde<lb/> mehr ein Allmoſen abzureichen</hi>, und es hat<lb/> auch bisher nicht an Aufforderungen hiezu gefehlt;<lb/> allein alle dieſe Aufforderungen haben keine ſolche Ver-<lb/> einigung zu Stande gebracht, und werden dieſelbe<lb/> wohl auch nie zu Stande bringen. — Viele ſind zwar<lb/> der Meinung, durch <hi rendition="#g">ſtrenge Polizey-Verord-<lb/> nungen</hi> gegen die Bettler und ernſtliche Handhabung<lb/> derſelben laſſe ſich das Uebel heben; allein alle bis-<lb/> herigen Verſuche und Erfahrungen beweiſen das Ge-<lb/> gentheil, und es iſt eine in neueren Zeiten beynahe<lb/> allgemein anerkannte und laut ausgeſprochene, durch<lb/> vielſeitige Erfahrungen erprobte Wahrheit, daß, beſon-<lb/> ders wenn auch vollends, wie dieß im Jahre 1817.<lb/> der Fall war, andere Neben-Umſtaͤnde den Bettel zu<lb/> entſchuldigen ſcheinen oder ſonſt beguͤnſtigen, alle bloß<lb/> negativen Polizey-Mittel nicht hinreichend ſind, die<lb/> Kinder vom Muͤßiggang und Bettel abzuhalten, wenn<lb/> nicht zugleich auch moͤglichſt anhaltende Aufſicht und<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [4/0014]
ſchaͤndlichen Beruf einer feilen Luſtdirne, gebiert dem
Staate wieder Bettler, oder wandert, getroffen von
dem Fluche des Laſters, mit ſchrecklichen Krankheiten
behaftet, bis zu ihrem Tode als ein Scheuſal fuͤr die
menſchliche Geſellſchaft umher. —
§. 3.
Manche Orts-Vorſteher verſichern zwar, daß aus
ihrem Orte kein Kind dem Betteln nachgehe;
an ſehr vielen anderen Orten hingegen iſt beſtimmt
das Gegentheil der Fall. — Das einfachſte Mittel,
dieſen Unfug abzuſtellen, waͤre freylich, wenn die Ver-
moͤglicheren ſich entſchloͤßen und vereinigten, keinem
Bettler, und beſonders keinem bettelnden Kinde
mehr ein Allmoſen abzureichen, und es hat
auch bisher nicht an Aufforderungen hiezu gefehlt;
allein alle dieſe Aufforderungen haben keine ſolche Ver-
einigung zu Stande gebracht, und werden dieſelbe
wohl auch nie zu Stande bringen. — Viele ſind zwar
der Meinung, durch ſtrenge Polizey-Verord-
nungen gegen die Bettler und ernſtliche Handhabung
derſelben laſſe ſich das Uebel heben; allein alle bis-
herigen Verſuche und Erfahrungen beweiſen das Ge-
gentheil, und es iſt eine in neueren Zeiten beynahe
allgemein anerkannte und laut ausgeſprochene, durch
vielſeitige Erfahrungen erprobte Wahrheit, daß, beſon-
ders wenn auch vollends, wie dieß im Jahre 1817.
der Fall war, andere Neben-Umſtaͤnde den Bettel zu
entſchuldigen ſcheinen oder ſonſt beguͤnſtigen, alle bloß
negativen Polizey-Mittel nicht hinreichend ſind, die
Kinder vom Muͤßiggang und Bettel abzuhalten, wenn
nicht zugleich auch moͤglichſt anhaltende Aufſicht und
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