Schmidlin, Johann Gottlieb: Ueber öffentliche Kinder-Industrie-Anstalten überhaupt, und insbesondere in Württemberg. Stuttgart, 1821.keits-Vereins, und andere Frauen von Honoratioren §. 86. Weil jedoch der Antheil, welchen die Frauenzimmer keits-Vereins, und andere Frauen von Honoratioren §. 86. Weil jedoch der Antheil, welchen die Frauenzimmer <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0127" n="117"/> keits-Vereins, und andere Frauen von Honoratioren<lb/> und angeſehenen Buͤrgern, zum Theil auch deren Toͤch-<lb/> ter, abwechslungsweiſe ſich um die Jnduſtrie-Schulen,<lb/> unentgeldlich, angenommen haben. Dieſe Frauenzim-<lb/> mer beſorgen zum Theil nicht nur die oͤconomiſchen<lb/> Angelegenheiten der Anſtalt, nahmentlich die Aufſuchung<lb/> von Arbeitsbeſtellungen, die Anſchaffung der Arbeits-<lb/> Materialien, das Aufſchreiben des Arbeits-Verdienſtes<lb/> der Kinder, und die Verwerthung der Fabricate, ſon-<lb/> dern es beſucht auch jedes derſelben wenigſtens Einmal<lb/> in der Woche, oder es beſucht jeden Tag abwechslungs-<lb/> weiſe eines dieſer Frauenzimmer die Anſtalt, theils um<lb/> den Unterricht der Maͤdchen leiten zu helfen, ihre Ar-<lb/> beiten, beſonders auch in Hinſicht auf Puͤnctlichkeit,<lb/> zu pruͤfen, und das Betragen der Maͤdchen (uͤber de-<lb/> ren Verhalten auch außerhalb der Anſtalt ſie geeignete<lb/> Erkundigungen einziehen) in Hinſicht auf Reinlichkeit,<lb/> Ordnung, und Sittlichkeit uͤberhaupt, zu beobachten,<lb/> theils um nachzuſehen, ob die Lehrerinnen auf der ei-<lb/> nen Seite es nicht an hinlaͤnglicher Unterweiſung und<lb/> Zucht der Kinder fehlen laſſen, auf der anderen Seite<lb/> aber dieſelben mit der erforderlichen Geduld und Nach-<lb/> ſicht behandeln; ſie ſuchen auf jede Art die Lehrerinnen<lb/> zu ermuntern und zu unterſtuͤtzen; was ihnen aber be-<lb/> ſonders lobens- oder tadelnswerth vorkommt, das bemer-<lb/> ken ſie in einem zu dieſem Zwecke zu haltenden Regi-<lb/> ſter, das ſie jedesmal ihrer Nachfolgerinn uͤbergeben.</p> </div><lb/> <div n="1"> <head>§. 86.</head><lb/> <p>Weil jedoch der Antheil, welchen die Frauenzimmer<lb/> an dieſem Geſchaͤfte nehmen, nicht uͤberall gleich leb-<lb/> haft iſt, und in jedem Falle ihre Aufſicht ſich in der<lb/> Regel nur uͤber die Maͤdchen erſtrecken kann, uͤber-<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [117/0127]
keits-Vereins, und andere Frauen von Honoratioren
und angeſehenen Buͤrgern, zum Theil auch deren Toͤch-
ter, abwechslungsweiſe ſich um die Jnduſtrie-Schulen,
unentgeldlich, angenommen haben. Dieſe Frauenzim-
mer beſorgen zum Theil nicht nur die oͤconomiſchen
Angelegenheiten der Anſtalt, nahmentlich die Aufſuchung
von Arbeitsbeſtellungen, die Anſchaffung der Arbeits-
Materialien, das Aufſchreiben des Arbeits-Verdienſtes
der Kinder, und die Verwerthung der Fabricate, ſon-
dern es beſucht auch jedes derſelben wenigſtens Einmal
in der Woche, oder es beſucht jeden Tag abwechslungs-
weiſe eines dieſer Frauenzimmer die Anſtalt, theils um
den Unterricht der Maͤdchen leiten zu helfen, ihre Ar-
beiten, beſonders auch in Hinſicht auf Puͤnctlichkeit,
zu pruͤfen, und das Betragen der Maͤdchen (uͤber de-
ren Verhalten auch außerhalb der Anſtalt ſie geeignete
Erkundigungen einziehen) in Hinſicht auf Reinlichkeit,
Ordnung, und Sittlichkeit uͤberhaupt, zu beobachten,
theils um nachzuſehen, ob die Lehrerinnen auf der ei-
nen Seite es nicht an hinlaͤnglicher Unterweiſung und
Zucht der Kinder fehlen laſſen, auf der anderen Seite
aber dieſelben mit der erforderlichen Geduld und Nach-
ſicht behandeln; ſie ſuchen auf jede Art die Lehrerinnen
zu ermuntern und zu unterſtuͤtzen; was ihnen aber be-
ſonders lobens- oder tadelnswerth vorkommt, das bemer-
ken ſie in einem zu dieſem Zwecke zu haltenden Regi-
ſter, das ſie jedesmal ihrer Nachfolgerinn uͤbergeben.
§. 86.
Weil jedoch der Antheil, welchen die Frauenzimmer
an dieſem Geſchaͤfte nehmen, nicht uͤberall gleich leb-
haft iſt, und in jedem Falle ihre Aufſicht ſich in der
Regel nur uͤber die Maͤdchen erſtrecken kann, uͤber-
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