Schmidlin, Johann Gottlieb: Ueber öffentliche Kinder-Industrie-Anstalten überhaupt, und insbesondere in Württemberg. Stuttgart, 1821.werden, wie denn auch wirklich dieselben in vielen §. 85. Die Lehrer und Lehrerinnen und die Aufseher und werden, wie denn auch wirklich dieſelben in vielen §. 85. Die Lehrer und Lehrerinnen und die Aufſeher und <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0126" n="116"/> werden, wie denn auch wirklich dieſelben in vielen<lb/> wuͤrttembergiſchen Jnduſtrie-Schulen dieſes Geſchaͤfte<lb/> gerne, und zwar groͤßtentheils ohne beſondere Beloh-<lb/> nung, uͤbernommen haben. Es gibt auch Orte, wo<lb/> der <hi rendition="#g">Hausvater</hi>, in deſſen Wohnung die Jnduſtrie-<lb/> Schule ſich befindet, oder wenn dieſelbe in dem Hoſpi-<lb/> tal ihr Local hat, der <hi rendition="#g">Spital-Aufſeher</hi>, gegen eine<lb/> kleine Belohnung, dieſe Verrichtungen beſorgt, und nur<lb/> in Stuttgardt und Tuͤbingen, wo bey einer ſehr gro-<lb/> ßen Anzahl von Kindern die Jnduſtrie-Anſtalt ein eige-<lb/> nes Gebaͤude beſitzt, und daſſelbe allein ausfuͤllt, hat<lb/> man bis jetzt die Anſtellung eines beſonderen <hi rendition="#g">Haus-<lb/> meiſters</hi> zur Aufſicht uͤber dieſes Gebaͤude, zur Auf-<lb/> bewahrung der Vorraͤthe, zu Beſorgung der uͤbrigen<lb/> oͤconomiſchen Angelegenheiten, und zu Fuͤhrung der<lb/> Rechnungen -, nur in Stuttgardt die Aufſtellung<lb/> eines beſonderen <hi rendition="#g">Aufſehers fuͤr die Knaben noͤ-<lb/> thig</hi> gefunden.</p> </div><lb/> <div n="1"> <head>§. 85.</head><lb/> <p>Die Lehrer und Lehrerinnen und die Aufſeher und<lb/> Aufſeherinnen ſelbſt muͤſſen dann freylich mit den Schuͤ-<lb/> lern ebenfalls wieder unter einer hoͤheren Leitung und<lb/> Aufſicht ſtehen. — Dieſe Leitung und Aufſicht haben<lb/> aber bisher an den meiſten Orten <hi rendition="#g">Mitglieder des<lb/> Wohlthaͤtigkeits-Vereins</hi> gerne, und zwar un-<lb/> entgeldlich uͤbernommen. — Beſonders haben ſich in<lb/> dieſer Hinſicht bisher an vielen Orten die <hi rendition="#g">weiblichen<lb/> Mitglieder</hi> dieſes Vereins ſehr ruͤhmlich und nuͤtz-<lb/> lich ausgezeichnet, indem theils einzelne von ihnen, be-<lb/> ſonders unter anderen die Gattinnen der Orts-Geiſtli-<lb/> chen, theils ein aus ihrer Mitte gewaͤhlter Ausſchuß,<lb/> theils ſaͤmmtliche weibliche Mitglieder des Wohlthaͤtig-<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [116/0126]
werden, wie denn auch wirklich dieſelben in vielen
wuͤrttembergiſchen Jnduſtrie-Schulen dieſes Geſchaͤfte
gerne, und zwar groͤßtentheils ohne beſondere Beloh-
nung, uͤbernommen haben. Es gibt auch Orte, wo
der Hausvater, in deſſen Wohnung die Jnduſtrie-
Schule ſich befindet, oder wenn dieſelbe in dem Hoſpi-
tal ihr Local hat, der Spital-Aufſeher, gegen eine
kleine Belohnung, dieſe Verrichtungen beſorgt, und nur
in Stuttgardt und Tuͤbingen, wo bey einer ſehr gro-
ßen Anzahl von Kindern die Jnduſtrie-Anſtalt ein eige-
nes Gebaͤude beſitzt, und daſſelbe allein ausfuͤllt, hat
man bis jetzt die Anſtellung eines beſonderen Haus-
meiſters zur Aufſicht uͤber dieſes Gebaͤude, zur Auf-
bewahrung der Vorraͤthe, zu Beſorgung der uͤbrigen
oͤconomiſchen Angelegenheiten, und zu Fuͤhrung der
Rechnungen -, nur in Stuttgardt die Aufſtellung
eines beſonderen Aufſehers fuͤr die Knaben noͤ-
thig gefunden.
§. 85.
Die Lehrer und Lehrerinnen und die Aufſeher und
Aufſeherinnen ſelbſt muͤſſen dann freylich mit den Schuͤ-
lern ebenfalls wieder unter einer hoͤheren Leitung und
Aufſicht ſtehen. — Dieſe Leitung und Aufſicht haben
aber bisher an den meiſten Orten Mitglieder des
Wohlthaͤtigkeits-Vereins gerne, und zwar un-
entgeldlich uͤbernommen. — Beſonders haben ſich in
dieſer Hinſicht bisher an vielen Orten die weiblichen
Mitglieder dieſes Vereins ſehr ruͤhmlich und nuͤtz-
lich ausgezeichnet, indem theils einzelne von ihnen, be-
ſonders unter anderen die Gattinnen der Orts-Geiſtli-
chen, theils ein aus ihrer Mitte gewaͤhlter Ausſchuß,
theils ſaͤmmtliche weibliche Mitglieder des Wohlthaͤtig-
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