der Prätendent zu Rom geheget und verpfleget werden.
21. Holland und die Nordische Cronen ge- hören nicht in des Papsts Kirchen-Sprengel, doch muß er, nach Beschaffenheit der Conjun- cturen, durch andere Potentaten, Collisions und Diffidentz unter ihnen anstifften.
22. Es fraget sich, ob man zu Rom, auch an Rußland zu gedencken Ursach habe?
23. Vor Polen träget der Papst, theils we- gen der Türcken, theils wegen Unterdrückung der Dißidenten, Sorge; hat aber gegenwärtig auch mit den Polen Verdrießlichkeit.
24. Was sonsten eine Jnfluentz fast in der gantzen Welt Händel hat, rühret her von sei- nem geistlichen Amt.
25. Hieher gehörige Schrifften.
VI.Die Prätensiones und Ansprüche.
1. Jn den Registern der Päpstlichen Can- tzelley zu Rom, befindet sich eine grosse Anzahl von Activ-Prätensionen des Päpstlichen Stuhls.
2. Weil sie aber aus dem Grund der prä- tendirten Stadthalterschafft herfliessen, und die Besitzer derjenigen Königreiche und Staaten, darauf er prätendiret ein Dominium directum zu haben, solches nicht zustehen, so ist leicht zu erachten, was davon zu halten.
3. Ca-
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und inſonderheit vom Staat des Papſts.
der Praͤtendent zu Rom geheget und verpfleget werden.
21. Holland und die Nordiſche Cronen ge- hoͤren nicht in des Papſts Kirchen-Sprengel, doch muß er, nach Beſchaffenheit der Conjun- cturen, durch andere Potentaten, Colliſions und Diffidentz unter ihnen anſtifften.
22. Es fraget ſich, ob man zu Rom, auch an Rußland zu gedencken Urſach habe?
23. Vor Polen traͤget der Papſt, theils we- gen der Tuͤrcken, theils wegen Unterdruͤckung der Dißidenten, Sorge; hat aber gegenwaͤrtig auch mit den Polen Verdrießlichkeit.
24. Was ſonſten eine Jnfluentz faſt in der gantzen Welt Haͤndel hat, ruͤhret her von ſei- nem geiſtlichen Amt.
25. Hieher gehoͤrige Schrifften.
VI.Die Praͤtenſiones und Anſpruͤche.
1. Jn den Regiſtern der Paͤpſtlichen Can- tzelley zu Rom, befindet ſich eine groſſe Anzahl von Activ-Praͤtenſionen des Paͤpſtlichen Stuhls.
2. Weil ſie aber aus dem Grund der praͤ- tendirten Stadthalterſchafft herflieſſen, und die Beſitzer derjenigen Koͤnigreiche und Staaten, darauf er praͤtendiret ein Dominium directum zu haben, ſolches nicht zuſtehen, ſo iſt leicht zu erachten, was davon zu halten.
3. Ca-
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und inſonderheit vom Staat des Papſts.
der Praͤtendent zu Rom geheget und verpfleget
werden.
21. Holland und die Nordiſche Cronen ge-
hoͤren nicht in des Papſts Kirchen-Sprengel,
doch muß er, nach Beſchaffenheit der Conjun-
cturen, durch andere Potentaten, Colliſions
und Diffidentz unter ihnen anſtifften.
22. Es fraget ſich, ob man zu Rom, auch
an Rußland zu gedencken Urſach habe?
23. Vor Polen traͤget der Papſt, theils we-
gen der Tuͤrcken, theils wegen Unterdruͤckung
der Dißidenten, Sorge; hat aber gegenwaͤrtig
auch mit den Polen Verdrießlichkeit.
24. Was ſonſten eine Jnfluentz faſt in der
gantzen Welt Haͤndel hat, ruͤhret her von ſei-
nem geiſtlichen Amt.
25. Hieher gehoͤrige Schrifften.
VI. Die Praͤtenſiones und Anſpruͤche.
1. Jn den Regiſtern der Paͤpſtlichen Can-
tzelley zu Rom, befindet ſich eine groſſe Anzahl
von Activ-Praͤtenſionen des Paͤpſtlichen
Stuhls.
2. Weil ſie aber aus dem Grund der praͤ-
tendirten Stadthalterſchafft herflieſſen, und die
Beſitzer derjenigen Koͤnigreiche und Staaten,
darauf er praͤtendiret ein Dominium directum
zu haben, ſolches nicht zuſtehen, ſo iſt leicht zu
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Schmeizel, Martin: Einleitung Zur Staats-Wissenschafft. Halle, 1732, S. 233. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schmeizel_staatswissenschafft_1732/261>, abgerufen am 16.02.2025.
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