3. Catalogus solcher Reiche, wie auch Grund und Ungrund derer darauf formirten Präten- sionen.
4. Die Paßiv-Prätensiones sind, des Her- tzogs von Modena auf Valle di Comachio, des Hertzogs zu Parma auf Castro, des Hertzogs von Savoyen auf einige prätendirte Lehn, des Römischen Reichs auf Parma und Piacenza u. s. w.
5. Hieher gehörige Schrifften.
VII.Von dem Wappen.
1. Ein jeder Papst führet sein Familien- Wappen, aber als Papst, setzet er die dreyfa- che Crone und zwey Schlüssel oben drauf.
2. Beschreibung vom Wappen des heutigen Papsts Clementis XII.
III. Staats-Historie des Papsts, als eines weltlichen Fürsten.
1. Ein weltlicher Fürst ist, der eigene Reiche und Lande hat, und über selbige eine Politische Herrschafft und Regiment führet.
2. Da nun die erste Bischöffe zu Rom lan- ge Zeiten durch, nichts eigenes gehabt, sondern von ihren Zuhörern versorget und erhalten worden, so fraget sichs, wie und wenn sie, an Land und Leuten etwas eigenes erhalten, mit- hin angefangen weltliche Fürsten zu werden?
3. Sie
XV. Von Jtalien
3. Catalogus ſolcher Reiche, wie auch Grund und Ungrund derer darauf formirten Praͤten- ſionen.
4. Die Paßiv-Praͤtenſiones ſind, des Her- tzogs von Modena auf Valle di Comachio, des Hertzogs zu Parma auf Caſtro, des Hertzogs von Savoyen auf einige praͤtendirte Lehn, des Roͤmiſchen Reichs auf Parma und Piacenza u. ſ. w.
5. Hieher gehoͤrige Schrifften.
VII.Von dem Wappen.
1. Ein jeder Papſt fuͤhret ſein Familien- Wappen, aber als Papſt, ſetzet er die dreyfa- che Crone und zwey Schluͤſſel oben drauf.
2. Beſchreibung vom Wappen des heutigen Papſts Clementis XII.
III. Staats-Hiſtorie des Papſts, als eines weltlichen Fuͤrſten.
1. Ein weltlicher Fuͤrſt iſt, der eigene Reiche und Lande hat, und uͤber ſelbige eine Politiſche Herrſchafft und Regiment fuͤhret.
2. Da nun die erſte Biſchoͤffe zu Rom lan- ge Zeiten durch, nichts eigenes gehabt, ſondern von ihren Zuhoͤrern verſorget und erhalten worden, ſo fraget ſichs, wie und wenn ſie, an Land und Leuten etwas eigenes erhalten, mit- hin angefangen weltliche Fuͤrſten zu werden?
3. Sie
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XV. Von Jtalien
3. Catalogus ſolcher Reiche, wie auch Grund
und Ungrund derer darauf formirten Praͤten-
ſionen.
4. Die Paßiv-Praͤtenſiones ſind, des Her-
tzogs von Modena auf Valle di Comachio, des
Hertzogs zu Parma auf Caſtro, des Hertzogs
von Savoyen auf einige praͤtendirte Lehn, des
Roͤmiſchen Reichs auf Parma und Piacenza
u. ſ. w.
5. Hieher gehoͤrige Schrifften.
VII. Von dem Wappen.
1. Ein jeder Papſt fuͤhret ſein Familien-
Wappen, aber als Papſt, ſetzet er die dreyfa-
che Crone und zwey Schluͤſſel oben drauf.
2. Beſchreibung vom Wappen des heutigen
Papſts Clementis XII.
III. Staats-Hiſtorie des Papſts, als
eines weltlichen Fuͤrſten.
1. Ein weltlicher Fuͤrſt iſt, der eigene Reiche
und Lande hat, und uͤber ſelbige eine Politiſche
Herrſchafft und Regiment fuͤhret.
2. Da nun die erſte Biſchoͤffe zu Rom lan-
ge Zeiten durch, nichts eigenes gehabt, ſondern
von ihren Zuhoͤrern verſorget und erhalten
worden, ſo fraget ſichs, wie und wenn ſie, an
Land und Leuten etwas eigenes erhalten, mit-
hin angefangen weltliche Fuͤrſten zu werden?
3. Sie
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Schmeizel, Martin: Einleitung Zur Staats-Wissenschafft. Halle, 1732, S. 234. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schmeizel_staatswissenschafft_1732/262>, abgerufen am 16.07.2024.
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