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Schleiermacher, Friedrich: Hermeneutik und Kritik. Berlin, 1838.

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Mögen nun daraus wieder abweichende Privathandschriften ent-
standen sein, es ist unerweislich, daß dieselbe aus Vergleichung
von mehreren Handschriften, die einen verschiedenen Typus gehabt,
gemacht sind. Die öffentlichen Handschriften nahmen gewiß nicht
sobald von den Privathandschriften Verschiedenheiten an. Das
führt wieder auf den Charakter des am meisten Verbreiteten zu-
rück, und hier ist der Hauptgegensaz der zwischen den griechisch-
lateinischen und den rein griechischen Handschriften.

Außer den Handschriften werden als Zeugnisse des Textes noch
die Citate der Kirchenväter und die alten Übersezungen angeführt.

Wenn wir in patristischen Schriften, z. B. besonders bei Origenes
und Hieronymus, Stellen finden, wo die Rede ist von einer Verschie-
denheit im neutest. Text, so liegt darin allerdings ein bestimmtes
Zeugniß, welches älter ist, als die meisten unserer Handschriften,
und gar sehr zu gebrauchen. Gewöhnlich meint man aber alle
neutest. Citate in den Kirchenvätern überhaupt. Darin ist nun
zwar allerdings immer etwas, aber solche Citate sind mit großer
Vorsicht zu gebrauchen, weil wir nicht behaupten können, daß
die Kirchenväter die Stellen des N. T. immer buchstäblich an-
führen. Denken wir uns namentlich Citationen in den Homilien
des Chrysostomus und Anderer. Da hat der Vortragende wol
bei der Hauptstelle, die er behandelte, das N. T. vor sich gehabt,
und gesprochen, wie er es in seinem Codex fand, andere Stellen
aber frei aus dem Gedächtniß citirt. In diesen lezteren also liegt kein
Beweisgrund für eine verschiedene Leseart. Aber in Beziehung auf
die Textesabschnitte selbst, welche die Kirchenväter in ihren Homi-
lien commentiren, entsteht die Frage, ob die Abschnitte der Schrift,
welche in Handschriften der KVV. den Homilien vorangestellt
sind, ursprünglich so von den Homileten gelesen, oder von den
spätern Abschreibern aus ihren eigenen Exemplaren genommen
worden sind? Ist nun dieß schwer zu entscheiden, so haben auch
solche Texte keine bestimmte Auctorität. Anders ist es, wenn
in der homiletischen Behandlung auf den Text zurückgegangen
wird und man daraus erkennen kann, wie der Homilet in seinem

Moͤgen nun daraus wieder abweichende Privathandſchriften ent-
ſtanden ſein, es iſt unerweislich, daß dieſelbe aus Vergleichung
von mehreren Handſchriften, die einen verſchiedenen Typus gehabt,
gemacht ſind. Die oͤffentlichen Handſchriften nahmen gewiß nicht
ſobald von den Privathandſchriften Verſchiedenheiten an. Das
fuͤhrt wieder auf den Charakter des am meiſten Verbreiteten zu-
ruͤck, und hier iſt der Hauptgegenſaz der zwiſchen den griechiſch-
lateiniſchen und den rein griechiſchen Handſchriften.

Außer den Handſchriften werden als Zeugniſſe des Textes noch
die Citate der Kirchenvaͤter und die alten Überſezungen angefuͤhrt.

Wenn wir in patriſtiſchen Schriften, z. B. beſonders bei Origenes
und Hieronymus, Stellen finden, wo die Rede iſt von einer Verſchie-
denheit im neuteſt. Text, ſo liegt darin allerdings ein beſtimmtes
Zeugniß, welches aͤlter iſt, als die meiſten unſerer Handſchriften,
und gar ſehr zu gebrauchen. Gewoͤhnlich meint man aber alle
neuteſt. Citate in den Kirchenvaͤtern uͤberhaupt. Darin iſt nun
zwar allerdings immer etwas, aber ſolche Citate ſind mit großer
Vorſicht zu gebrauchen, weil wir nicht behaupten koͤnnen, daß
die Kirchenvaͤter die Stellen des N. T. immer buchſtaͤblich an-
fuͤhren. Denken wir uns namentlich Citationen in den Homilien
des Chryſoſtomus und Anderer. Da hat der Vortragende wol
bei der Hauptſtelle, die er behandelte, das N. T. vor ſich gehabt,
und geſprochen, wie er es in ſeinem Codex fand, andere Stellen
aber frei aus dem Gedaͤchtniß citirt. In dieſen lezteren alſo liegt kein
Beweisgrund fuͤr eine verſchiedene Leſeart. Aber in Beziehung auf
die Textesabſchnitte ſelbſt, welche die Kirchenvaͤter in ihren Homi-
lien commentiren, entſteht die Frage, ob die Abſchnitte der Schrift,
welche in Handſchriften der KVV. den Homilien vorangeſtellt
ſind, urſpruͤnglich ſo von den Homileten geleſen, oder von den
ſpaͤtern Abſchreibern aus ihren eigenen Exemplaren genommen
worden ſind? Iſt nun dieß ſchwer zu entſcheiden, ſo haben auch
ſolche Texte keine beſtimmte Auctoritaͤt. Anders iſt es, wenn
in der homiletiſchen Behandlung auf den Text zuruͤckgegangen
wird und man daraus erkennen kann, wie der Homilet in ſeinem

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[320/0344] Moͤgen nun daraus wieder abweichende Privathandſchriften ent- ſtanden ſein, es iſt unerweislich, daß dieſelbe aus Vergleichung von mehreren Handſchriften, die einen verſchiedenen Typus gehabt, gemacht ſind. Die oͤffentlichen Handſchriften nahmen gewiß nicht ſobald von den Privathandſchriften Verſchiedenheiten an. Das fuͤhrt wieder auf den Charakter des am meiſten Verbreiteten zu- ruͤck, und hier iſt der Hauptgegenſaz der zwiſchen den griechiſch- lateiniſchen und den rein griechiſchen Handſchriften. Außer den Handſchriften werden als Zeugniſſe des Textes noch die Citate der Kirchenvaͤter und die alten Überſezungen angefuͤhrt. Wenn wir in patriſtiſchen Schriften, z. B. beſonders bei Origenes und Hieronymus, Stellen finden, wo die Rede iſt von einer Verſchie- denheit im neuteſt. Text, ſo liegt darin allerdings ein beſtimmtes Zeugniß, welches aͤlter iſt, als die meiſten unſerer Handſchriften, und gar ſehr zu gebrauchen. Gewoͤhnlich meint man aber alle neuteſt. Citate in den Kirchenvaͤtern uͤberhaupt. Darin iſt nun zwar allerdings immer etwas, aber ſolche Citate ſind mit großer Vorſicht zu gebrauchen, weil wir nicht behaupten koͤnnen, daß die Kirchenvaͤter die Stellen des N. T. immer buchſtaͤblich an- fuͤhren. Denken wir uns namentlich Citationen in den Homilien des Chryſoſtomus und Anderer. Da hat der Vortragende wol bei der Hauptſtelle, die er behandelte, das N. T. vor ſich gehabt, und geſprochen, wie er es in ſeinem Codex fand, andere Stellen aber frei aus dem Gedaͤchtniß citirt. In dieſen lezteren alſo liegt kein Beweisgrund fuͤr eine verſchiedene Leſeart. Aber in Beziehung auf die Textesabſchnitte ſelbſt, welche die Kirchenvaͤter in ihren Homi- lien commentiren, entſteht die Frage, ob die Abſchnitte der Schrift, welche in Handſchriften der KVV. den Homilien vorangeſtellt ſind, urſpruͤnglich ſo von den Homileten geleſen, oder von den ſpaͤtern Abſchreibern aus ihren eigenen Exemplaren genommen worden ſind? Iſt nun dieß ſchwer zu entſcheiden, ſo haben auch ſolche Texte keine beſtimmte Auctoritaͤt. Anders iſt es, wenn in der homiletiſchen Behandlung auf den Text zuruͤckgegangen wird und man daraus erkennen kann, wie der Homilet in ſeinem

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Zitationshilfe: Schleiermacher, Friedrich: Hermeneutik und Kritik. Berlin, 1838, S. 320. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schleiermacher_hermeneutik_1838/344>, abgerufen am 22.12.2024.