Schiller, Friedrich: Wilhelm Tell. Tübingen, 1804. Meier Dann wären Wir Sklaven und verdienten es zu seyn! Auf der Mauer Der sei gestossen aus dem Recht der Schweitzer, Wer von Ergebung spricht an Oesterreich! -- Landammann, ich bestehe drauf, dieß sey Das erste Landsgesetz, das wir hier geben. Melchthal So sei's. Wer von Ergebung spricht an Oestreich, Soll rechtlos seyn und aller Ehren baar, Kein Landmann nehm' ihn auf an seinem Feuer. Alle (heben die rechte Hand auf) Wir wollen es, das sey Gesetz! Reding (nach einer Pause) Es ist's. Rösselmann
Jezt seid ihr frei, ihr seid's durch dieß Gesetz, Nicht durch Gewalt soll Oesterreich ertrotzen Was es durch freundlich Werben nicht erhielt -- Meier Dann waͤren Wir Sklaven und verdienten es zu ſeyn! Auf der Mauer Der ſei geſtoſſen aus dem Recht der Schweitzer, Wer von Ergebung ſpricht an Oeſterreich! — Landammann, ich beſtehe drauf, dieß ſey Das erſte Landsgeſetz, das wir hier geben. Melchthal So ſei’s. Wer von Ergebung ſpricht an Oeſtreich, Soll rechtlos ſeyn und aller Ehren baar, Kein Landmann nehm’ ihn auf an ſeinem Feuer. Alle (heben die rechte Hand auf) Wir wollen es, das ſey Geſetz! Reding (nach einer Pauſe) Es iſt’s. Roͤſſelmann
Jezt ſeid ihr frei, ihr ſeid’s durch dieß Geſetz, Nicht durch Gewalt ſoll Oeſterreich ertrotzen Was es durch freundlich Werben nicht erhielt — <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0106" n="92"/> <sp who="#MEI"> <speaker> <hi rendition="#g">Meier</hi> </speaker><lb/> <p>Dann waͤren<lb/> Wir Sklaven und verdienten es zu ſeyn!</p><lb/> </sp> <sp who="#AUF"> <speaker> <hi rendition="#g">Auf der Mauer</hi> </speaker><lb/> <p>Der ſei geſtoſſen aus dem Recht der Schweitzer,<lb/> Wer von Ergebung ſpricht an Oeſterreich!<lb/> — Landammann, ich beſtehe drauf, dieß ſey<lb/> Das erſte Landsgeſetz, das wir hier geben.</p><lb/> </sp> <sp who="#MEL"> <speaker> <hi rendition="#g">Melchthal</hi> </speaker><lb/> <p>So ſei’s. Wer von Ergebung ſpricht an Oeſtreich,<lb/> Soll rechtlos ſeyn und aller Ehren baar,<lb/> Kein Landmann nehm’ ihn auf an ſeinem Feuer.</p><lb/> </sp> <sp who="#ALL"> <speaker> <hi rendition="#g">Alle</hi> </speaker><lb/> <stage>(heben die rechte Hand auf)</stage><lb/> <p>Wir wollen es, das ſey Geſetz!</p><lb/> </sp> <sp who="#RED"> <speaker> <hi rendition="#g">Reding</hi> </speaker> <stage>(nach einer Pauſe)</stage><lb/> <p>Es iſt’s.</p><lb/> </sp> <sp who="#ROE"> <speaker> <hi rendition="#g">Roͤſſelmann</hi> </speaker><lb/> <p>Jezt ſeid ihr frei, ihr ſeid’s durch dieß Geſetz,<lb/> Nicht durch Gewalt ſoll Oeſterreich ertrotzen<lb/> Was es durch freundlich Werben nicht erhielt —</p><lb/> </sp> </div> </div> </body> </text> </TEI> [92/0106]
Meier
Dann waͤren
Wir Sklaven und verdienten es zu ſeyn!
Auf der Mauer
Der ſei geſtoſſen aus dem Recht der Schweitzer,
Wer von Ergebung ſpricht an Oeſterreich!
— Landammann, ich beſtehe drauf, dieß ſey
Das erſte Landsgeſetz, das wir hier geben.
Melchthal
So ſei’s. Wer von Ergebung ſpricht an Oeſtreich,
Soll rechtlos ſeyn und aller Ehren baar,
Kein Landmann nehm’ ihn auf an ſeinem Feuer.
Alle
(heben die rechte Hand auf)
Wir wollen es, das ſey Geſetz!
Reding (nach einer Pauſe)
Es iſt’s.
Roͤſſelmann
Jezt ſeid ihr frei, ihr ſeid’s durch dieß Geſetz,
Nicht durch Gewalt ſoll Oeſterreich ertrotzen
Was es durch freundlich Werben nicht erhielt —
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |