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Schiller, Friedrich: Geschichte des dreyßigjährigen Kriegs. Frankfurt u. a., 1792.

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Beherrscher Schwedens, den Religionszustand des Reichs abzuändern. Aber schon Gustavs zweyter Sohn und zweyter Nachfolger, Johann, trat zu dem Pabstthum zurück, und dessen Sohn, Sigismund, zugleich König von Pohlen, erlaubte sich Schritte, welche zum Untergang der Verfassung und der herrschenden Kirche abzielten. Karln, Herzog von Südermanland, Gustavs dritten Sohn an ihrer Spize, thaten die Stände einen herzhaften Widerstand, woraus zulezt ein offenbarer Bürgerkrieg zwischen dem Oheim und Neffen, zwischen dem König und der Nation sich entzündete. Herzog Karl, während der Abwesenheit des Königs Verweser des Reichs, benuzte Sigismunds lange Residenz in Pohlen und den gerechten Unwillen der Stände, die Nation sich aufs engste zu verbinden, und seinem eigenen Hause unvermerkt den Weg zum Throne zu bahnen. Die schlechten Maßregeln Sigismunds beförderten seine Absicht nicht wenig. Eine allgemeine Reichsversammlung erlaubte sich, zum Vortheil des Reichsverwesers, von dem Recht der Erstgeburt abzuweichen, welches Gustav Wasa in der Schwedischen Thronfolge eingeführt hatte, und sezte den Herzog von Südermanland auf den Thron, von welchem Sigismund mit seiner ganzen Nachkommenschaft feyerlich ausgeschlossen wurde. Der Sohn des neuen Königs, der unter dem Namen Karls IX regierte, war Gustav Adolph, dem aus eben diesem Grunde die Anhänger Sigismunds, als dem Sohn eines Thronräubers, die Anerkennung versagten. Aber wenn die Verbindlichkeit zwischen König und Volk gegenseitig ist, wenn sich Staaten nicht wie eine todte Waare von einer Hand zur andern forterben, so muß es einer ganzen, einstimmig handelnden Nation erlaubt seyn, einem eidbrüchigen Beherrscher ihre Pflicht aufzukündigen, und seinen Plaz durch einen Würdigern zu besezen.

Gustav Adolph hatte das siebzehnte Jahr noch nicht vollendet, als der Schwedische Thron durch den

Beherrscher Schwedens, den Religionszustand des Reichs abzuändern. Aber schon Gustavs zweyter Sohn und zweyter Nachfolger, Johann, trat zu dem Pabstthum zurück, und dessen Sohn, Sigismund, zugleich König von Pohlen, erlaubte sich Schritte, welche zum Untergang der Verfassung und der herrschenden Kirche abzielten. Karln, Herzog von Südermanland, Gustavs dritten Sohn an ihrer Spize, thaten die Stände einen herzhaften Widerstand, woraus zulezt ein offenbarer Bürgerkrieg zwischen dem Oheim und Neffen, zwischen dem König und der Nation sich entzündete. Herzog Karl, während der Abwesenheit des Königs Verweser des Reichs, benuzte Sigismunds lange Residenz in Pohlen und den gerechten Unwillen der Stände, die Nation sich aufs engste zu verbinden, und seinem eigenen Hause unvermerkt den Weg zum Throne zu bahnen. Die schlechten Maßregeln Sigismunds beförderten seine Absicht nicht wenig. Eine allgemeine Reichsversammlung erlaubte sich, zum Vortheil des Reichsverwesers, von dem Recht der Erstgeburt abzuweichen, welches Gustav Wasa in der Schwedischen Thronfolge eingeführt hatte, und sezte den Herzog von Südermanland auf den Thron, von welchem Sigismund mit seiner ganzen Nachkommenschaft feyerlich ausgeschlossen wurde. Der Sohn des neuen Königs, der unter dem Namen Karls IX regierte, war Gustav Adolph, dem aus eben diesem Grunde die Anhänger Sigismunds, als dem Sohn eines Thronräubers, die Anerkennung versagten. Aber wenn die Verbindlichkeit zwischen König und Volk gegenseitig ist, wenn sich Staaten nicht wie eine todte Waare von einer Hand zur andern forterben, so muß es einer ganzen, einstimmig handelnden Nation erlaubt seyn, einem eidbrüchigen Beherrscher ihre Pflicht aufzukündigen, und seinen Plaz durch einen Würdigern zu besezen.

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[117/0125] Beherrscher Schwedens, den Religionszustand des Reichs abzuändern. Aber schon Gustavs zweyter Sohn und zweyter Nachfolger, Johann, trat zu dem Pabstthum zurück, und dessen Sohn, Sigismund, zugleich König von Pohlen, erlaubte sich Schritte, welche zum Untergang der Verfassung und der herrschenden Kirche abzielten. Karln, Herzog von Südermanland, Gustavs dritten Sohn an ihrer Spize, thaten die Stände einen herzhaften Widerstand, woraus zulezt ein offenbarer Bürgerkrieg zwischen dem Oheim und Neffen, zwischen dem König und der Nation sich entzündete. Herzog Karl, während der Abwesenheit des Königs Verweser des Reichs, benuzte Sigismunds lange Residenz in Pohlen und den gerechten Unwillen der Stände, die Nation sich aufs engste zu verbinden, und seinem eigenen Hause unvermerkt den Weg zum Throne zu bahnen. Die schlechten Maßregeln Sigismunds beförderten seine Absicht nicht wenig. Eine allgemeine Reichsversammlung erlaubte sich, zum Vortheil des Reichsverwesers, von dem Recht der Erstgeburt abzuweichen, welches Gustav Wasa in der Schwedischen Thronfolge eingeführt hatte, und sezte den Herzog von Südermanland auf den Thron, von welchem Sigismund mit seiner ganzen Nachkommenschaft feyerlich ausgeschlossen wurde. Der Sohn des neuen Königs, der unter dem Namen Karls IX regierte, war Gustav Adolph, dem aus eben diesem Grunde die Anhänger Sigismunds, als dem Sohn eines Thronräubers, die Anerkennung versagten. Aber wenn die Verbindlichkeit zwischen König und Volk gegenseitig ist, wenn sich Staaten nicht wie eine todte Waare von einer Hand zur andern forterben, so muß es einer ganzen, einstimmig handelnden Nation erlaubt seyn, einem eidbrüchigen Beherrscher ihre Pflicht aufzukündigen, und seinen Plaz durch einen Würdigern zu besezen. Gustav Adolph hatte das siebzehnte Jahr noch nicht vollendet, als der Schwedische Thron durch den

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Zitationshilfe: Schiller, Friedrich: Geschichte des dreyßigjährigen Kriegs. Frankfurt u. a., 1792, S. 117. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schiller_krieg_1792/125>, abgerufen am 01.05.2024.