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Schenk, Gottfried Anton: Geschicht–Beschreibung der Stadt Wißbaden. Frankfurt (Main), 1758.

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hat werden wollen, vorsetzlich abgethan worden. Sie bestunden meistens aus lauter Gerichts-Verhandlungen, Rechnungen, Kauf-Contracten, Erbtheilungen, und anderen dergleichen gemeinen Stadt-Schriften, und waren die älteste unter denselben von dem 14 Jahrhundert. Die übrige, welche man annoch vor brauchbarer bey den Stadt-Angelegenheiten geachtet hat, sind beybehalten worden, und werden dieselbe noch jetzo in der benennten Schrift-Cammer dieses Thurns verwahret. Es ist übrigens dieser Uhr-Thurn in dem Jahr 1753 durch Aufsetzung eines gantz neuen Stock-Werckes um ein gutes Theil erhöhet worden. Das Untere Stadt-Thor, durch welches man den Eingang in die vormalige, oft-benennte, kleine Stadt, von aussen her, gehabt hat, und welches in den alten Wißbadischen Schriften gemeiniglich die Neder- oder Niedere, wie auch Unter Stadt-Port genennet wird, heisset heut zu Tage schlechthin das Stadt-Thor. Es wird zwar dasselbe auch, seit einiger Zeit, von verschiedenen Bewohnern dieses kleinen Stadt-Theils das Franckfurter Thor, weil sie nach Franckfurt am Mayn gehende Land- und Post-Strasse durch dasselbe durchgehet, genennet. Es ist aber diese Benennung von keinem allgemeinen und bekannten Gebrauch in Wißbaden. Es stehet dieses Thor, seiner Haupt-Verfassung nach, und was den inneren Thurn desselben

hat werden wollen, vorsetzlich abgethan worden. Sie bestunden meistens aus lauter Gerichts-Verhandlungen, Rechnungen, Kauf-Contracten, Erbtheilungen, und anderen dergleichen gemeinen Stadt-Schriften, und waren die älteste unter denselben von dem 14 Jahrhundert. Die übrige, welche man annoch vor brauchbarer bey den Stadt-Angelegenheiten geachtet hat, sind beybehalten worden, und werden dieselbe noch jetzo in der benennten Schrift-Cammer dieses Thurns verwahret. Es ist übrigens dieser Uhr-Thurn in dem Jahr 1753 durch Aufsetzung eines gantz neuen Stock-Werckes um ein gutes Theil erhöhet worden. Das Untere Stadt-Thor, durch welches man den Eingang in die vormalige, oft-benennte, kleine Stadt, von aussen her, gehabt hat, und welches in den alten Wißbadischen Schriften gemeiniglich die Neder- oder Niedere, wie auch Unter Stadt-Port genennet wird, heisset heut zu Tage schlechthin das Stadt-Thor. Es wird zwar dasselbe auch, seit einiger Zeit, von verschiedenen Bewohnern dieses kleinen Stadt-Theils das Franckfurter Thor, weil sie nach Franckfurt am Mayn gehende Land- und Post-Strasse durch dasselbe durchgehet, genennet. Es ist aber diese Benennung von keinem allgemeinen und bekannten Gebrauch in Wißbaden. Es stehet dieses Thor, seiner Haupt-Verfassung nach, und was den inneren Thurn desselben

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hat werden wollen, vorsetzlich abgethan worden. Sie bestunden meistens aus lauter Gerichts-Verhandlungen, Rechnungen, Kauf-Contracten, Erbtheilungen, und anderen dergleichen gemeinen Stadt-Schriften, und waren die älteste unter denselben von dem 14 Jahrhundert. Die übrige, welche man annoch vor brauchbarer bey den Stadt-Angelegenheiten geachtet hat, sind beybehalten worden, und werden dieselbe noch jetzo in der benennten Schrift-Cammer dieses Thurns verwahret. Es ist übrigens dieser Uhr-Thurn in dem Jahr 1753 durch Aufsetzung eines gantz neuen Stock-Werckes um ein gutes Theil erhöhet worden. Das Untere Stadt-Thor, durch welches man den Eingang in die vormalige, oft-benennte, kleine Stadt, von aussen her, gehabt hat, und welches in den alten Wißbadischen Schriften gemeiniglich die Neder- oder Niedere, wie auch Unter Stadt-Port genennet wird, heisset heut zu Tage schlechthin das Stadt-Thor. Es wird zwar dasselbe auch, seit einiger Zeit, von verschiedenen Bewohnern dieses kleinen Stadt-Theils das Franckfurter Thor, weil sie nach Franckfurt am Mayn gehende Land- und Post-Strasse durch dasselbe durchgehet, genennet. Es ist aber diese Benennung von keinem allgemeinen und bekannten Gebrauch in Wißbaden. Es stehet dieses Thor, seiner Haupt-Verfassung nach, und was den inneren Thurn desselben
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[379/0415] hat werden wollen, vorsetzlich abgethan worden. Sie bestunden meistens aus lauter Gerichts-Verhandlungen, Rechnungen, Kauf-Contracten, Erbtheilungen, und anderen dergleichen gemeinen Stadt-Schriften, und waren die älteste unter denselben von dem 14 Jahrhundert. Die übrige, welche man annoch vor brauchbarer bey den Stadt-Angelegenheiten geachtet hat, sind beybehalten worden, und werden dieselbe noch jetzo in der benennten Schrift-Cammer dieses Thurns verwahret. Es ist übrigens dieser Uhr-Thurn in dem Jahr 1753 durch Aufsetzung eines gantz neuen Stock-Werckes um ein gutes Theil erhöhet worden. Das Untere Stadt-Thor, durch welches man den Eingang in die vormalige, oft-benennte, kleine Stadt, von aussen her, gehabt hat, und welches in den alten Wißbadischen Schriften gemeiniglich die Neder- oder Niedere, wie auch Unter Stadt-Port genennet wird, heisset heut zu Tage schlechthin das Stadt-Thor. Es wird zwar dasselbe auch, seit einiger Zeit, von verschiedenen Bewohnern dieses kleinen Stadt-Theils das Franckfurter Thor, weil sie nach Franckfurt am Mayn gehende Land- und Post-Strasse durch dasselbe durchgehet, genennet. Es ist aber diese Benennung von keinem allgemeinen und bekannten Gebrauch in Wißbaden. Es stehet dieses Thor, seiner Haupt-Verfassung nach, und was den inneren Thurn desselben

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Zitationshilfe: Schenk, Gottfried Anton: Geschicht–Beschreibung der Stadt Wißbaden. Frankfurt (Main), 1758, S. 379. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schenck_wissbaden_1758/415>, abgerufen am 24.11.2024.