Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Schenk, Gottfried Anton: Geschicht–Beschreibung der Stadt Wißbaden. Frankfurt (Main), 1758.

Bild:
<< vorherige Seite

Personen annoch hinterlassen, demselben, kraft alter Verordnung, anheim zu fallen pfleget. Es wird sie dieses alles durch einen zeitlichen Hospital Verwalter (vormals der Spital-Meister, Spital-Pfleger, benahmet) und einem, demselben nachgesetzten, Spital-Vatter (welcher vormals, da die Hospital-Güter noch völlig beysammen waren, der Spital-Hofmann hieß) dermalen verwaltet. Es werden aber in dieses Hospital keine andere frembde Armen aufgenommen, als diejenige, welche von dem zeitlichen Hospital-Verwalter, nach geschehener Prüfung und befundener Richtigkeit ihrer Bad-Zeugnüssen, die Anweisung dazu erhalten, und wird dabey auf keinen Unterschied der Religion bey ihnen gesehen. Doch geschicht solche Aufnahme nur allein in der jährlichen Bad-Cur-Zeit, und zwar von der Mitte des Monats May an, bis in die Mitte des Monats Octobers. Was die Verpflegung solcher aufgenommenen Armen anbelanget, so haben einige derselben nur allein die freye Herberge und den Gebrauch des Hospital-Bades zu geniessen; einige derselben aber werden auch mit warmer Speise, nach Befinden der Sache, versehen. Und die Krancke unter denselben haben nicht nur von dem ordentlichen Medico und Physico der Stadt den nöthigen Rath und Aufsicht zu geniessen, sondern es wird auch denselben, in gewissen Fällen, die erforderliche Artzeney auf Kosten

Personen annoch hinterlassen, demselben, kraft alter Verordnung, anheim zu fallen pfleget. Es wird sie dieses alles durch einen zeitlichen Hospital Verwalter (vormals der Spital-Meister, Spital-Pfleger, benahmet) und einem, demselben nachgesetzten, Spital-Vatter (welcher vormals, da die Hospital-Güter noch völlig beysammen waren, der Spital-Hofmann hieß) dermalen verwaltet. Es werden aber in dieses Hospital keine andere frembde Armen aufgenommen, als diejenige, welche von dem zeitlichen Hospital-Verwalter, nach geschehener Prüfung und befundener Richtigkeit ihrer Bad-Zeugnüssen, die Anweisung dazu erhalten, und wird dabey auf keinen Unterschied der Religion bey ihnen gesehen. Doch geschicht solche Aufnahme nur allein in der jährlichen Bad-Cur-Zeit, und zwar von der Mitte des Monats May an, bis in die Mitte des Monats Octobers. Was die Verpflegung solcher aufgenommenen Armen anbelanget, so haben einige derselben nur allein die freye Herberge und den Gebrauch des Hospital-Bades zu geniessen; einige derselben aber werden auch mit warmer Speise, nach Befinden der Sache, versehen. Und die Krancke unter denselben haben nicht nur von dem ordentlichen Medico und Physico der Stadt den nöthigen Rath und Aufsicht zu geniessen, sondern es wird auch denselben, in gewissen Fällen, die erforderliche Artzeney auf Kosten

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <p><pb facs="#f0395" n="359"/>
Personen annoch hinterlassen, demselben, kraft alter Verordnung, anheim zu fallen pfleget. Es wird sie dieses alles durch einen zeitlichen Hospital Verwalter (vormals der Spital-Meister, Spital-Pfleger, benahmet) und einem, demselben nachgesetzten, Spital-Vatter (welcher vormals, da die Hospital-Güter noch völlig beysammen waren, der Spital-Hofmann hieß) dermalen verwaltet. Es werden aber in dieses Hospital keine andere frembde Armen aufgenommen, als diejenige, welche von dem zeitlichen Hospital-Verwalter, nach geschehener Prüfung und befundener Richtigkeit ihrer Bad-Zeugnüssen, die Anweisung dazu erhalten, und wird dabey auf keinen Unterschied der Religion bey ihnen gesehen. Doch geschicht solche Aufnahme nur allein in der jährlichen Bad-Cur-Zeit, und zwar von der Mitte des Monats May an, bis in die Mitte des Monats Octobers. Was die Verpflegung solcher aufgenommenen Armen anbelanget, so haben einige derselben nur allein die freye Herberge und den Gebrauch des Hospital-Bades zu geniessen; einige derselben aber werden auch mit warmer Speise, nach Befinden der Sache, versehen. Und die Krancke unter denselben haben nicht nur von dem ordentlichen Medico und Physico der Stadt den nöthigen Rath und Aufsicht zu geniessen, sondern es wird auch denselben, in gewissen Fällen, die erforderliche Artzeney auf Kosten
</p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[359/0395] Personen annoch hinterlassen, demselben, kraft alter Verordnung, anheim zu fallen pfleget. Es wird sie dieses alles durch einen zeitlichen Hospital Verwalter (vormals der Spital-Meister, Spital-Pfleger, benahmet) und einem, demselben nachgesetzten, Spital-Vatter (welcher vormals, da die Hospital-Güter noch völlig beysammen waren, der Spital-Hofmann hieß) dermalen verwaltet. Es werden aber in dieses Hospital keine andere frembde Armen aufgenommen, als diejenige, welche von dem zeitlichen Hospital-Verwalter, nach geschehener Prüfung und befundener Richtigkeit ihrer Bad-Zeugnüssen, die Anweisung dazu erhalten, und wird dabey auf keinen Unterschied der Religion bey ihnen gesehen. Doch geschicht solche Aufnahme nur allein in der jährlichen Bad-Cur-Zeit, und zwar von der Mitte des Monats May an, bis in die Mitte des Monats Octobers. Was die Verpflegung solcher aufgenommenen Armen anbelanget, so haben einige derselben nur allein die freye Herberge und den Gebrauch des Hospital-Bades zu geniessen; einige derselben aber werden auch mit warmer Speise, nach Befinden der Sache, versehen. Und die Krancke unter denselben haben nicht nur von dem ordentlichen Medico und Physico der Stadt den nöthigen Rath und Aufsicht zu geniessen, sondern es wird auch denselben, in gewissen Fällen, die erforderliche Artzeney auf Kosten

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Wikisource: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in Wikisource-Syntax. (2013-01-24T12:08:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme aus Wikisource entsprechen muss.
SLUB Dresden: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-01-24T12:08:31Z)
Frank Wiegand: Konvertierung von Wikisource-Markup nach XML/TEI gemäß DTA-Basisformat. (2013-01-24T12:08:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Als Grundlage dienen die Wikisource:Editionsrichtlinien.
  • Wird ein Wort durch Seitenumbruch getrennt, so wird es vollständig auf die nächste Seite übernommen.
  • ß, das wegen einer Zeilentrennung zu ss wurde, wurde innerhalb der Zeile wieder zu ß transkribiert.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/schenck_wissbaden_1758
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/schenck_wissbaden_1758/395
Zitationshilfe: Schenk, Gottfried Anton: Geschicht–Beschreibung der Stadt Wißbaden. Frankfurt (Main), 1758, S. 359. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schenck_wissbaden_1758/395>, abgerufen am 25.11.2024.