den brieflichen Urkunden der damaligen Zeit pflegen überhaupt die Lateinischen Wörter: Palatium regium, das ist, Königlicher Pallast, und Curtis regia allezeit mit einander umgewechselt zu werden, wie man nur allein in des Schannats historischen Schriften sattsame Zeugnüsse davon antreffen kan. Z. E. so wird in seiner Hist. Worm. T. II. p. 6. 7. 9 der vorhin benahmte Saalhof zu Franckfurt am Mayn in einigen Urkunden von dem neunten Jahrhundert genennet Palatium Regium; und p. 13. und 14 wird eben derselbe in einigen Urkunden von eben diesem Jahrhundert genennet: Curtis regia etc. Es ist aber das Wort Curtis eigentlich von dem Lateinischen Wort Curia, zu der Zeit, da man die Reinigkeit der alten Lateinischen Sprache nicht mehr beobachtete, entstanden, und hat, seinem ersten Ursprung nach, eigentlich ein Gebäude, darin man öffentliches Gericht gehalten, bedeutet. Es ist aber hernach allen ansehnlichen, sonderlich öffentlichen oder gemeinen, Gebäuden und Höfen ebenfalls beygeleget worden. Und wenn es das Beywort regia, das ist, Königlich, bey sich stehen hat, so wird dadurch allemal, die aus den vorgemeldten Schrift-Stellern, und denen, von ihnen angeführten, zuverläßigen Urkunden, zu ersehen ist, einen Königlicher Pallast, Schloß, oder Residentz-Hof angezeiget. 3, ist die gantze Gegend welcher ehemals zu unserm Wißbadischen Saal
den brieflichen Urkunden der damaligen Zeit pflegen überhaupt die Lateinischen Wörter: Palatium regium, das ist, Königlicher Pallast, und Curtis regia allezeit mit einander umgewechselt zu werden, wie man nur allein in des Schannats historischen Schriften sattsame Zeugnüsse davon antreffen kan. Z. E. so wird in seiner Hist. Worm. T. II. p. 6. 7. 9 der vorhin benahmte Saalhof zu Franckfurt am Mayn in einigen Urkunden von dem neunten Jahrhundert genennet Palatium Regium; und p. 13. und 14 wird eben derselbe in einigen Urkunden von eben diesem Jahrhundert genennet: Curtis regia etc. Es ist aber das Wort Curtis eigentlich von dem Lateinischen Wort Curia, zu der Zeit, da man die Reinigkeit der alten Lateinischen Sprache nicht mehr beobachtete, entstanden, und hat, seinem ersten Ursprung nach, eigentlich ein Gebäude, darin man öffentliches Gericht gehalten, bedeutet. Es ist aber hernach allen ansehnlichen, sonderlich öffentlichen oder gemeinen, Gebäuden und Höfen ebenfalls beygeleget worden. Und wenn es das Beywort regia, das ist, Königlich, bey sich stehen hat, so wird dadurch allemal, die aus den vorgemeldten Schrift-Stellern, und denen, von ihnen angeführten, zuverläßigen Urkunden, zu ersehen ist, einen Königlicher Pallast, Schloß, oder Residentz-Hof angezeiget. 3, ist die gantze Gegend welcher ehemals zu unserm Wißbadischen Saal
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den brieflichen Urkunden der damaligen Zeit pflegen überhaupt die Lateinischen Wörter: Palatium regium, das ist, Königlicher Pallast, und Curtis regia allezeit mit einander umgewechselt zu werden, wie man nur allein in des Schannats historischen Schriften sattsame Zeugnüsse davon antreffen kan. Z. E. so wird in seiner Hist. Worm. T. II. p. 6. 7. 9 der vorhin benahmte Saalhof zu Franckfurt am Mayn in einigen Urkunden von dem neunten Jahrhundert genennet Palatium Regium; und p. 13. und 14 wird eben derselbe in einigen Urkunden von eben diesem Jahrhundert genennet: Curtis regia etc. Es ist aber das Wort Curtis eigentlich von dem Lateinischen Wort Curia, zu der Zeit, da man die Reinigkeit der alten Lateinischen Sprache nicht mehr beobachtete, entstanden, und hat, seinem ersten Ursprung nach, eigentlich ein Gebäude, darin man öffentliches Gericht gehalten, bedeutet. Es ist aber hernach allen ansehnlichen, sonderlich öffentlichen oder gemeinen, Gebäuden und Höfen ebenfalls beygeleget worden. Und wenn es das Beywort regia, das ist, Königlich, bey sich stehen hat, so wird dadurch allemal, die aus den vorgemeldten Schrift-Stellern, und denen, von ihnen angeführten, zuverläßigen Urkunden, zu ersehen ist, einen Königlicher Pallast, Schloß, oder Residentz-Hof angezeiget. 3, ist die gantze Gegend welcher ehemals zu unserm Wißbadischen Saal
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Schenk, Gottfried Anton: Geschicht–Beschreibung der Stadt Wißbaden. Frankfurt (Main), 1758, S. 155. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schenck_wissbaden_1758/191>, abgerufen am 27.07.2024.
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