solche Saele oder Pfaltzen waren, hiessen Saal-Städte, Pfalentz- oder Pfaltz-Städte, Königstühle, Villae regiae, imperiales, Fisci publici etc. das ist, Reichs-Flecken, Reichs-Städte, gemeiner Reichs-Schatz etc. Und war es keine geringe Ehre vor eine Stadt, wenn sie mit einem solchen Königlichen Schlosse versehen, und also zu einer Saal- oder Pfaltz-Stadt war erhöhet worden. Wie sie denn auch mehrere Freyheiten, als andere Städte des Reiches, zu geniessen hatten; davon die Zeugnüsse bey gar vielen Geschicht-Beschreibern der alten Teutschen Reichs-Geschichten hinlänglich genug zu finden sind. 2, heißt unser Wißbadischer Saal in einer, im Jahr 1123 ausgefertigten, schriftlichen Urkunde des Kaysers Heinrichs V (welche unten in der dritten Abtheilung mit mehrerem wird genennet werden) in der Lateinischen Sprache: Curtis regia. Dieses Wort aber bedeutet nichts anders, als ein Königliches Schloß oder Pallast. Und darf man nur den einigen alten Geschicht-Schreiber Lambert von Aschaffenburg, welcher zu den damaligen Zeiten gelebet, nachlesen, so wird man fast auf allen Blättern seiner sehr richtigen Geschicht-Beschreibung einen überflüßigen Beweis davon haben können. Denn da nennet er die damalige Saele oder Königliche Palläste zu Trebur, Worms, Northausen, Goßlar etc. immerzu Curtes regias. Und in
solche Saele oder Pfaltzen waren, hiessen Saal-Städte, Pfalentz- oder Pfaltz-Städte, Königstühle, Villae regiae, imperiales, Fisci publici etc. das ist, Reichs-Flecken, Reichs-Städte, gemeiner Reichs-Schatz etc. Und war es keine geringe Ehre vor eine Stadt, wenn sie mit einem solchen Königlichen Schlosse versehen, und also zu einer Saal- oder Pfaltz-Stadt war erhöhet worden. Wie sie denn auch mehrere Freyheiten, als andere Städte des Reiches, zu geniessen hatten; davon die Zeugnüsse bey gar vielen Geschicht-Beschreibern der alten Teutschen Reichs-Geschichten hinlänglich genug zu finden sind. 2, heißt unser Wißbadischer Saal in einer, im Jahr 1123 ausgefertigten, schriftlichen Urkunde des Kaysers Heinrichs V (welche unten in der dritten Abtheilung mit mehrerem wird genennet werden) in der Lateinischen Sprache: Curtis regia. Dieses Wort aber bedeutet nichts anders, als ein Königliches Schloß oder Pallast. Und darf man nur den einigen alten Geschicht-Schreiber Lambert von Aschaffenburg, welcher zu den damaligen Zeiten gelebet, nachlesen, so wird man fast auf allen Blättern seiner sehr richtigen Geschicht-Beschreibung einen überflüßigen Beweis davon haben können. Denn da nennet er die damalige Saele oder Königliche Palläste zu Trebur, Worms, Northausen, Goßlar etc. immerzu Curtes regias. Und in
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solche Saele oder Pfaltzen waren, hiessen Saal-Städte, Pfalentz- oder Pfaltz-Städte, Königstühle, <hirendition="#aq">Villae regiae, imperiales, Fisci publici etc.</hi> das ist, Reichs-Flecken, Reichs-Städte, gemeiner Reichs-Schatz etc. Und war es keine geringe Ehre vor eine Stadt, wenn sie mit einem solchen Königlichen Schlosse versehen, und also zu einer Saal- oder Pfaltz-Stadt war erhöhet worden. Wie sie denn auch mehrere Freyheiten, als andere Städte des Reiches, zu geniessen hatten; davon die Zeugnüsse bey gar vielen Geschicht-Beschreibern der alten Teutschen Reichs-Geschichten hinlänglich genug zu finden sind. 2, heißt unser Wißbadischer Saal in einer, im Jahr 1123 ausgefertigten, schriftlichen Urkunde des Kaysers Heinrichs V (welche unten in der dritten Abtheilung mit mehrerem wird genennet werden) in der Lateinischen Sprache: <hirendition="#aq">Curtis regia.</hi> Dieses Wort aber bedeutet nichts anders, als ein Königliches Schloß oder Pallast. Und darf man nur den einigen alten Geschicht-Schreiber Lambert von Aschaffenburg, welcher zu den damaligen Zeiten gelebet, nachlesen, so wird man fast auf allen Blättern seiner sehr richtigen Geschicht-Beschreibung einen überflüßigen Beweis davon haben können. Denn da nennet er die damalige Saele oder Königliche Palläste zu Trebur, Worms, Northausen, Goßlar etc. immerzu <hirendition="#aq">Curtes regias.</hi> Und in
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solche Saele oder Pfaltzen waren, hiessen Saal-Städte, Pfalentz- oder Pfaltz-Städte, Königstühle, Villae regiae, imperiales, Fisci publici etc. das ist, Reichs-Flecken, Reichs-Städte, gemeiner Reichs-Schatz etc. Und war es keine geringe Ehre vor eine Stadt, wenn sie mit einem solchen Königlichen Schlosse versehen, und also zu einer Saal- oder Pfaltz-Stadt war erhöhet worden. Wie sie denn auch mehrere Freyheiten, als andere Städte des Reiches, zu geniessen hatten; davon die Zeugnüsse bey gar vielen Geschicht-Beschreibern der alten Teutschen Reichs-Geschichten hinlänglich genug zu finden sind. 2, heißt unser Wißbadischer Saal in einer, im Jahr 1123 ausgefertigten, schriftlichen Urkunde des Kaysers Heinrichs V (welche unten in der dritten Abtheilung mit mehrerem wird genennet werden) in der Lateinischen Sprache: Curtis regia. Dieses Wort aber bedeutet nichts anders, als ein Königliches Schloß oder Pallast. Und darf man nur den einigen alten Geschicht-Schreiber Lambert von Aschaffenburg, welcher zu den damaligen Zeiten gelebet, nachlesen, so wird man fast auf allen Blättern seiner sehr richtigen Geschicht-Beschreibung einen überflüßigen Beweis davon haben können. Denn da nennet er die damalige Saele oder Königliche Palläste zu Trebur, Worms, Northausen, Goßlar etc. immerzu Curtes regias. Und in
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Schenk, Gottfried Anton: Geschicht–Beschreibung der Stadt Wißbaden. Frankfurt (Main), 1758, S. 154. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schenck_wissbaden_1758/190>, abgerufen am 27.07.2024.
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