3) Den Richter will sie geschickt machen, über die, welche vor sein Tribunal geführt werden, richtig zu urtheilen, den Schuldi- gen von dem Unschuldigen zu unterscheiden, und das Geschäfft der Untersuchung mit Weis- heit zu führen.
10. §.
Der Verfasser dieser Schrift nimmt in seiner Bearbeitung der Kriminalpsychologie vornehmlich auf die Zwecke derselben Rück- sicht, welche sich auf Gesetzgeber und Richter beziehen. In seinem ersten Versuche, dem die gegenwärtige Darstellung zur Einleitung dienen soll, schränkt er sich darauf ein, diese Wissenschaft für den Richter zu bearbeiten. Es ist indess für sich selbst klar, dass dieser Versuch, wenn er nur mit Geschicklichkeit gemacht ist, auch Andern lehrreiche Winke geben könne und müsse.
Zwey-
3) Den Richter will ſie geſchickt machen, über die, welche vor ſein Tribunal geführt werden, richtig zu urtheilen, den Schuldi- gen von dem Unſchuldigen zu unterſcheiden, und das Geſchäfft der Unterſuchung mit Weis- heit zu führen.
10. §.
Der Verfaſſer dieſer Schrift nimmt in ſeiner Bearbeitung der Kriminalpſychologie vornehmlich auf die Zwecke derſelben Rück- ſicht, welche ſich auf Geſetzgeber und Richter beziehen. In ſeinem erſten Verſuche, dem die gegenwärtige Darſtellung zur Einleitung dienen ſoll, ſchränkt er ſich darauf ein, dieſe Wiſſenſchaft für den Richter zu bearbeiten. Es iſt indeſs für ſich ſelbſt klar, daſs dieſer Verſuch, wenn er nur mit Geſchicklichkeit gemacht iſt, auch Andern lehrreiche Winke geben könne und müſſe.
Zwey-
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[94/0096]
3) Den Richter will ſie geſchickt machen,
über die, welche vor ſein Tribunal geführt
werden, richtig zu urtheilen, den Schuldi-
gen von dem Unſchuldigen zu unterſcheiden,
und das Geſchäfft der Unterſuchung mit Weis-
heit zu führen.
10. §.
Der Verfaſſer dieſer Schrift nimmt in
ſeiner Bearbeitung der Kriminalpſychologie
vornehmlich auf die Zwecke derſelben Rück-
ſicht, welche ſich auf Geſetzgeber und Richter
beziehen. In ſeinem erſten Verſuche, dem
die gegenwärtige Darſtellung zur Einleitung
dienen ſoll, ſchränkt er ſich darauf ein, dieſe
Wiſſenſchaft für den Richter zu bearbeiten.
Es iſt indeſs für ſich ſelbſt klar, daſs dieſer
Verſuch, wenn er nur mit Geſchicklichkeit
gemacht iſt, auch Andern lehrreiche Winke
geben könne und müſſe.
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Schaumann, Johann Christian Gottlieb: Ideen zu einer Kriminalpsychologie. Halle, 1792, S. 94. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schaumann_crimipsyche_1792/96>, abgerufen am 16.02.2025.
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